tja, und da haben wir halt grundlegend andere auffassungen und da fuehrt auch kein weg zu irgendeinem gemeinsamen nenner.
du gehst davon aus, dass es menschen gibt, denen man die wuerde aberkennen kann. fuer mich ist die menschenwuerde unantastbar, so unbequem das auch ist.
denn ich koennte mir nie zutrauen zu entscheiden, welcher mensch seine wuerde verwirkt hat. dass du dir das zutraust, hut ab!
Zitat tja, und da haben wir halt grundlegend andere auffassungen und da fuehrt auch kein weg zu irgendeinem gemeinsamen nenner.
Das macht ja nix. Sagen wir mal so, ich habe inzwischen meine Gründe um diese Meinung auch zu vertreten. Aber ich bin jetzt nicht der ultimative Fanatiker und will jeden hängen. Ich will nur dass der Opferschutz wesentlich stärker in den Mittelpunkt stehen sollte als der Täterschutz.
Und für mich ist es ganz klar wer seine Menschenwürde abgegeben hat: Jeder Mensch der ein Kind missbraucht, quält oder aus Lust oder Gier tötet und das am besten noch rechtfertigt und erklärt.
Sorge Dich mehr um Deinen Charakter als um Deinen Ruf, denn Dein Charakter ist das, was Du wirklich bist, während Dein Ruf nur das ist ,was andere von Dir denken....
Zitat ....du wirst deine Grunde haben. Im GG steht allerdings was anderes.
Und das ist auch gut so!
Wie viele wurden schon hingerichtet obwohl sie Unschuldig waren.Wie sich später raus stellte. Wie viele sitzen noch im Knast und hoffen das durch Gentests ihre Unschuld bewiesen wird? All diesen Leuten vorschnell die Menschenrechte aberkennen?
..auch das Opfer hatte eine Wuerde, die ihm genommen wurde!
Die Krux, wenn man den Mord als ein Verfahren sieht, die "Folterandrohung" als ein davon getrenntes, obwohl beide m.M. in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Lynchjustiz ist aus den hier schon genannten Gründen abzulehnen.
Wie sähen Urteile aus, wenn sie unabhängig vor verschiedenen Richtern zur gleichen Zeit, aber unabhängig voneinander "Recht sprächen"? Kommt man immer auf das gleiche "Urteil" oder differierten die Richtersprüche "Im Namen des Volkes"?
Gruß Monti
Noch schlimmer? Was kann denn daran noch schlimmer sein? >Jehova, Jehova, Jehova!<
Zitat Heute wird der Täter geschützt und das Opfer kann gucken wo es bleibt. [...] Ich will nur dass der Opferschutz wesentlich stärker in den Mittelpunkt stehen sollte als der Täterschutz.
Mehr Opferschutz bzw. mehr Opferhilfe und -entschädigung finde ich auch nötig, aber Täterschutz, so oft man es auch wiederholen mag, gibt es so nicht. Es gibt sicherlich immer wieder Entscheidungen/Urteile, die den Eindruck vermitteln, dass Täter mehr Rechte haben oder kriegen als Opfer, aber das ist was anderes. Geschützt werden Rechte, allgemeine wie spezielle. Wer bitte soll denn nach welchen Kriterien darüber entscheiden, wem solche Rechte noch zustehen und wem nicht mehr? Was ich als Privatperson mache, wenn z.B. meine Tochter vergewaltigt wird und der Täter mit Hilfe eines cleveren Anwalts nur gering oder kaum spürbar bestraft wird, ist die eine Sache (die aber m.E. gar nicht vorherzusehen und hier zu diskutieren ist), was allgemein und grundsätzlich für jeden in einer Zivilisation wie der unseren gelten sollte, eine ganz andere. Sonst können wir ja gleich den Islamisten und ihrer Scharia das Feld überlassen. Wenn bestehendes Recht - hier und da verbessert bzw. modernisiert - kompetent und konsequent angewandt werden würde/könnte, wäre schon viel geholfen. Aber da hapert´s, wie schon irgendwo erwähnt, ganz gewaltig.
.......................................................... Ob Sonnenschein, ob Sterngefunkel: Im Tunnel bleibt es immer dunkel. (E.K.)
Zitat Wenn bestehendes Recht - hier und da verbessert bzw. modernisiert - kompetent und konsequent angewandt werden würde/könnte, wäre schon viel geholfen. Aber da hapert´s, wie schon irgendwo erwähnt, ganz gewaltig.
Und woran hapert's? An einem inzwischen vollkommen unübersichtlichen Gesetzesregelwerk, daß immer mehr versucht jede noch so kleine Nuance nicht dem gesunden Menschenverstand eines Richters zu überlassen. Und wer hat Schuld? Wir alle, die wir immer alles irgendwie gesetzlich geregelt haben wollen, weil wir zu blöd sind unsere Probleme selbst aus der Welt zu schaffen.
Zitat von Maggi...dem gesunden Menschenverstand eines Richters zu überlassen.
Was ist der "gesunde Menschenverstand eines Richters"? Als Beispiel nenne ich "Richter Gnadenlos" Ronald Barnabas Schill.
" Für großes Aufsehen sorgte in den Jahren 1999 bis 2001 ein Strafverfahren gegen Ronald Schill wegen Rechtsbeugung. Schill wurde zur Last gelegt, als Strafrichter eine Beschwerde von Personen, die er in Ordnungshaft genommen hatte, zwei Tage nicht weitergeleitet zu haben. Er soll beabsichtigt haben, bewusst den Rechtsschutz der Inhaftierten zu unterlaufen und zu erreichen, dass diese die dreitägige Ordnungshaft bereits abgesessen haben, bevor das zuständige Oberlandesgericht über die Rechtmäßigkeit der Verhaftung entscheidet. Schill wurde mit Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Oktober 2000 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 DM verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob diese Verurteilung mit Urteil vom 4. September 2001 auf, da das Landgericht nicht hinreichend dargelegt habe, dass die zögerliche Weiterleitung der Beschwerde, die innerhalb eines objektiv vertretbaren Zeitraums erfolgt sei, aus sachfremden Erwägungen erfolgte.[1] Nach erneuter Hauptverhandlung sprach das Landgericht Hamburg Schill im Dezember 2001 dann rechtskräftig vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei – zu dieser Zeit war Schill bereits Zweiter Bürgermeister und Innensenator Hamburgs."
Zitat von Maggi... zu blöd sind unsere Probleme selbst aus der Welt zu schaffen.
Ja, da sehe ich ein Problem dieser Gesellschaft, die Abgabe von Verantwortung auf ein Staatsgebilde, eine Institution. Ist doch schön einfach und wird einem so leicht gemacht...
Gruß Monti
Noch schlimmer? Was kann denn daran noch schlimmer sein? >Jehova, Jehova, Jehova!<
... alter Stänkerer, nich mal in Ruhe pennen kann man hier...
Geht mir jetzt sowas von am Arsch vorbei. Von mir aus kann er das Geld nehmen und seine Zelle damit Tapezieren. Oder sich Kippen von drehen. Oder sich einen Strick draus drehen und sich aufhängen. Ist mir Wurst.
Dorthin zurückzugehen, wo man begonnen hat, ist nicht das Gleiche, wie nie zu gehen.