Markus Gäfgen ein Kindmörder bekommt Schmerzengeld wegen angeblich brutaler Verhörmethoden. ich finde es richtig das die Polizei alles versucht das leben eines Kindes zu retten, das erscheint mir ein deutlich höheres Menschenrecht als die befindlichkeit eines überführten mörders.
Das Folter (und auch nur deren Androhung) nicht gebilligt werden kann halte ich für richtig, ein Schmerzensgeld in Höhe von 50 Cent hätte ich in dem Fall aber für ausreichend erachtet.
ich hoffe das die Familie des getöteten Jungens ebenfalls ein Schmerzensgeld (und zwar ein erheblich höheres) zugebilligt bekommt damit der Arsch die 3000 € gleich wieder los ist und später noch bis an das Ende seines Lebens daran abzuzahlen hat.
Prinzipiell gelten die Menschenrechte für alle Menschen, auch für die, die es (aus meiner Sicht) nicht verdient haben. Und die hochnotpeinliche Befragung ist ja (gottseidank) in Deutschland abgeschafft. Das sagt meine Ratio.
Mein Bauch sagt in solchen Fällen allerdings: So'n bisschen Scharia würde in solchen Fällen nix schaden...
Jetzt stehe ich halt da und habe zwei Meinungen. Und beide haben ihre Berechtigung.
Ich glaube, wenn ich zu Entscheiden hätte, würde jemand, der Menschen (insbesondere Kinder) mißhandelt und / oder vorsätzlich tötet sein Recht auf menschenwürdige Behandlung verwirkt haben. Den Opfern oder den nächsten Angehörigen stünde frei, in gleicher Weise mit diesen Unpersonen zu verfahren.
Davon würde aber, glaube ich, die Welt nicht besser, nur blutiger.
Dorthin zurückzugehen, wo man begonnen hat, ist nicht das Gleiche, wie nie zu gehen.
Auch den Hungerstreik hier in Niedersachsen habe ich nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen. Die fordern doch tatsächlich Pay-TV,freies I-Net und ungestörte Frauenbesuche. Alles Sachen die ich teuer bezahlen muss.(die Frauenbesuche mal ausgenommen)
Zitat So'n bisschen Scharia würde in solchen Fällen nix schaden...
War klar das jetzt hier wieder so was kommt, die Frage ist doch, wo fängt man an und wo hört man auf, in welchen Fällen ist es berechtigt, wer entscheidet das? Nee, auch wenn ich's auch scheiße finde, daß der Schmerzensgeld bekommt, aber ich will hochnotpeinliche Befragungen in keinem Fall.
Zitat ich hoffe das die Familie des getöteten Jungens ebenfalls ein Schmerzensgeld (und zwar ein erheblich höheres) zugebilligt bekommt damit der Arsch die 3000 € gleich wieder los ist und später noch bis an das Ende seines Lebens daran abzuzahlen hat.
Zitat ich hoffe das die Familie des getöteten Jungens ebenfalls ein Schmerzensgeld (und zwar ein erheblich höheres) zugebilligt bekommt damit der Arsch die 3000 € gleich wieder los ist und später noch bis an das Ende seines Lebens daran abzuzahlen hat.
das wäre nur gerecht, aber wird das passieren? Helmut
Das würde tatsächlich passieren. Bei dem Typen ist nur nichts zu holen. Aber vielleicht schreibt er ja mal seine Biographie...
Zitat wenn für sowas 3000€ Schmerzensgeld üblich sind, stehen sie auch diesem Arschloch zu. Rechtsstaat war noch nie einfach.
üblich ist das "sowas" gar nicht vorkommt, deshalb gibt es dafür kein "übliches" Schmerzensgeld. grundsätzlich finde ich es richtig das es in einem rechtstaat strenge regeln gibt die zu befolgen sind,
A B E R, kann es wirklich sein das das recht auf unversehrtheit eines MÖRDERS über das leben eines unschuldigen kindes geht? damit habe ich echt ein problem.
Zitat von Helmut A B E R, kann es wirklich sein das das recht auf unversehrtheit eines MÖRDERS über das leben eines unschuldigen kindes geht? damit habe ich echt ein problem. Helmut
Damit haben wir wohl alle ein Problem Nur keine vernünftige Lösung
Zitat Ich glaube, wenn ich zu Entscheiden hätte, würde jemand, der Menschen (insbesondere Kinder) mißhandelt und / oder vorsätzlich tötet sein Recht auf menschenwürdige Behandlung verwirkt haben. Den Opfern oder den nächsten Angehörigen stünde frei, in gleicher Weise mit diesen Unpersonen zu verfahren.
Davon würde aber, glaube ich, die Welt nicht besser, nur blutiger.
ja, das ist richtig. deshalb ist auch gut so das der Staat das gewaltmonopol hat. obwohl bei gäfgen mir ich mir nicht mehr so sicher.
@ Maggi: Eben doch. Das eine ist die vernünftige Herangehensweise, das andere die gefühlsbetonte. Das eine ist Recht, das andere individuell gefühlte Gerechtigkeit. Das eine geht davon aus, dass alle Menschen gleiche Rechte von Geburt bis zum Tod haben, das andere geht davon aus, dass man sein Recht auf Gleichbehandlung verwirken kann.
Ich meine, dass beides gedacht und gesagt werden kann. Dafür haben wir freie Meinungsäusserung (verfassungseidank).
Ich glaube, dass die Rechtsprechung hier in Deutschland nicht die Schlechteste ist, und ich bin froh, dass die Menschenrechte in diesem Land etwas gelten. Meine persönlichen Ansichten zum Thema Gewaltverbrecher sind halt ambivalent, deswegen wäre ich als Jurist vollkommen ungeeignet. Mein Rechtsempfinden deckt sich einfach nicht immer mit der Rechtsprechung und deshalb sieht mein erster Post auch so aus, wie er aussieht.
Und NEIN, ich persönlich würde mich nicht über gesprochenes Recht hinwegsetzen und das dann auch noch richtig finden. Wir haben hier Spielregeln und die gelten auch für mich (und eben auch für Kindsmörder). Nur glücklich sein muss ich nicht immer damit.
Dorthin zurückzugehen, wo man begonnen hat, ist nicht das Gleiche, wie nie zu gehen.