Zitat Stimmt! heute ganz besonders! Nackte Frauen, Waffen, Geburtstag und Fußball! Da ist bestimmt für jeden was dabei. Fehlt eigentlich noch Wetter und Motorräder, dann wär's perfekt!
Du hast die nackten Männer vergessen die vorlegen mussten.
Zitat von SchotteAhhh ... hmm ... kenn ich nicht näher - bei und gabs seinerzeit zwei Arten von Luftgewehren: einmal die sogenannten Knicker, mit Kippauf und Diabolo Einzelschuß (wie die vom Bild weiter vorne!) und die sogenannten Durchlader mit Stangenmagantin, Punktkugel und nem Lademechanismuns ähnlch wie beim Karabiner (die hatten aber weniger Bums! - und sah man meist auf Rummelplätzen)
Die Munition kam übrigens ebenso wie die KK Patronen aus dem berühmten VEB Sprengstoffwerk Schönebeck.
Und der Nachfolgebetrieb rüstet noch heute etwa 90 Prozent der Weltklassebiathleten mit Munition aus!!!
Schotte (der die Anlage seinerzeit noch mit aufgebaut hat!)
Na, na... für Schrot vieleicht... aber wer vorne dabei sein will, nimmt "Eley-Tennex", zumindest bei KK. Für den Hausgebrauch reichen aber die guten CCI völlig aus!
Sieben Seiten und die Frage ist noch nicht beantwortet, hihi.
Du darfst die Waffen verkaufen, nur nicht so ohne weiteres.
Die zwei Langwaffen dürfen Jäger ohne Voreintrag in der WBK auf ihren Jagdschein erwerben, für die Kurzwaffe ist das ganz große Kino vorgesehen: In der WBK des Käufers muss es einen gültigen Voreintrag geben, hier ist der Waffentyp und das Kaliber der freigegebenen Waffe genau beschrieben. Der Jagschein oder die WBK des Käufers muss im Original oder per beglaubigter Kopie vorliegen. Für den Waffenverkauf gibt es ein spezielles Formular (auch per download), dieses - korrekt ausgefüllt !!! - zusammen mit Deiner WBK an die zuständige Behörde (z.B. Kreispolizeibehörde) schicken. Die Waffen werden dann aus Deiner WBK ausgetragen (kostet ca. € 15,00 Gebühren).
Zwei Hinweise:
1. Wenn es sich um gewöhnliche 08/15 Prügel aus den 60-70ern handelt sind die praktisch nix mehr wert. Gerade mit o einer abgehalfterten Kurzwaffe versaut man sich nicht die zwei möglichen Einträge in der WBK.
2. Wenn Du einen Fehler bei der Abwicklung machst und die Kanonen in die falsche Hände kommen, kannst Du dich warm anziehen. Merke: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und das gilt beim Waffenhandel ganz besonders. Die Krönung in dieser Disziplin ist ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (z.B. "versehentlich" ein MG verkauft).
Tätige die Verkäufe in enger Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde, dann kann Dir nicht viel passieren.
Zitat von Duck DunnSchotte: weis ich doch, er schrieb ja ne kleine 22er und keine 9mm Parabellum.
Ausserdem hab ich eh kein Waffelschein, obwohl so a echte Luger tät sich scho gut machen in der Vitrine :-)))
Moin moin..
Das einzigst wahre ist ein SA-Revolver im Kaliber .357Mag oder .44Mag! Wie du schon sagtest, in einer Vitrine sieht eine 08 natürlich fein aus, aber das war es schon. Ferner sind Pistolen zickig und sehr Munitionsfühlig. WK-Mun ist nicht das gleiche was es heute gibt. 9Para ist noch lange nicht 9Para.
Einen Revolver kann man Jahrzente geladen in der Schublade haben. Wenn man ihn braucht, funktioniert er. Bei einer Pistole bezweifle ich das. Gerade Revolver sind in ihrer Power, Pistolen überlegen. Das ist ähnlich wie W-fahren...
Revolver sind leistungsmäßig Pistolen in der Regel überlegen (.357 <-> 9 mm), es kommt aber auf die Stoppwirkung an und das ist eine Frage der Munition. Gute Pistolen sind nicht "Munitionsfühlig", eine FN High Power kennt z.B. keine Ladehemmung.
Zitat von BSASieben Seiten und die Frage ist noch nicht beantwortet, hihi.
Du darfst die Waffen verkaufen, nur nicht so ohne weiteres.
Die zwei Langwaffen dürfen Jäger ohne Voreintrag in der WBK auf ihren Jagdschein erwerben, für die Kurzwaffe ist das ganz große Kino vorgesehen:In der WBK des Käufers muss es einen gültigen Voreintrag geben, hier ist der Waffentyp und das Kaliber der freigegebenen Waffe genau beschrieben. Der Jagschein oder die WBK des Käufers muss im Original oder per beglaubigter Kopie vorliegen. Für den Waffenverkauf gibt es ein spezielles Formular (auch per download), dieses - korrekt ausgefüllt !!! - zusammen mit Deiner WBK an die zuständige Behörde (z.B. Kreispolizeibehörde) schicken. Die Waffen werden dann aus Deiner WBK ausgetragen (kostet ca. € 15,00 Gebühren).
Zwei Hinweise:
1. Wenn es sich um gewöhnliche 08/15 Prügel aus den 60-70ern handelt sind die praktisch nix mehr wert. Gerade mit o einer abgehalfterten Kurzwaffe versaut man sich nicht die zwei möglichen Einträge in der WBK.
2. Wenn Du einen Fehler bei der Abwicklung machst und die Kanonen in die falsche Hände kommen, kannst Du dich warm anziehen. Merke: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und das gilt beim Waffenhandel ganz besonders. Die Krönung in dieser Disziplin ist ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (z.B. "versehentlich" ein MG verkauft).
Tätige die Verkäufe in enger Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde, dann kann Dir nicht viel passieren.
Grüßchen
Roger
Moin Roger
Was ist denn mit der Sportschützen WBK "gelb"???? Mit der kannst du "Lange" ohne irgendeinen Voreintrag kaufen. Nur innerhalb der nächsten 14Tage dann eintragen lassen. Mit der "gelben" sind durchaus , Lustkäufe möglich. Auch Kurze gehen, wenn als Einzellader umgebaut oder als Perkussion. Als Sportschütze natürlich die 2/6er Regelung beachten.
Die Kurzen sind mehr was für WBK "rot". Wenn das im Sammlungsgebiet eines Freaks liegt (z.B. "alle deutschen Selbstladepistolen von 1900 bis heute"), auch kein Problem.
gelbe WBK geht auch (bin davon ausgegangen, dass die Waffen für Sportschützen nicht interessant sind), die rote WBK und die Sonderfälle (Umbau) habe ich wegen des Exotenstatus' nicht berücksichtigt. Du kannst ja auch den Lauf und den Verschluss unbrauchbar machen lassen und dann kann sie jeder ab 18 erwerben.
... ich versteh' ja nun überhaupt nix von Waffen. Ich hab' aber einen Kollegen hier, der ist gelernter Russe, und der hat uns mal erklärt, daß man für "gewisse Aktivitäten" besser einen Revolver verwenden sollte, weil bei dem (im Gegensatz zur Pistole) nach dem Gebrauch die leeren Patronenhülsen in der Trommel verbleiben, und man sie dann nicht mühevoll vom Boden aufsuchen muß, um sie verschwinden zu lassen.
Vielleicht braucht man solches Wissen in Rußland ja in der Alltagspraxis, keine Ahnung ...
"Das Streicheln eines Hundes senkt den Blutdruck und baut Streß ab."
Nur zur Klarstellung, aber ich hab dem Maggi keine PN geschickt! Hätte er nun ein Segelflugzeug, dann schon, aber Waffen!? Sind hier wohl viele merkwürdige Gestalten unterwegs... Gibt mir nun doch zu denken.
...und zu dem ganzen Bürokratenmist, wie WBK will ich mal nix schreiben, sonst schwillt mir wieder der Kamm und ich müsste dem Maggi doch noch eine PN schicken...
Gruhuuß Monti
Erscht mit de grooße Hond bronza wella ond no merka, dass d´Fiass z´kurz send