Im Interesse der mitlesenden Jugendlichen solltest Du da einen gelben Sack über den Eisschniedelwutz ziehen ! Liebe Mädchen und Jungen: nie ohne Tüte poppen!
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"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen." Georg Christoph Lichtenberg
In Antwort auf:Nur mal so kurz eingeworfen: Mit der Rahmenänderung erlischt die Betriebserlaubnis.
Voll Korreckt Äy. Allerdings kann man durch ein Festigkeitsgutachten die Betriebserlaubnis wieder erlangen. Dazu benötigt man entweder den gleichen umgebauten Rahmen nochmal, damit er richtig auf seine Festigkeit geprüft werden kann (der Rahmen wird dabei zerstört), oder, wenn der Rahmen ein Einzelstück ist, man wendet eine Messmethode mit Dehnungsmessstreifen an, allerdings weiß ich nur von einer Prüfanstalt, die das macht.
Das Festigkeitsgutachten kann z.B. in Essen erstellt werden, kostet so ca. 3k - 5k €, die Prüfung mit Dehnungsmessstreifen 1k - 2k € mehr.
Bei einer moderaten Änderung des Hecks wird das aber wohl nicht nötig sein, die könnte günstiger zu haben sein (entzieht sich allerdingens meiner Kenntniss). Solche Umbauten findet man häufig.
In Antwort auf:Du wirst also durch den Umbau selbst zum "Hersteller" und die Zulassungsbestimmungen zur Zeit der Erstinbetriebnahme greifen.
Stimmt nur, wenn der Umbau zu einem Neubau mutiert. Verwendet man wesentliche Teile eines 'Opfer-Bikes', gilt das als 'Umbau' und es gelten die Zulassungsbestimmungen zum Zeitpunkt der Erstanmeldung der Opfer-Maschine. So kann man auch den Motor einer Yamaha XS650 in einen modernen Custom-Rahmen einpflanzen. Wichtig dabei ist, daß das Opfer-Bike dabei unwiderbringlich zerstört wird. Dazu reicht es, nach Auskunft von z.B. Fiedler, wenn das rausgeflexte Steuerrohr (Lenkkopflager) mit der Rahmennummer vorgelegt wird.
BTW: Starrrahmen sind in Deutschland aus offensichtlichen Gründen nicht mehr erlaubt.
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Zitat von PeWeDen einzigen W-Bopper Umbau hat unser "ingo n". Hier findest du Bilder davon: http://w650project.blogspot.com/ Setz dich doch mal in Verbindung mit Ingo...Aber soooo extrem umgebaut wie diese Japse wirst du bei unserem TÜV keine große Change haben.. Grüße PeWe
Das ist sooo leider nicht richtig, mein lieber Peter, er iss der Einzige, der es groß propagiert
Guckst du: hier, auch wenn er sicherlich noch radikaler hätte erfolgen können.
Die Adresse dürfte dir bekannt sein !
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die Gedanken malen Bilder, doch ich finde keinen Rahmen
In Antwort auf:So kann man auch den Motor einer Yamaha XS650 in einen modernen Custom-Rahmen einpflanzen. Wichtig dabei ist, daß das Opfer-Bike dabei unwiderbringlich zerstört wird. Dazu reicht es, nach Auskunft von z.B. Fiedler, wenn das rausgeflexte Steuerrohr (Lenkkopflager) mit der Rahmennummer vorgelegt wird.
BTW: Starrrahmen sind in Deutschland aus offensichtlichen Gründen nicht mehr erlaubt.
Für ersteres hätte ich gerne mal einen Beleg. Es ist natürliches bei uns Vieles bis fast alles möglich - die StVZO bzw FZV gibt das aber definitiv nicht her. Was natürlich nicht heißt, dass es doch gemacht wird - man muss eben einen kennen, der einen kennt ... Aber ein Fahrzeug wird bei uns immer noch über den Rahmen definiert und wenn der ausgetauscht wird gegen einen, der nicht baugleich ist oder als Ersatzrahmen abgenommen ist, ist es nun mal ein neues Fahrzeug. Anhand der neuen Entenchassis wurde dies beim BLF nochmals diskutiert und auch bekräftigt.
Ich sehe das mit den Starrahmen zwar auch so, aber die EU-Regelungen halten da scheinbar Schlupflöcher bereit. Auch hier muss man nur wieder jemanden finden ...
In Antwort auf:So kann man auch den Motor einer Yamaha XS650 in einen modernen Custom-Rahmen einpflanzen. Wichtig dabei ist, daß das Opfer-Bike dabei unwiderbringlich zerstört wird. Dazu reicht es, nach Auskunft von z.B. Fiedler, wenn das rausgeflexte Steuerrohr (Lenkkopflager) mit der Rahmennummer vorgelegt wird.
Für ersteres hätte ich gerne mal einen Beleg. Es ist natürliches bei uns Vieles bis fast alles möglich - die StVZO bzw FZV gibt das aber definitiv nicht her.
Einen schriftlichen Beleg kann ich dir nicht geben, aber ich interessiere mich für einen Umbau einer W650 in ein 30er-Jahre Old-Style Bike. Während der Informationssammlung dazu bin ich mehrfach übel abgeblitzt, aber die wenigen Auskunftswilligen haben immer so etwas geäußert.
Ist wohl IMO so eine Art Grauzone. Meines Wissen sagt die FZV nicht konkret, daß ein anderer Rahmen bei einem Motorrad grundsätzlich zu einer Neuzulassung führen muß. Die Herren Customizer müssen es wissen, das ist deren täglich Brot. Viel wichtiger scheint das Festigkeitsgutachten zu sein.
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30er Jahre dürfte schwer werden. Es gilt immer noch die Faustregel, das der in einen Rahmen einzubauende Motor nicht mehr Leistung haben darf, als der ursprünglich dafür vorgesehene. Deswegen war Brunos Umbau eines W-Motors in einen Fetherbed möglich. Einen vergleichbaren Rahmen in den 30ern zu finden, dürfte kaum möglich sein. Ganz zu schweigen vom Altern des Materials und möglichen inneren Verrostungen. Insofern hat das mit der Festigkeit schon seinen Grund. In diesem von dir angesprochenen Fall würdest du aber auch das Baujahr des Rahmens behalten - mit all den Vorteilen, das dies so mit sich bringt - aber das weißt du ja. Bin gespannt, ob aus deinem Projekt was wird. Grüße Falcone
In Antwort auf:30er Jahre dürfte schwer werden. Es gilt immer noch die Faustregel, das der in einen Rahmen einzubauende Motor nicht mehr Leistung haben darf, als der ursprünglich dafür vorgesehene.
Du hast meine Idee nicht ganz korrekt verstanden.
Ich will mir einen neuen, modernen Rahmen bauen lassen, der ungefähr im Stil der 30er aussieht. Da rein soll dann ein W650-Motor. Der Rahmen soll eine Schwinge bekommen, und vorne vielleicht eine Springer-Gabel. Dazu eine tief geschnittene Rahmen-Geometrie, Schwingsattel, dann sollte das passen. Ich hab bereits eine Firma in Holland gefunden, die eventuell einen solchen Rahmen baut. Ist aber alles noch in der Planungsphase derzeit. Ob die Idee Real wird, das ergibt letzten Endes das mir zur Verfügung stehende Budget.
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Ah so. Na, da bin ich gespannt. Nichts ist unmöglich ... Allerdings aus historischer Sicht ist "Stil der 30er Jahre" und Schwinge schon ein Widerspruch ... Grüße Falcone
Eigentlich noch nicht einmal das. Gerade in den 30ern, als stärkere Motoren langsam Einzug hielten, verabschiedete man sich von den "Wackelfahrwerken" und setzte auf ungefederte Hecks. Aber es kommt bei dem geplanten Projekt ja wohl eher auf eine klassische Anmutung an. Die Kernfrage ist halt, kann man durch einen neu angefertigten Rahmen im klassischen Stil das Baujahr der W beibehalten (oder gar zurückdrehen) oder gilt das als Neubau. Laut StVZO ist es ganz klar ein Neubau mit all seinen aktuellen Anforderungen - aber, wie schon erwähnt, Lücken finden sich immer wieder und nichts ist unmöööööglich Allerdings haben wir es ja gerade in Hessen, das solche "Gefälligkeitsgutachten" vom TÜV aufgespürt und die Fahrzeuge zu einer Nachprüfung beordert werden. Oftmals mit einem bösen Erwachen für die Besitzer. Gerade die Gespannszene ist da betroffen, da dort einige Eigenbauten ohne jegliche Festigkeitsgutachte etc. eingetragen wurden. Die Prüfer sind also wieder sehr vorsichtig geworden. Grüße falcone
In Antwort auf:Eine Geradeweg-Federung währe doch zeitgenössisch, oder?
Es gab zu der Zeit bereits Schwingen, Geradeweg-Federungen und Teleskopgabeln, aber die waren zu der Zeit nicht wirklich gut, weil die Materialkunde noch nicht so weit war. Aber Du hast recht, ein Starrahmen war damals die Wahl bei leistungsstärkeren Motorrädern.
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Wie ist das eigentlich, wenn ich einen irgendwo in der EG zugelassenen Rahmen bzw. ein Fahrzeug importiere?
Beim Dieselkradtreffen hat mir mal ein Niederländer erzählt, das es in NL sehr schwierig sei, einen Serienrahmen umzubauen und zuzulassen, einfach sei es dagegen, gleich einen eigenen Rahmen zu bauen und zuzulassen - deshalb würde man dort viel öfter Eigenbauten antreffen als abenteuerlich umgestrickte Ex-Serienrahmen . Wenn ein Fzg. irgendwo in der EG mal zugelassen war, müßte das doch heutzutage eigentlich nicht mehr so kompliziert sein, es hier einzuführen, oder?
Wenn es so ist, wäre der Weg über Holland z.B. doch nicht verkehrt?!
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"Tierschutz ist Erziehung zur Menschlichkeit" (Albert Schweitzer)