Mir fällt da was anderes zu ein, nachdem ich hier alles gelesen hab: das Erteilen der Fahrerlaubnis obliegt dem Strassenverkehrsamt. Auch ein Entzug derselben. Wenn ich da arbeiten würde und das hier lesen täte, würde ich einige Herren mal erstmal vorladen und ihre Eignung zum führen eines Kraftfahrzeuges überprüfen.
In Antwort auf:Mir fällt da was anderes zu ein, nachdem ich hier alles gelesen hab: das Erteilen der Fahrerlaubnis obliegt dem Strassenverkehrsamt. Auch ein Entzug derselben. Wenn ich da arbeiten würde und das hier lesen täte, würde ich einige Herren mal erstmal vorladen und ihre Eignung zum führen eines Kraftfahrzeuges überprüfen.
, guter Einwand.
Dazu folgendes:
Nicht ohne Grund schreibt man in öffentlichen Foren unter Nicknames und gibt weder Telefon noch Adressen an. Und keine Kennzeichen usw. Allerdings nur, wenn man die Absicht hat, kritische Texte zu veröffentlichen.
Kritische Texte aber sind hier kaum zu finden. Niemand schreibt hier, er würde grundsätzlich und vorsätzlich Regeln mißachten. Dann allerdings täte er gut daran, seine Identität zu verschleiern, falls denn doch mal ein eifriger Bürokrat mitliest.
Die Eignung zum Führen eines KFZ´s aber schon deswegen anzuzweifeln, weil einzelne den Sinn oder Unsinn von Gesetzen diskutieren,ohne aber zugleich zu erklären, sie würden sich diesen Gesetzen niemals unterwerfen, dürfte vor Gericht keinen Bestand haben. Das Diskussionsrecht ist gesetzlich abgedeckt.
Bleibt die letzte Variante: Habe da neulich in der lokalen Frittenbude einen getroffen, der von einem erzählt hat, der nie und nimmer einen Helm aufsetzt, einen Polizisten verdroschen und ein kleines Kind gefressen hat. Ich war´s jedenfalls nicht.....
In Antwort auf:...man soll es doch bitte mir überlassen wann und ob ich das Licht einschalte oder nicht!...
Hmm, ich weiß nicht, ob das heute noch gilt: auf Malta (ist ja mittlerweile in der EU!) gab es zumindest früher keine Straßenverkehrszulassungsordnung ! Ob Du da mit oder ohne Licht fährst, oder ob Du überhaupt Scheinwerfer an Deinem Fahrzeug hast, blieb Deine Entscheidung !
...'s gab da allerhand illustre Vehikel zu sehen ...
.
Die Fähigkeit eines Lebewesens, Schaden zu stiften, ist proportional zu seiner Intelligenz. Der Mensch hält auch hier die Spitze. Konrad Lorenz
Zitat von bochumer...das Erteilen der Fahrerlaubnis obliegt dem Strassenverkehrsamt. Auch ein Entzug derselben. Wenn ich da arbeiten würde und das hier lesen täte, würde ich einige Herren mal erstmal vorladen und ihre Eignung zum führen eines Kraftfahrzeuges überprüfen.
Greif Dir an die eigene Nase, kehr' vor der eigenen Haustür, denn da liegt genügend Dreck*!
Wie schön, denn zum Mopedfahren brauchts Benzin, Öl, genügend Luft in den Reifen, eine Strasse wär auch noch schön, aber eine "Fahrerlaubnis"??? Ein motorisiertes Gefährt mit Fahrer fährt auch ohne "Fahrerlaubnis"!
Apropos "Strassenverkehrsamt/ Zulassungsstelle":
Habe für eine Dose insgesamt 4 (vier, vier, VIER !!!) Fahrzeugscheine ausgehändigt bekommen. Die wussten rein gar nichts und ich musste diese Sesselpubser auf die Gesetzeslage hinweisen! (Lächerlichst, ausgerechnet meine Person!) Selbst dann habens ihren eigenen "Schund" nicht verstanden und deshalb vier Fahrzeugscheine ausstellen müssen! Zwei davon führe ich heute noch mit mir! Ist bei der HU immer eine schöne Sache, wenn man den Prüfer fragt: "Welchen der Fahrzeugscheine hättens denn gerne?" Der glaubt es einem nicht, denn sowas gibt es nicht, darf es nicht geben!?
Vielleicht sollten gerade diese Sesselpubser mal zur MPU und auf ihren Geisteszustand hin überprüft werden???
*= Bevor ein Mißverständnis auftritt, aber dies war nicht auf die Person "Nobbi" gemünzt, sondern nur auf den Spruch "Wenn ich dort arbeiten würde und das hier lesen täte, würde... usw..."
--------------------------------------------------- Gruß Monti, qui pro veritate militat in mundo. „In einer Zeit allgegenwärtigen Betruges ist es ein revolutionärer Akt, die Wahrheit zu sagen.“
Zitat von MaggiUm nochmal zum Thema zurückkzukommen, ich fühle mich durch den Zwang bei Tag das Licht einzuschalten, vollkommen in meiner Freiheit eingeschränkt! Man soll es doch bitte mir überlassen wann und ob ich das Licht einschalte oder nicht! Maggi (irgendwie den Schalk im Nacken)
Einwand: Wenn Du keinen Helm aufhast und bei einem Unfall dann dir die Rübe zerquetscht ist zunächst einmal nur dein Problem. Aber: Man kann verpflichtet werden, alles zu tun um Unfälle zu vermeiden. D.h. zum Beispiel: in einigen US Bundesstaaten ist das tragen eines Helmes keine Plicht aber das Tragen eine Brille schon. So obstrus das für einige klingen mag, logisch ist das schon - gerät Dir eine Fliege ins Auge und du kannst bei voller Fahrt nichts mehr sehen kannst Du wohlmöglich einen Unfall, der andere schädigen könnte, nicht vermeiden. Das Licht hat genau dieselbe Funktion: Es soll andere Verkehrsteilnehmer helfen einen Unfall mit Dir zu vermeiden - dabei geht es nicht nur um Dich, sondern auch den Schaden, den du mit deinem Krad anderen (zum Beispiel Kindern, die die Strasse überqueren wollen) zufügen könntest.
Der Logik, keinen Helm tragen zu wollen, kann ich noch folgen, die gleiche Logic gilt aber nicht für Licht. Das eine - keinen Helm - ist eigenes Risiko - das andere ist Rücksichtslosigkeit.
Andreas
Photographiert wird auf Film, alles andere ist blos digital. Mitglied VfDKV
Zitat von montcorbier...Wie schön, denn zum Mopedfahren brauchts Benzin, Öl, genügend Luft in den Reifen, eine Stasse wär auch noch schön, aber eine "Fahrerlaubnis"??? Ein motorisiertes Gefährt mit Fahrer fährt auch ohne "Fahrerlaubnis"! ...
Im Prinzip schon richtig. Du darfst auch auf deinem Grund und Boden mit deinem Motorrad 'rumfahren - auch ohne Erlaubnis - wie es dir gefällt (mit kleinen Einschränkungen). Wenn Du bei mir auf meinem Grundstück 'rumfahren willst, dann benötigst du schon meine Erlaubnis. Wenn du auf dem Grundstücken fahren möchtest, das der Gesellschaft gehört, dann darf die Gesellschaft eben an diesen Tätigkeiten Bedingungen knüpfen. Also bedarf es schon einer "Fahrerlaubnis"
Andreas
Photographiert wird auf Film, alles andere ist blos digital. Mitglied VfDKV
In Antwort auf:Aber: Man kann verpflichtet werden, alles zu tun um Unfälle zu vermeiden.
Yep! Also Leute, schön zuhause bleiben, nix anfassen, ja nicht Motorrad fahren oder im Haushalt was machen...
IMHO ist jeder bereits verpflichtet, Unfälle zu vermeiden, da braucht nicht erst so'n Paragraphenspinner mir Vorschriften machen! Und welcher Motorradhelm hätte je einen Unfall verhindert? Also!
Ich trag den Hut sowieso bloß, damits an der Rübe nicht so zieht und das Insektengezeugs schön dran zerschellen kann. Aber brauch' ich dafür 'ne Norm oder alle 10 Jahre 'nen neuen Krachhut?
in anderen laendern geht es ohne fahrerlaubnis und versicherung. das ergebnis kann sich sehen lassen. faellt mir die story von dem schweizer zueri-sydney-fahrer ein, der in thailand im krankenhaus aufwachte, mit gesalzener rechnung. ein baeuerlein hatte ihm die vorfahrt genommen und war voll schuld, waren sich alle einig. bloss baeuerchen hatte kein geld und keine versicherung. globetrotter eigentlich auch nicht und botschaft wollte nicht zahlen. botschaft hat schliesslich doch vorgestreckt, und nu darf er abstottern. dann lieber wissen, dass die anderen auf der strasse wenigstens ein minimum an wissen nachgewiesen haben und versicherung haben.
In Antwort auf:Aber: Man kann verpflichtet werden, alles zu tun um Unfälle zu vermeiden.
Yep! Also Leute, schön zuhause bleiben, nix anfassen, ja nicht Motorrad fahren oder im Haushalt was machen... IMHO ist jeder bereits verpflichtet, Unfälle zu vermeiden, da braucht nicht erst so'n Paragraphenspinner mir Vorschriften machen! Und welcher Motorradhelm hätte je einen Unfall verhindert? Also! Ich trag den Hut sowieso bloß, damits an der Rübe nicht so zieht und das Insektengezeugs schön dran zerschellen kann. Aber brauch' ich dafür 'ne Norm oder alle 10 Jahre 'nen neuen Krachhut? Nee!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Lies doch meinen Beitrag nochmal durch, dann wirst du lesen können, dass ich garnicht behauptet habe, dass ein Helm einen Unfall verhindern kann. Licht - an und eine Brille durchaus.
Photographiert wird auf Film, alles andere ist blos digital. Mitglied VfDKV
Also bitte... Ich komm hier gerade nach über vier Wochen Forumsabstinenz grade mal zurück, um meinen wohlverdienten Urlaub für ca. ein Jahr zu unterbrechen, da les' ich mir doch nicht jeden Beitrag nach...
Meine Beiträge liest ja auch keiner (heul). Sonst hätte phaedrus sicherlich begriffen, daß es mir nicht darum ging, welche Maßnahmen Unfälle vermeiden/verhindern und welche nicht, sondern ob mir diese mangels besserer Einsicht meinerseits bzw. wider besseren Wissens behördlicherseits unbedingt vorgeschrieben werden müssen.
Ans Bein pinkeln wollt ich niemandem; find ich selber nämlich auch nicht unbedingt lustich. Mit jemandem einer Meinung zu sein, ohne das seitenlange Geschreibsel vorher durchgelesen zu haben ist doch eigentlich auch nicht verkehrt, oder seid ihr alle
überarbeitet??
Das täte mir natürlich leid, kann ich aber nix für!
hallo, hallo möchte mich mal etwas einbringen - da ist doch schon alles gesagt:
§ 1 StVO
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
In Antwort auf:(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
...liest sich wie die Nutzungsbedingung zu Cadfaels Forum... Scherz bei Seite, als Motorradfahrer ist man ohnehin "der Schwache", wenn man von Dosen umgeben ist, insofern ist ständige Vorsicht selbstverständlich. Rücksicht ... Ja. Dafür gibt's Spiegel. Wegen schädigen und gefährden: Ist ja wohl klar, dass man Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer nimmt, Dosenfahrer kann man ohne massive Selbstgefährtung kaum schädigen, deshalb verbietet sich das von selbst. Behindern tun wir doch niemanden, oder? Und Belästigen? Nur die, die einen angenehm satten Sound (satt, nicht laut) nicht mögen. Insofern sagt §1 StVO nicht nur schon alles, sondern alles was dort gesagt wird ist praktisch selbstverstädlich!