@ Vanda: Ein Bild vor den Spiegel hängen hilft auch nicht, auch wenn Du dann im Spiegel wieder was sehen würdest, aber dann ware es ja kein Spiegel mehr, sondern ein Bilderrahmen, und das wiederum würde seinesgleichen in W- Fahrer/innen Kreisen suchen. Und dann kannst Du in den Rahmen natürlich ein tolles Landschaftsbild oder so rein tun
Gut das der Kawa-Händler dir den Preis für den Spiegel nicht genannt hat. Bei Kawasaki werden Ersatzteile nämlich von sieben japanischen Jungfrauen in der Johanninacht handgefertigt.
wenn du nicht so weit weg wohnen würdest, könntest du von mir einen oder beide originalspiegel haben, waren nur beider überstellung vom händler zu mir (am hänger) montiert. glaube aber, dass das porto den preisvorteil gegen null minimieren würde. mit bedauern aus wien
@vanda, vor einiger zeit kam meinem rechten spiegel bei reichlicher schräger lage ein strassenbegrenzungspfosten in den weg - da war auch das glas wech.
und nachdem ich schon einmal für EINEN kawa-spiegel knapp 60 EUS bezahlt habe, fahre ich nun OHNE. für mich kein problem, da ich es jahrzehnte gewohnt war, als motorräder rechts keinen spiegel hatten...
@ Soulie: Dein Angebot nehme ich sofort incl. Einladung zum Essen an. Ich zahl natürlich,...... bevor ich die Kohle Kawa gebe.
@ anton: Dir danke ich trotzdem für das Angebot.
@ windi: Du hast mich richtig geschockt!!!Heut Nacht krieg ich kein Auge zu........ das ist ja unverschämt von Kawa.
Ich hätte noch zwei Fragen:
1. Darf ich ohne den rechten fahren, oder bekomm ich Ärger mit den Männchen in grün? 2. Muss ich den bestellten Spiegel nehmen, wenn der mir zu teuer ist?
LG
Vanda
Die besorgteste Prüderie findet sich bei denen, die ein kleines Geheimnis zu verstecken haben.
Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die „Malteserkreuze“ sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen. Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten. Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen. 2. m.E. schon