Hab ja vorhin schon geschrieben, daß ich Deinen speziellen Fall nicht beurteilen kann. Aber die ganze Misere damit zu erklären, daß die Auftragsvergabe im Ausschreibungsverfahren erfolgt, klingt auch wieder etwas nach einer "bequemen" Begründung, oder?
Da ist wohl auch eine "bequeme" Erwiderung erlaubt
"Ich habe den Verdacht, daß sich das wahre Leben weit unter meinem Niveau abspielt." (Cora von Ablass-Krause)