Ich habe eben mit meiner Krankenkasse gesprochen: Bei Unfällen wird IMMER geprüft, WER Verursacher gewesen war! Dann wird der Verursacher in Regreß genommen! ABER NUR FÜR DIE TATSÄCHLICH ENTSTANDENEN KOSTEN!!!! Von einer Bearbeitungsgebühr wußte die SB nichts!
Das ist keine Rechtsauskunft! Darf ich nicht!!! gag Günter Hoffe, gehelft zu haben!
Trutz soll ob des Bescheides schriftlich Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist einlegen, das Ganze begründen, dass besagter "Verunfallter" nur so un soviel Tage anstatt der veranschlagten 33 Tage Leitstungen bezogen hat und um Überprüfung bzw. Umarbeitung der Forderung bitten.
Einen Rechtsstreit soll Trutz als Student ohne Rechtsschutzversicherung und ohne eigene Kohle besser nicht führen.
Anmerkung: der Kasse gleich SCHRIFTLICH KLAR MACHEN, das bei Ihm nichts bzw. wenig zu holen ist, da er mittelloser Student ist - wirst sehn, wie schnell das Interesse der Kasse schwindet......
@Duck: Ich meine, Trutz hat bis jetzt nur telefonische Auskunft erhalten! Aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen, kommt drauf an, wie das Forderungsschreiben gehalten ist! Und es gibt bei dem Amtsgerichten kosenlose Rechtsantragsstellen!!!!!!! Kann er als mittelloser Student in Anspruch nehmen! gag Günter
Eijasicherdoch! Entweder persönlich abgeben oder Einschreiben mit Rückschein! Aber Rechtsantragsstelle sollte er schon mal aufsuchen, koste nix!!! gag Günter
Jau; die Leute dürften "Rechtspfleger" heißen. Sitzen beim Gericht rum. Die helfen meines Wissens in rechtlichen Fragen, bevor es überhaupt zu einer Klage oder einem Prozeß kommt. Kurze Nachfrage beim Amtsgericht kann nicht schaden!
ja, das sind keine Volljuristen, sondern Leute mit guten Rechtskenntnissen, die Rechtsauskünfte geben dürfen! Der Trutz sollte auf jeden Fall diese Hilfe in Anspruch nehmen!!! gag Günter, mit gefährlichem Halbwissen
Genau genommen sind Rechtspfelger Beamte! Mein Bruder hat das vor 20 Jahren mal gelernt. Daher mein (genauso gefährliches) Halbwissen. Dummerweise ist mein Bruder aber schon seit einigen Jahren aus dem Job und jetzt Sozialdezernent (oder sowas ähnliches) in Wuppertal. Fragen würde also wenig bringen.
Trutz sollte es also am besten direkt probieren ...
erstmal sollen die mir doch eine rechnung stellen. ich hab ja schon schriftlich stellung genommen und auch die mangelnde schutzkleidung herausgehoben. genau wie ich herausgehoben habe, dass ich eine ganz ganz ganz arme sau bin. ein befreundeter rechtsverdreher hat mir ausserdem empfohlen die schuldfrage zu verneinen.
In Antwort auf:das Ganze begründen, dass besagter "Verunfallter" nur so un soviel Tage anstatt der veranschlagten 33 Tage Leitstungen bezogen hat und um Überprüfung bzw. Umarbeitung der Forderung bitten.
Das iss mir zu lasch ! Ich würde sehr deutlich darauf hinweisen, das die gestellte Forderung den Tatbestand des Betruges darstellt, weil Leistungen eingefordert werden, die nicht erbracht wurden.
Trutz kann eigentlich sehr gut formulieren, wenn er Hilfe braucht, helf ich ihm gerne.
U-W der Verwaltung gelernt und 12 Jahre auf ner Kreisverwaltung gearbeitet hat !
@Trutz: Ich habe eben mit einer Bekannten (RA-Fachangestellte) deinen Fall erörtert: Zu den 33 Tagen KH-Kosten: Es soll Krankenkassen geben, welche mit Krankenhäusern Pauschalverträge abgeschlossen haben! Also: 3 Tage Behandlung: Kasse zahlt 33 Tage. 300 Tage Behandlung: Kasse zahlt auch 33 Tage! Da du aber nur für den tatsächlich angefallenen Schaden aufkommen mußt, sind nur die zwei Tage zu bezahlen!
Schmerzensgeld: Teilverschulden, da keine Schutzkleidung getragen wurde!
Es kann sein, daß noch seitens des Arbeitgebers Lohnkosten (Lohnfortzahlung???) geltend gemacht werden!!
Da du diese Forderungen nicht überprüfen kannst, rät die Bekannte dringendst: bei dem für deinen Wohnort zuständigem Amtsgericht Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen, da du mittellos bist, wird diese gewährt! Der Staat zahlt dir also den notwendigen Rechtsanwalt!!! Hoffe, gehelft zu haben gag Günter
moin, hallo eulekatz - mensch du hängst dich ja richtig rein, also daas mit den pauschalverträgen, könnte natürlich. ich habe vermutet, dass da irgend ein tippfehler in der rechnungserstellung des krankenhauses passiert ist. lohnfortzahlung des arbeitgebers entfällt, da der kumpel arbeitslos ist. ansonsten wart ich erst mal ab wie die auf meine Stellungnahme reagieren. dannach werden weitere massnahmen ergriffen
trotzdem vielen dank für deine bemühungen und die wertvollen informationen (ps: der rechtsverdreher is er der bekannte eines bekannten)