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skoki d.e. Offline




Beiträge: 6.808

07.09.2004 10:04
#376 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

ooch Trutze,
Mensch nimmt dieser Fettnapf denn gar kein Ende...?

Ich werd Dir die Daumen, Zehen, und wenn´s sein muss, würde ich auch noch meine Dritten (wenn ich denn welche hätte) drücken.

Wird Zeit, dass Du langsam mal wieder Land unter die Füße bekommst.


Skoki Wan Kenobi

ich bin nicht dick - nur untergroß

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

07.09.2004 11:42
#377 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

Ich habe eben mit meiner Krankenkasse gesprochen:
Bei Unfällen wird IMMER geprüft, WER Verursacher gewesen war!
Dann wird der Verursacher in Regreß genommen!
ABER NUR FÜR DIE TATSÄCHLICH ENTSTANDENEN KOSTEN!!!!
Von einer Bearbeitungsgebühr wußte die SB nichts!

Das ist keine Rechtsauskunft! Darf ich nicht!!!
gag
Günter
Hoffe, gehelft zu haben!

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

07.09.2004 13:28
#378 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

Trutz soll ob des Bescheides schriftlich Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist einlegen, das Ganze begründen, dass besagter "Verunfallter" nur so un soviel Tage anstatt der veranschlagten 33 Tage Leitstungen bezogen hat und um Überprüfung bzw. Umarbeitung der Forderung bitten.

Einen Rechtsstreit soll Trutz als Student ohne Rechtsschutzversicherung und ohne eigene Kohle besser nicht führen.

Anmerkung: der Kasse gleich SCHRIFTLICH KLAR MACHEN, das bei Ihm nichts bzw. wenig zu holen ist, da er mittelloser Student ist - wirst sehn, wie schnell das Interesse der Kasse schwindet......

Gruß und viel Erfolg

ducky

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

07.09.2004 13:33
#379 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

@Duck:
Ich meine, Trutz hat bis jetzt nur telefonische Auskunft erhalten!
Aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen, kommt drauf an, wie das Forderungsschreiben gehalten ist!
Und es gibt bei dem Amtsgerichten
kosenlose Rechtsantragsstellen!!!!!!!
Kann er als mittelloser Student in Anspruch nehmen!
gag
Günter

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

07.09.2004 13:33
#380 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

Ja Eule!
Und vor allem eins: IMMER SCHRIFTLICH

Grüßle


Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

07.09.2004 13:37
#381 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

Eijasicherdoch!
Entweder persönlich abgeben oder Einschreiben mit Rückschein!
Aber Rechtsantragsstelle sollte er schon mal aufsuchen, koste nix!!!
gag
Günter

Cadfael Offline



Beiträge: 2.299

07.09.2004 13:38
#382 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

Jau; die Leute dürften "Rechtspfleger" heißen.
Sitzen beim Gericht rum. Die helfen meines Wissens in rechtlichen Fragen, bevor es überhaupt zu einer Klage oder einem Prozeß kommt. Kurze Nachfrage beim Amtsgericht kann nicht schaden!

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

07.09.2004 13:53
#383 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

In Antwort auf:
"Rechtspfleger"

ja, das sind keine Volljuristen, sondern Leute mit guten Rechtskenntnissen,
die Rechtsauskünfte geben dürfen!
Der Trutz sollte auf jeden Fall diese Hilfe in Anspruch nehmen!!!
gag
Günter,
mit gefährlichem Halbwissen

Cadfael Offline



Beiträge: 2.299

07.09.2004 14:07
#384 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

Genau genommen sind Rechtspfelger Beamte!
Mein Bruder hat das vor 20 Jahren mal gelernt. Daher mein (genauso gefährliches) Halbwissen. Dummerweise ist mein Bruder aber schon seit einigen Jahren aus dem Job und jetzt Sozialdezernent (oder sowas ähnliches) in Wuppertal. Fragen würde also wenig bringen.

Trutz sollte es also am besten direkt probieren ...

truwi Offline




Beiträge: 2.599

07.09.2004 15:13
#385 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

erstmal sollen die mir doch eine rechnung stellen.
ich hab ja schon schriftlich stellung genommen und auch die mangelnde schutzkleidung herausgehoben. genau wie ich herausgehoben habe, dass ich eine ganz ganz ganz arme sau bin. ein befreundeter rechtsverdreher hat mir ausserdem empfohlen die schuldfrage zu verneinen.


tonup grüße sagt

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

07.09.2004 15:51
#386 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

In Antwort auf:
ein befreundeter rechtsverdreher

ei Trutz!
Da haddu doch einen!!!!!
gag
Günter

U-W Offline




Beiträge: 6.367

07.09.2004 20:22
#387 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

In Antwort auf:
das Ganze begründen, dass besagter "Verunfallter" nur so un soviel Tage anstatt der veranschlagten 33 Tage Leitstungen bezogen hat und um Überprüfung bzw. Umarbeitung der Forderung bitten.

Das iss mir zu lasch ! Ich würde sehr deutlich darauf hinweisen, das die gestellte Forderung den Tatbestand des Betruges darstellt, weil Leistungen eingefordert werden, die nicht erbracht wurden.

Trutz kann eigentlich sehr gut formulieren, wenn er Hilfe braucht, helf ich ihm gerne.


U-W
der Verwaltung gelernt und 12 Jahre auf ner Kreisverwaltung gearbeitet hat !

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

07.09.2004 21:22
#388 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

In Antwort auf:
Trutz kann eigentlich sehr gut formulieren, wenn er Hilfe braucht, helf ich ihm gerne.

ich auch!
gag
von einem, der 30 Jahre lang Betrügern nachgestiegen ist
Aber:
Erst mal die Forderung der KK checken!
Iss ja vielleicht gar nix so doll!

Eulekatz Offline




Beiträge: 7.991

08.09.2004 20:34
#389 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

In Antwort auf:
Prozeßkostenhilfe

@Trutz:
Ich habe eben mit einer Bekannten (RA-Fachangestellte) deinen Fall erörtert:
Zu den 33 Tagen KH-Kosten:
Es soll Krankenkassen geben, welche mit Krankenhäusern Pauschalverträge abgeschlossen haben!
Also:
3 Tage Behandlung: Kasse zahlt 33 Tage.
300 Tage Behandlung: Kasse zahlt auch 33 Tage!
Da du aber nur für den tatsächlich angefallenen Schaden aufkommen mußt, sind nur die zwei Tage zu bezahlen!

Schmerzensgeld:
Teilverschulden, da keine Schutzkleidung getragen wurde!

Es kann sein, daß noch seitens des Arbeitgebers Lohnkosten (Lohnfortzahlung???) geltend gemacht werden!!

Da du diese Forderungen nicht überprüfen kannst, rät die Bekannte dringendst:
bei dem für deinen Wohnort zuständigem Amtsgericht Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen, da du mittellos bist, wird diese gewährt!
Der Staat zahlt dir also den notwendigen Rechtsanwalt!!!

Hoffe, gehelft zu haben
gag
Günter

truwi Offline




Beiträge: 2.599

09.09.2004 09:17
#390 RE:um mal wieder zum ursprung zurück zu kommen : neuster stand ... 31.8. Antworten

moin,
hallo eulekatz - mensch du hängst dich ja richtig rein,
also daas mit den pauschalverträgen, könnte natürlich.
ich habe vermutet, dass da irgend ein tippfehler in der rechnungserstellung des krankenhauses passiert ist.
lohnfortzahlung des arbeitgebers entfällt, da der kumpel arbeitslos ist.
ansonsten wart ich erst mal ab wie die auf meine Stellungnahme reagieren. dannach werden weitere massnahmen ergriffen

trotzdem vielen dank für deine bemühungen und die wertvollen informationen
(ps: der rechtsverdreher is er der bekannte eines bekannten)


tonup grüße sagt

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