Trutz hat übrigens die vereinbarten 2700,- an den Verunfallten übergeben und hat sich bestätigen lassen das von der Seite keine weiteren Forderungen kommen werden ... jetzt kommen noch die Krankenhauskosten.
Das Wandern ist des Eimers Lust, das ist ja auch nichts schlechtes, na bitteschön, dann wandern wir, und zwar den Weg des Rechtes ...
In Antwort auf: ...jetzt kommen noch die Krankenhauskosten...
Vielleicht hat sich da über die Jahre was geändert - heutzutage wird ja überall gespart,und die Kassen sehen zu,wie sie Ihre Kosten 'runterkriegen,aber: mir ist persönlich ein Fall bekannt (das Nähere tut Nichts zur Sache ),da wurde nach einer Schlägerei einer der Beteiligten für eine Nacht im Krankenhaus zur Beobachtung behalten.Der Schädiger mußte vor den Jugendrichter,der das Verfahren einstellte.Allerdings wurde er zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt,welches der böse Schläger auch monatlich abstotterte.Krankenhauskosten hat er aber nie bezahlen müssen...
Krankenhauskosten: Glaub ich nicht! Die Kasse (von Trutzens "Opfer") wird zwar prüfen, ob sie in Regress gehen kann, aber hier liegt ja kein Vorsatz, sondern eine fahrlässig begangene Handlung (durch Unterlassung) vor! Mir ist nie bekannt geworden, daß Kassen an den Verursacher Ansprüche gestellt hatten!!! Und gerade mal Frauchen gefragt: Ihr auch nix derartiges bekannt, und sie war über 40 Jahre in Krankenhäusern beschäftigt! Aber Trutz kann ja mal seine Kasse anrufen! Das beruhigt und der Fall wäre somit ausgestanden! gag Günter
In Antwort auf: Mir ist nie bekannt geworden, daß Kassen an den Verursacher Ansprüche gestellt hatten
Mir doch! Ist uns passiert.
Da aber das Unfall Opfer keine Schutzkleidung anhatte (so der Bericht von Trutz) würde ich in diesem Fall auf zumindestens Teilverschulden des Opfers plädieren.
Andreas
No, you're never too old to Rock 'n' Roll if you're too young to die
moin, die kasse prüft gerade !!! haben mir einen netten brief geschrieben und mich um stellungnahmen gebeten. hab dann dort angerufen um zu erfahren um welchen betrag es sich überhaupt handelt. die gute frau am anderen ende der leitung teilte mir mit, dass eine bearbeitungspauschale von 120 € und die beahndlungskosten in rechnung gestellt werden würden. im übrigen hat der verunfallte kumpel seine kasse gar nicht selber informiert (er war im urlaub), sondern die krankenkasse hat über die tagebuchnummer der polizei meine adresse recherchiert. die sind also zimlich hinterher um ihre kohle von jemanden wiederzu bekommen.
tatsächlich ist es so das die Kasse sich schon bei ihm gemeldet hat, und die forderungen vollkommen irrwitzig sind (ich kann mir das nur so erlären, das die ein standartschreiben bei motorradunfällen haben und da die durchschnittliche verweildauer drinnen steht) und mit dem tatsächlichen krankenhausaufenthalt.
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In Antwort auf: Da aber das Unfall Opfer keine Schutzkleidung anhatte (so der Bereicht von Trutz) würde ich in diesem Fall auf zumindestens Teilverschulden des Opfers plädieren.
DAS mein ich aber auch! Bearbeitungspauschale???? NIE gehört! Ich würde mich einfach verklagen lassen! Kennt hier denn einer einen,der einen Juristen kennt?? Gelber Riese oder so??? Mist Günter
In Antwort auf: ...Ich würde mich einfach verklagen lassen!...
Die Idee ist nicht die Schlechteste! Der verunfallte Motorradfahrer hat keinen Schaden,die Behandlung ist ja bereits erfolgt,und er muß persönlich nicht in Vorleistung treten. Trutz kann seine Taschen auf links drehen und pfeifend nach oben gucken,weil er ja keine Kohle hat. Wenn ich so darüber nachdenke,wie man bei den Kassen hinter seiner Kohle herlaufen muß,wenn die eigentlich zahlen sollten,hätte ich auch keine Hemmungen,das Spielchen mal andersherum zu spielen. Man kann sich im Falle eines Falles vor Gericht immer noch vergleichen oder Zahlungswilligkeit heucheln.Manchmal schleicht sich auch ein Verfahrensfehler ein oder es dauert und dauert...
edit:kleiner Nachtrag wer keine private Haftpflichtversicherung hat(te),dem braucht man allerdings mit 'ner Rechtschutzversicherung gar nicht erst kommen,denke ich mal...
wenn die Kasse erst einmal einen Titel hat, dann vergessen sie es nicht und dann laufen sie dir hinterher. Und irgendwann hat dann der Trutz ein Einkommen, und dann holen die das Geld. Und es steht ihnen Zins und Zinseszins zu!
Was aus meiner Erfahrung wichtiger ist, nachzuweisen, dass der Geschädigte nicht seiner Sorgfaltsplicht nachgekommen ist und somit selbstverschuldent für den Schaden ist.
Aus bitterer Eigenerfahrung
Andreas
No, you're never too old to Rock 'n' Roll if you're too young to die
In Antwort auf: ...wenn die Kasse erst einmal einen Titel hat
Ja sicher,wenn... kann aber dauern.Ich wollte ja nur sagen,das ein dickes Fell kein Nachteil sein muß.Ansonsten hast Du natürlich recht. Wenn der Trutz sein Stuidum abgeschlossen hat,verdient er eh' die dicke Kohle und zahlt dann aus der Portokasse...
das wildeste und irwitzigste ist ja das die kohle für 33 tage haben wollen und der verunfallte nur 2 tage im krankenhaus war ... aber das lässt sich ja zum glück über den verunfallten und das krankenhaus beweisen
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