Gute Idee das nochmal von vorne zu starten. Ist ja den doch bischen abgedriftet. Ok, dann kann ich hier noch einen hinmüllen. @ W Jörg Bei deiner vorgeschlagener Lösung würde der Prüfer wahrscheinlich zusammenklappen. Seitenblinker dürfen nur an feststehenden Teilen montiert werden. also beim Auto an Kotflügel und Spiegel. Beim Moped halt an einer Rahmenfesten Verkleidung. Die hintere Seite als Kontrolleuchte funktioniert auch nicht, weil man die normalerweise beim fahren garnicht selber sieht.
Zitat von Panzer im Beitrag #64 Bei deiner vorgeschlagener Lösung würde der Prüfer wahrscheinlich zusammenklappen.
das ist Bestandteil des Plans
Zitat Seitenblinker dürfen nur an feststehenden Teilen montiert werden. also beim Auto an Kotflügel und Spiegel. Beim Moped halt an einer Rahmenfesten Verkleidung.
nö ... in StVZO steht wirklich explizit drinnen:
"Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein"
StVZO § 54 auf der Homepage des Bundesjustizministeriums - amtlicher geht nicht
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Hab mir gerade nochmal dein Zitat durchgelesen. Da steht auch, das nach hinten strahlender Blinker nicht an beweglichen Bauteile montiert werden dürfen. Was den erklären würde, das teilweise gefordert wird, das die Blinker geschwärzt werden müssen.😁😁😁