Interssanterweis' kommt man auch damit von A nach B! Man sollte es kaum glauben! Hat er denn ein CE Bapperl, wo wir uns hier über CE Kennzeichnung "austauschen"?
Gruß Monti (Ich kann einfach nicht annerscht, ich muß...)
..und er bekommt von VW (wie meinereiner) kein Anschreiben, in dem er zur Werkstatt gebeten und ca. 1 Stunde seiner Lebenszeit unfreiwillig in Anspruch genommen wird. Im VW Anschreiben weisens gleich darauf hin, daß mein Wagen bei fehlendem Nachweis der geänderten Betrugssoftware auch aus dem Verkehr gezogen werden könnte... Klasse, da freut man sich doch, wenn man bei der nächsten Fahrzeugwahl auf "deutsche Wertarbeit" liebend gerne verzichtet! Für einen VW bekomme ich schließlich vier Dacia oder so ähnlich!
Zitat von Luja-sog-i im Beitrag #70 Aber was das nun mit der CE Kennzeichnung der Handschuhe in F zu tun hat,.....
Hier im Forum hat immer alles mit allem zu tun, dass passt schon. Es geht stets um's große Ganze und wie alles miteinander verbunden ist. CE mit Elektronik und Vierzylinder, die die Einlitermaschine des Agilas in der 2.Generation nicht hat. Ergo auch der baugleiche Splash.
vielleicht solltest du die Pillen absetzen, dann gibt es den nicht so dollen aber ungetrübten Blick auf die Realität? Ist dann aber aus mit Wolkenkuckucksheim und rosa Brille.
Genau. Die Einlitermaschinka hat nur 3 Zylinder und Steuerkette. Und die Kiste ist innen erstaunlich erwachsen. Im Vergleich zu meinem alten Atos schnell, leise, geräumig, sparsam und komfortabel.
Ein Quantensprung in der Apfelsinenkistenklasse.
Die meisten KM reißt eh Andrea damit ab, wenn ich mir mal wieder ihren Bus geliehen hab und Langstrecke mit dem Anhänger in Sachen W unterwegs bin.
Den neueren, erstarkten 3 Zylinder brachte Suzuki mit in die Gemeinschaftsproduktion, läuft weniger knurrig als der alte Opelmotor, dessen Steuerkette oft frühzeitig das bedrohlich anmutende Rasseln anfing, sehr dieselähnlich.
Bei dem mir vertrauten Agila rasselt auch nach 120.000km nichts. Hat Suzuki ein glücklicheres Händchen bewiesen als deren Partner.
Zitat von Luja-sog-i im Beitrag #79 ..und er bekommt von VW (wie meinereiner) kein Anschreiben, in dem er zur Werkstatt gebeten und ca. 1 Stunde seiner Lebenszeit unfreiwillig in Anspruch genommen wird. Im VW Anschreiben weisens gleich darauf hin, daß mein Wagen bei fehlendem Nachweis der geänderten Betrugssoftware auch aus dem Verkehr gezogen werden könnte... Klasse, da freut man sich doch, wenn man bei der nächsten Fahrzeugwahl auf "deutsche Wertarbeit" liebend gerne verzichtet! Für einen VW bekomme ich schließlich vier Dacia oder so ähnlich!
So ein Suzuki hat was!
Gruß Monti
Zumindest zu diesem Hinweis sind sie gemaäß KBA-Anweisung zur Durchführung der Rückrufaktion verpflichtet.