Zitat von Silence im Beitrag #134Leider nicht Irmi, da die W kein ABS hat und das wohl mittlerweile Voraussetzung ist für die Fahrstunden und die Prüfung. Ebenso wie das Tragen von Protektoren an den entsprechenden Stellen.
????? ist das wahr. Man macht eine Fahrschulung (was unbedingt zu empfehlen ist) mit einem fremden Motorrad, dass in wichtigen technischen Punkten (Bremsen, ABS) verschieden ist, und soll dann die eigene Maschine beherrschen. Das macht doch keinen Sinn.
Zitat von Falcone im Beitrag #136Außerdem hätte die W zu wenig Leistung für eine Fahrschulmaschine.
Das ist geschichtlich betrachtet relativ. Gemessen an dem uralten 150er VespaRoller, auf dem ich in der gefühlten "Väterzeit des Motorrads" nach 2 Fahrstunden und der Prüfung meinen Einser- Lappen erwarb, ist die W eine Rennmaschine erster Güte mit reichlich Pfeffer unterm Hintern. War aber schon schwer 50er geschädigt als ich zur Prüfung antrat, da hieß es vom Fahrerlehrer, der im Golf wohlbehütet hinterherfuhr, nach der ersten Fahrstunde nur, fahren kannst ja..... Dementsprechend gering war die Kohle, die ich für die ganze Aktion über den Tresen wandern lassen musste. Er besaß zur uneingeschränkten Führerscheinausbildung Klasse 1 nur diesen alten Roller. So was gab es tatsächlich mal.
Aber heute gelten andere Regeln und Gesetze, wobei ich mich freue, denen nicht mehr zum Erwerb des Lappens ausgesetzt zu sein.
Wünsche auch viel Gelingen und Erfolg beim Erlangen des Führerscheins. Fahren lernt man hinterher.
Ich habe das auch nicht geschichtlich sonder vorschriftsmäßig betrachtet. Und da sind nun mal 60 PS Vorschrift, wenn sich das nicht jüngst schon wieder geändert haben sollte.
Klar, muss ja auch mehr als nur die Klasse bis 48PS, (wie auch immer die heisst, A1 oder A2? keine Ahnung), abgedeckt werden, wenn einer den offenen Lappen erwerben möchte und darf. Die Zeiten haben sich geändert. Hatte trotzdem Lust, das historisch zu vergleichen.
Wobei sich mir gerade die Frage stellt, werden die Anwärter für die 48Ps Klasse eigentlich auf den stärkeren Maschinen ausgebildet und erhalten dann nach bestandener Prüfung den Fahrausweis mit der Leistungs- reduktion? Oder muss die Fahrschule für diese Kunden auch eine 48PS Kiste im Stall stehen haben?
Man sollte nicht vergessen, wir leben in Deutschland als Mitglied der EU, da gibt es ganz viele Regelungen und Vorschriften, heute.
Wenn ich mir so Überlege das früher Motorräder für Neulinge maximal 27PS haben durften kann man eigentlich nur noch Cicero zitieren: "O tempora, o mores".
Die durften in der nächsten Angleichung dann sagenhafte 34PS haben, wenn ich mich nicht sehr irre. Das war schon irre. Diese Wetzhobel liefen wahrscheinlich auch nicht viel anders als gutgehende 27PS-Böcke, von denen ich eine 27PS bestückte Herkules Wankel fuhr. Die Karre lief gut von der Leistungsausgabe her betrachtet, wenn sie in den Übergangsjahreszeiten nicht unter Vergaservereisung litt.
Kann aber auch sein, dass die 34PS-Klasse aus der Taufe gehoben wurde, weil es neue Versicherungsklassen gab, bis zu der Zahl war's günstig. Ich krieg's nicht mehr zusammen.
Theoretisch hätte ich Motorräder mit unbegrenzter Leistung fahren dürfen, aber die Z1 mit ihren 82 PS wäre das höchste, halbwegs realistisch erreichbare gewesen. Aber die allermeisten konnten sich auch so was nicht leisten, schon gar nicht als Führerschein-Frischling. Eine 250er Honda oder Yamaha bedingte schon ein wohlwollendes Elternhaus oder eine spendable Oma. Die meisten von uns Jungspunden gaben sich dann doch eher mit 175ern und 250ern aus den 50er Jahren ab. 18 PS einer Max waren in diesem Umfeld aber auch durchaus akzeptiert und gut angesehen.
Und heute müssen wir nun wohl einfach einsehen, dass die Jugend eben alles besser kann.
Ich hätte in den frühen 80ern eine CB550 Four relativ günstig kaufen können, habe mich dann aber nicht getraut, weil die 50PS hatte, da hatte ich Angst vor.