Dann wären ja die ganzen Umbauten, Blinker am Rahmen, nicht zulässig! Meinem Prüfer hat das nicht interessiert und hat lediglich den Abstand der Blinker gemessen.
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62 - Anzahl: 4 - Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11 - Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12 - in der Breite (min.): nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm - in der Höhe: 350 - 1200 mm - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig - “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
ich habe auch noch nie erlebt, dass der TÜV das nach misst. Aber ich war jetzt etwas verunsichert, weil ja die W nur in Europa die Blinker eben nicht am Rahmen hat, sondern am Rücklichtträger. Das hat sicher einen Grund. In den TÜV-Unterlagen habe ich, wie gesagt, dieses maß nicht gefunden, in der ECE aber ist es tatsächlich drin. Allerdings habe ich gerade mal nachgemessen: Von der Befestigungsbohrung zum Reifen nach hinten sind es 33cm. Wenn der Blinker also nur drei cm nach hinten ragt, würde das - zumindest bei einem kurzen Schutzblech - schon ausreichen. Ich bin mir auch sicher, dass ein Prüfer das nie nach misst. Schon eher kann es passieren, dass die Blinker als zu dicht am Rahmen sitzend angesehen werden und der Winkel von 20° nach innen nicht ausreicht und das bemängelt wird.
Hallo Friedo, achtet vielleicht nicht jeder Prüfer drauf. Aber ich meine mal gelesen zu haben, dass deshalb die w`s hier mit den Blinkern am Rücklichthalter werkauft werden. Auf Japanischen Seiten sind big_KawasakiW800ChromeEdition-540x405.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
Was die Sicherheit angeht, macht es wahrscheinlich durchaus Sinn. Aber wenn ich sehe, dass es früher ausreichend war, vorne zwei Ochsenaugen zuhaben, dann denke ich mir, dass es durchaus OK ist die Blinker am Rahmen zu befestigen.
Bei mir hat der TÜV die 30° (Nicht-) Sichtbarkeit von der jeweils anderen Seite bemängelt, mit kurzen LED Blinkern hinten direkt am Rahmen. Den Tüvver in meiner neuen Werkstatt hats nicht gejuckt, auch auf meine Frage hin (ja, ja....) nicht. Dem hat die E-Nr. gereicht.
Ich sehe ja auch kein Sicherheitsproblem bei Blinkern am Rahmen. Wollte sie ja selbst zuerst da montieren. Der Grund warum ich es nicht getan habe ist nur, dass ich keine Lust auf Diskussionen beim TÜV habe falls es doch mal einen interessiert. Die Herren könnten ja auch mal schlechte Laune haben.
Wenn dem so ist, würde ich die Blinker hinten am Rahmen montieren und es drauf ankommen lassen. Deine Konstruktion hast du ja immer noch in der Hinterhand. Sollte wirklich mal ein Prüfer meckern (was sehr unwahrscheinlich ist) kannst du immer noch umbauen und noch mal hin fahren. So schön, wie wie du deine Maschine aufbaust, werden die Prüfer ohnehin geblendet sein und alles abnicken