das es bei festen blitzern auch pro stück abrechnungen gibt hatte ich auch geschrieben ... die aussage von c4 das die unternehmen umsatzbeteiligung bekommen ist aber in jedem fall falsch.
eine pro stück bezahlung beim mobilen einsatz birgt übrigens für die unternehmen durchaus unternehmische risiken. Als steuerzahler begrüße ich solche verträge :o)
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. fuck you NSA
Zitat solange genug trottel schnell genug fahren das sich so eine säule schnell bezahlt macht.
Dazu muß man kein Trottel sein ... sondern einfach nur ein völlig durchschnittlicher Kraftfahrer!
Und zeige mir mal den, der sich immer an alle Vorschriften hält! Sowas gibts doch garnicht!
Und manchmal ist man nicht mal absichtlich zu schnell - sondern einfach, weil man mal nicht auf den Tacho geblickt hat und ganz unbewußt mal etwas schneller war - zum Beispiel wenn endlich mal freie Fahrt ist, nach zehn ewigroten Ampeln und unzähligern unsäglichen Schleichern, so kurz vorm Ortsausgang ... und eigentlich schon mitten in der Pampa!
Genau das ist mir nämlich Ende Novemeber passiert! ... Und nicht mal mit Absicht! ...
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
Zitat das es bei festen blitzern auch pro stück abrechnungen gibt hatte ich auch geschrieben ... die aussage von c4 das die unternehmen umsatzbeteiligung bekommen ist aber in jedem fall falsch.
Na wenn Du Dich da mal nicht irrst! Denn genau so war das in letzter Zeit mehrfach in der hiesigen Zeitung beschrieben - und von Seiten der Stadt Staßfurt, die das Blitzen nämlich auch an eine Privatfirma abgegeben hat, auch bestätigt!
Deshalb werden in SFT neuerdings auch für kleinste Überschreitungen schon 15 Taler fällig!
Und Blitzersäulen haben die inzwischen auch drei ... natürlich "strategisch günstig" platziert ...
Schotte
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Zitat das es bei festen blitzern auch pro stück abrechnungen gibt hatte ich auch geschrieben ... die aussage von c4 das die unternehmen umsatzbeteiligung bekommen ist aber in jedem fall falsch.
Vorsicht, Jörg. Die Tatsache, daß ich meine Ausführungen nicht auf Schlag vollumfänglich belegen konnte, beweist nicht, daß sie auch falsch sind. Bei diesen Dingen hört man viel und kann nur sehr schwer Nachweise erbringen, da bei solchen Verträge in der Regel Verschwiegenheit vereinbart wird. Deswegen würde ich nichts völlig ausschließen wollen, nur weil gerade kein Beleg greifbar ist.
Zitat
eine pro stück bezahlung beim mobilen einsatz birgt übrigens für die unternehmen durchaus unternehmische risiken. Als steuerzahler begrüße ich solche verträge :o)
Das hättest Du gerne . Aber ernsthaft, aus persönlicher Anschauung vor Ort kenne ich die Sicherungsmaßnahmen, die sind fast besser als bei öffentlichen Meßtrupps. Und das unternehmerische Risiko, mal nichts zu verdienen, ist "steuerbar". Einerseits durch Angabe eventuell lukrativer Stellen in Eigeninteresse, andererseits durch perfekte Tarnung der Meßstellen.
In Schwerin habe ich damals an einem Tage zwei Meßstellen besucht. Eine Messung der Polizei die ich persönlich noch im Koma halbblind aus drei Kilometern Entfernung gesehen hätte. Und die private, wo wir die Straße vorher kannten, die Anlage (Eso Lichtschranke) trotzdem bei höchster Aufmerksamkeit nicht aus dem Auto vorher gesehen haben. Erst als wir dann zu Fuß in die Grünanlage gingen, wurde das Ausmaß meßtechnischer Perfektion offenbar.
Es ist so etwa 8 Jahre her, als es massiver Mittel vor Gericht bedurfte, überhaupt einen solchen "stillschweigenden" Vertrag im Zuge eines Verfahrens einsehen zu dürfen.
Die Details sind mir nicht mehr präsent, aber es konnte einem Angst und Bange werden.
Gleiches gilt übrigens auch für die Bedienanleitungen der üblichen Lasermeßgeräte. Die wsaren / sind beim besten Willen nicht einsehbar und nur für den Dienstgebrauch bei der Polizei. In Verfahren wäre das machmal sinnnvoll , um Fehlverhalten des Meßpersonales nachweisen zu können. Geht aber nicht, da sich die Behörden stets auf die Ausbildung der Beamten beim Hersteller beruft. Habe da noch grob in Erinnerung, daß es Fälle gab, an denen die Gültigkeit der Messung bestrittenn wurde, wenn nur ein Beamter am Gerät stand (während der zweite z.B. gerade Kundschaft abgefrühstückt hat). Strittig war dann, ob Erfassen, messen und Ergebnisprotokoll von einem einzelnen Beamten beweissicher auszuführen war. Das Gerät war zwar durch eine Bundesanstalt zugelassen, das beinhaltete aber auch die strikte Befolgung der dazugehörigen Bedienanleitung. Und die war nicht einsehbar...
Zitat Vorsicht, Jörg. Die Tatsache, daß ich meine Ausführungen nicht auf Schlag vollumfänglich belegen konnte, beweist nicht, daß sie auch falsch sind.
und trotzdem hast du mit deinem "reicht das?" so getan als ob du deine these belegt hättest - hast du aber schlicht und ergreifend nicht, das wird man ja noch feststellen dürfen
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. fuck you NSA