Zitat Dann sollen sie ein Schild für Wildwechsel aufstellen und es der Verantwortung des Fahrers überlassen, welches Risiko er eingehen will.
Ein(e) Rat/Warnung hat immer seine/ihre Berechtigung!
Davon träume ich, dass man uns klarmacht, warum die Beschränkung auferlegt wird. Nur ein kleines Schild - z.B. Wildwechsel oder Lärmschutz - und ich kann viel besser mit dem Schilderwald umgehen.
Ich bin in jungen Jahren mit nem Motorrad auf dem Firmengelände viel zu schnell gefahren, war ja Feierabend, 30 waren erlaubt. Einer der Betriebsingenieure hat versucht mich mit seiner Betriebsvespa zu verfolgen, und wollte mich stellen. Ich konnte im Rückspiegel sehen, wie er krampfhaft versuchte alles aus der armen Vespa rauszuholen ... vergebens. Am nächsten Tag sollte ich in Nachtschicht gehen, also keine Befürchtungen dem Knaben übern Weg zu laufen. In der Nachtschicht kam mir dann die geniale Idee alle 30 Schilder zu 80 Schildern umzudekorieren, also flugs ne Schablone gebastelt und mit schwarzer Farbe und Trittleiter übers Gelände. Immerhin durften die Schilder fast eine Woche dort hängen, dann wurden sie ausgetauscht.
Fünf Jahre später, bei meiner Verabschiedung hat der gute Mann mich gefragt, ob ich das damals mit den Schildern gewesen sei ... was wer ich ... neee
Zitat von Zephyr im Beitrag #1[[File:k-böse Buben 001.JPG|none|auto]]
Zur Fahrbahn: Topfeben,auf dem Foto nur unterschiedlich abgetrocknet, sieht daher wellig aus, ist es aber nicht. Das Kreuz vorne links ist nur eine Markierung für eine Leitung, steht da alle paar hundert Meter aus DDR Zeiten. Dort ist übrigens auch keine Einmündung,sondern eine Ausbuchtung im Asphalt.
Dort wo ich fotografiert habe, ist die geschlossene Ortschaft zu Ende (nach einigen Gewerbegrundstücken). Für das Limit dort gibt es außer Willkür keinen Grund,die Straße ist erst ein paar Jahre alt und geht dort etwa 3 Kilometer geradeaus.Es zweigen 4 - 5 Zufahrten zu Gewerbegrundstücken ab,kaum Verkehr,kaum Risiko (außer, wenn ich da mal einen Oldtimer teste und wirklich nur 60 fahre).
Es ist also völlig berechtigt, sich gegen so ein Schwachsinnslimit zu wehren.
Serpel hat es schon ganz richtig gesagt: Warnschild aufstellen (von mir aus Wildwechsel oder einstürzende Neubauten) unnd gut ist. Nicht aber ein Idiotenlimit mit Laserplündertrupps.
no Risk, no Fun. Wer auf Waldstrecken schnell fährt hat selbst Schuld bei einem Unfall, außerdem möchte ich mir gern die Knochen beschädigen wie ich das will und nicht wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, für was zahl ich denn Kassenbeiträge?
wenn ich Deinen Beitrag als ironischen Kommentar verstehen darf, willst Du damit sagen, daß die Verwaltung hier sicher zu Recht ein Limit verordnet hat. Kann sein, kann nicht sein, wer weiß?
Ganz sicher aber steckt dahinter eine fatale Grundhaltung : "Die da oben" werden schon recht haben, den blöden kleinen Bürgerdeppen vor sich selbst zu schützen.
Zitat von Zephyr im Beitrag #22Es ist also völlig berechtigt, sich gegen so ein Schwachsinnslimit zu wehren. C4
Interessante Rechtsauffassung!
Wieso interessant? Das ist selbstverständlich, übrigens verbrieftes Recht. Es sei denn, Du willst mich hier bewußt mißverstehen und den Widerstand durch Sachbeschädigung unterstellen.
Dieser Zusammenhang besteht aber im zitierten Beitrag eindeutig nicht !
Nicht das Schild ist Schwachsinn, sondern die Argumente dagegen! Die gleichen Leute, die das Beschädigen des Schildes loben, schreien als erste nach den Versäumnissen der Behörde, wenn etwas passiert ist. Ein Schild hat noch niemand stoppen können. Rast doch einfach mit der ach so selbstbestimmten und bürgerliche Freiheit ausmachenden Geschwindigkeit vorbei. Für die anderen kann es die Warnfunktion haben, die es haben soll. Und klar, jetzt gleich kommt das Abzocke-Argument ...