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Dieses Thema hat 91 Antworten
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OldStyler Offline




Beiträge: 1.176

24.08.2018 07:28
#91 RE: Wie blöd kann man sein... Antworten

Zitat von Muck im Beitrag #90
A Quad hingegen ist, Traktoreinstufung hin oder her, zweifellos a zweispuriges Gefährt.


Aha, ein Beiwagenkraftrad nicht ?

Gruß OldS

Falcone Online




Beiträge: 113.817

24.08.2018 12:34
#92 RE: Wie blöd kann man sein... Antworten

Nein, zulassungsrechtlich nicht. Da bleibt ein Gespann weiterhin ein Motorrad. Zumindest in Deutschland. Daraus ergeben sich dann so seltsame Gesetzestexte wie beim Überholverbot "Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen dürfen nicht überholt werden", wo die Gespanne extra erwähnt werden müssen.

Grüße
Falcone

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