Nein, zulassungsrechtlich nicht. Da bleibt ein Gespann weiterhin ein Motorrad. Zumindest in Deutschland. Daraus ergeben sich dann so seltsame Gesetzestexte wie beim Überholverbot "Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen dürfen nicht überholt werden", wo die Gespanne extra erwähnt werden müssen.
Neulich war ein bißchen Herbstschnitt im Garten fällig, und das Zeug (hauptsächlich Brombeerranken und Hartriegel) wanderte gleich in den Häcksler. Die gute Schere war in den kundigen Händen der Gärtnersfrau, ich hatte die nicht so gute, und für den schnellen Schnitt hier und da das bewährte Schweizer Messer.
Wie weiland am Fleischwolf - einmal nicht aufgepasst, plumps, rutschte mir das gute Cybertool aus der Hand und in den Häcksler. Natürlich hab ich sofort auf den Ausschalter geschlagen, aber da war's schon geschehen: nachher.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
Eigentlich sollte es ja so aussehen: vorher.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
Was soll's, lieber das Taschenmesser als der Finger
Dieter (aber geärgert hab ich mich tierisch)
Zum Glück gibt's eBay, und eine Woche später hatte ich wieder eins.
Alkoholfreies Bier... schmeckt richtig, ist aber falsch.
Ärgerlich, aber - gibt's da nicht einen guten Reparaturservice von den Schweizern? Ich meine, daß die sowas auch fair wieder in Ordnung bringen können .
Die Bilder sind wohl beide eine Woche später aufgenommen worden und es sind zwei gleiche Taschenmesser, aber nicht dieselben. Denn andernfalls müsste Dieter hellseherische Fähigkeiten besitzen.
Ich sag immer, "gut, dass dem Häcksler nichts passiert ist."
Ich bin ja sehr enttäuscht. Als Victorinox-Fan war ich davon ausgegangen, dass es den Häcksler in alle Einzelteile zerlegt und dass das Messer ohne Schaden rauskommt.
Nach der Übernahme hat es ehemalige Wenger-Messer mit Victorinox Logo gegeben, ob es eins davon noch ins aktuelle Programm geschafft hat weiß ich aber nicht.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen