Die Geschichte stellt sich mir jetzt völlig anders da: Angeklagt war gewerbsmäßiger Bandendiebstahl, davon ist kaum was übrig geblieben.
Zunächst die Fakten aus dem Verfahren: Vor Gericht stehen A und B. A hatte sich in Bosnien vom lokalen Paten Geld zum Hauskauf dort geliehen und konnte nicht zurückzahlen. Darauf verlangte der von A , bei Wohnmobileinbrüchen einer Gruppe des Paten teilzunehmen, damit seiner Familie nichts passiere.
Das tut A zwischen Mitte Juni und Mitte August 2013 in D und Österreich. Mitte Juni werden A und B in Österreich geschnappt. Im Bau singt A wie ein Vogel, beschuldigt detailliert seine Mittäter B,C und D. C und D sind flüchtig. Nach einem kurzen Verfahren bezüglich der Taten in Österreich kommen beide frei und alle sind weg. Außer A, der geht wieder nach Antwerpen zu seiner Familie, die dort lebt, und arbeitet dort.
Die übrigen drei werden zwischenzeitlich mit internationalen Haftbefehlen gesucht (möglicherweise zu Befragungen der deutschen Justiz). B wird im Mai gefaßt, die beiden anderen bleiben unauffindbar.
Im Verfahren nun wideruft A seine Beschuldigungen bezüglich des anwesenden B ohne besonderen Grund. Dieser erschließt sich dem Besucher, wenn er B und einige andere untereinander gut bekannte "Besucher" des Verfahrens sieht, sogleich. Da gegen B keine harten Beweise außer der nun nicht mehr belastbaren Aussage von A vorliegen, wird der freigesprochen und bekommt Haftentschädigung aus der Staatskasse.
Nun bleibt allein der geständige A übrig. Den versucht man herauszuhauen, indem man seine Frau anreisen läßt, die ihm eine günstige Sozialprognose ausstellt und ihn als treusorgenden Vater ihrer vier Kinder benötigt (diese Frau sieht aus, als stamme sie direkt vom Laufsteg. Mütter von vier Kindern sehen irgendwie anders aus, jede Schwangerschaft zeichnet den Körper...).
Prozesstaktisch geschickt entschuldigt sich A bei jedem Zeugen und verspricht Wiedergutmachung (das wirkt sich in der Regel strafmildernd aus).
Die Staatsanwaltschaft fordert gesamt 3 Jahre für 3 hier verhandelte Einzeltaten in D, der Anwalt plädiert brilliant und bittet um ein bewährungsfähiges Strafmaß.
Das Urteil lautet auf 2 Jahre und drei Monate (ohne Bewährung). A wird in Handschellen in die Haftanstalt zurückgeführt.
Für mich sieht es so aus, als wenn A dort zunächst auch gut aufgehoben ist. Betrachtet man das Umfeld, war er zu den Taten genötigt worden und hatte dann gesungen. Das kommt manchmal nicht so gut, insbesondere, wenn man die anwesenden Herrschaften so betrachtet hat.
Dazu noch was am Rande: In der Beratungspause des Gerichtes unterhalte ich mich mit dem Verteidiger von A, der sich wortgewandt entschuldigt, die Taten so verharmlost zu haben. Als ich erwidere, seine Strategie als durchaus strategisch angemessen zu verstehen und diese Vorgehensweise zu kennen, wird er sehr offen und bestätigt ungefragt meine obigen Vermutungen mit einigen Zusatzinfos. Diese allerdings sind leider nicht Bestandteil des Verfahrens...
Man wird nun sehen, ob es einen Widerspruch und damit eine Neuverhandlung in der nächsten Instanz geben wird und darf gespannt sein, was geschieht, wenn die beiden noch gesuchten Mittäter gefaßt werden sollten.
Ach ja: Gegen A wird jetzt noch ein weiteres Verfahren eröffnet: Wegen falscher Anschuldigungen gegen B.
Was für eine arme Sau im Grunde dieser A doch ist, ohne seine Straftaten beschönigen zu wollen. Den hängt man, die anderen ..., doch da mag ich gar nicht dran denken.
C4
Zephyr
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gelöscht
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Beiträge:
18.02.2017 18:17
#62 RE: Warnung vor Ausrauben von Wohnmobilen in Bayern
Und noch eine Runde, dieses Mal in der nächsten Instanz vor dem Landgericht München. Da hat wohl der Beklagte einen Widerspruch eingelegt. Nun wird es für ihn darum gehen, einen geringeren Schuldspruch herauszuhandeln. Natürlich wieder volles Zeugenprogramm, für Montag bin ich geladen. Allein meine Teilnahme hat im Herbst über 750 Euro Kosten verursacht, es gab gesamt weitere 5-7 Zeugen. Wer will das jemals zahlen?
Übrigens habe ich meine damals mitbetroffene Frau diesmal wegen eines Sterbefalles in der Familie entschuldigt. Beim Telefonat wurde ich gebeten, die mir und /oder der Versicherung entstandenen Kosten im Verfahren zu belegen, um die Schadenshöhe besser einordnen zu können.
Wenns der Strafzumessung dient...
C4
Zephyr
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gelöscht
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Beiträge:
21.02.2017 10:57
#63 RE: Warnung vor Ausrauben von Wohnmobilen in Bayern
4 Zeugen vor dem Saal des Landgerichtes, wir werden gesammelt hereingerufen. Dort teilt man uns freundlich mit, nun doch nicht benötigt zu werden. Meine rund 650 Euro Auslagen werden anstandslos ersetzt.
Dazu noch etwas mehr Infos zum Wahnsinn: Für die Verhandlung ist gleich ein Folgetermin am folgenden Tag festgesetzt. Man hat sich also viel vorgenommen. Gleich nach obiger Ansage setzte ich mich in den Zuschauerraum, doch die Verhandlung wird für eine Stunde unterbrochen, so verschwinde ich denn doch.
Möglicherweise hat man einen Deal gemacht, nur bei einem vollumfänglichen Schuldanerkenntnis kann man auf die Zeugen verzichten. Natürlich muß sich das auch für den Beklagten lohnen, vielleicht ein paar Tage weniger sitzen oder oder oder.
Zwei meiner Mitzeugen sind etwas nervös: Zweimal 600 Kilometer wegen einer Sache, nun sei es mal gut. Schön wäre es , aber beschuldigt waren 4 Personen: Der Beklagte, ein mittlerweile Freigesprochener und zwei Mittäter, die seitdem flüchtig sind. Sollten die nun aufgegriffen werden, müßte auch gegen die verhandelt werden. Natürlich jeweils in erster Instanz, mit vollem Ornat und allen Zeugen .
Anstrengend, aber gut so. Unser Rechtssystem ist da maximal fair zu den Tätern, jeder und besonders die Verteidigung jedes Täters hat so die Möglichkeit, Unrecht durch direkte Befragung zu vermeiden. So werde ich auch künftig für kleine Münchentermine bereits sein, wenn auch nicht begeistert. Noch besser wäre es, sehr zeitnah zu verhandeln. Die Tat ist länger her, als die verhängte Strafe lang war. Ein ungesundes Verhältnis, finde ich.
Zitat von Zephyr im Beitrag #63Noch besser wäre es, sehr zeitnah zu verhandeln. Die Tat ist länger her, als die verhängte Strafe lang war. Ein ungesundes Verhältnis, finde ich.
Gehört zwar nicht direkt zum Thema, aber dafür sind u.a. wir Deutschen (mit)verantwortlich, da wir als bekkenden Prozesshansel wg. praktisch jedem Scheiß vor den Kadi ziehen, gelobt sei die Rechtsschutzversicherung.
Das mit dem maximal fair sehe ich genauso, man sieht ja im gar nicht so entfernten Ausland, wie es einem ergehen kann, wenn es eben keinen funktionierenden Rechtsstaat gibt.
Die liegt aber (auch) daran, wie in einem Land die Vorschriften äähm, ausgelegt werden.
Sehr gut zu beobachten war das zB bei den Dampfern. Die Orschinole haben früher hier ein Vermögen gekostet. Direkt in China bestellt einen Bruchteil davon.
Das is natürlich blöd für den Zoll. Statt einer Sendung mit hundert Verdampfern hatten die plötzlich zig Kleinbestellungen von Privatimporteuren am Hals.
Was tut da der Zoll in Ösistan? Scheiß drauf, das wink ma durch. Mit dem Zeug stellen wir uns ned her.
Euer Zoll hat die privaten Importeure schikaniert. Zuerst rechtswidrig min Heilmittelgesetz, dann grenzlegal mitm CE, und, und, und.
Vorgangsweise Ösistan war rechtskonform, weil Ermessensspielraum. Weng fünf Oiro EUSt muss ma ka Importverfahren führen. Die des deutschen Zolls war über weite Strecken rechtswidrig und, glaubt man etlichen Importeuren, strafrechtlich mindestens am Rand der Nötigung. A C4 (und ich sowieso) hätt in so einem Fall zivilrechtlich auf Herausgabe geklagt und strafrechtlich mit ana Sachverhaltsdarstellung reagiert.
Zitat von Muck im Beitrag #67 A C4 (und ich sowieso) hätt in so einem Fall zivilrechtlich auf Herausgabe geklagt und strafrechtlich mit ana Sachverhaltsdarstellung reagiert.
Der Weaner meint zb. sowas. Entwickelt und in Kleinserie hergestellt in Deutschland. Und weil er so gut ist kopieren in die Chinesen und verkloppen ihn für ein Zehntel vom Preis.
Der Weaner meint zb. sowas. Entwickelt und in Kleinserie hergestellt in Deutschland. Und weil er so gut ist kopieren in die Chinesen und verkloppen ihn für ein Zehntel vom Preis.
Alter alter, wenn ich mir die Bedienungsanleitung anschaue ist das Zerlegen und Zusammensetzen eines W-Motors vermutlich einfacher...
Gruss M
"Manchmal macht es doch noch Spass UNIVERSALPRÄSIDENT zu sein..."
Ach was, das ist gar nicht so schlimm wenn man sich ein bisschen dafür interessiert. Wobei mir persönlich der Flashi besser gefällt. Sowohl geschmacklich als auch vom Handling.
Ned nur, und ned nur Akkuträger aus Griechenland, die damals aa um die 200 Oiro gekostet ham. Es gab auch Tandler, die orschinol schinesische Kleinakkus und Verdampfer mit tausend Perzent Aufschlag weiter verklopft haben. Und Liquid um fuchzich Oiro, das sie in Schina um einen Oiro gekauft hatten.
Warum bringst du eigentlich erst "Erfindung" ins Spiel und bezweifelst es dann? Gesprächsbedarf? Ich zb. sprach von Entwicklung. Du wirst es nicht glauben, aber obwohl VW nicht der Erfinder des Autos ist gibt es Original-VWs .....