Zitat von Dagmar im Beitrag #41 Viele andere Kollegen leisten sich auch eine eigene Meinung, die sich nicht im Ministerialblatt findet. Ich finde das durchaus nicht konta-Vertrauensbildend. Moechtest Du Menschen in der "staatlichen Justiz" oder "Paragraphenheinis" die blind nachbeten, was die Regierung in ihrer allumfassenden Weisheit so von sich gibt?
Dagmar
Diese Zeilen haben mich zwei Tage lang immer wieder mal beschäftigt:
Was will man? Sicher immer einen positiv gewogene Justiz, um Milde zu erlangen oder andere hart gestraft zu sehen. Hier wird zweifellos "Menschlichkeit" erhofft. Aber will man das wirklich? Wechselt man nämlich den Standort, kann die "gewogene Justiz" plötzlich Spielräume entgegen der eigenen Interessen nutzen.
Wollen wir das wirklich?
Blicke ich zurück in die Geschichte , sehe ich mit Grausen Roland Freisler toben. Ich denke, daß dort juristische Grundregeln sehr großzügig persönlich ausgelegt wurden. Aber auch heute sehe ich solche Gefahren, gerade bei politischen Prozessen, seien es die Verhandlungen der RAF Zeit oder ihre heutigen Gegenstücke im anderen politischen Spektrum.
Eigentlich lehrt mich Freisler, daß ich lieber Richter hätte, die maschinengleich persönliches zurückstellen und strikt nach den Paragraphen vorgehen, die Paragraphenheinis also.
Möglicherweise führen menschliche Spielräume eher zu unwägbarem Populismus, der heute so, morgen aber auch anders ausfallen kann.
Das mal nur so am Rande.
C4 (gerade im Verkehrsrecht auch öfter mal Nutznießer des hiesigen Rechtssystems)
Erinnert mich an eine Szene aus dem Etechnik Labor, als der "Haarlose" (Student) zu nem Prof. sagte: " Sagen sie mal - haben sie eigentlich sexuelle Probleme?"
Ich glaube nicht an Glück, aber ich glaube daran Dingen einen Wert zuzuordnen
Zitat ...eigentlich lehrt mich Freisler, daß ich lieber Richter hätte, die maschinengleich persönliches zurückstellen und strikt nach den Paragraphen vorgehen...
Naja, im Prinzip haste natürlich Recht (im Zweifel für den Gesetzestext, sozusagen). Ansonsten wäre ich ganz zufrieden, wenn die Justiz nach einem irgendwie einigermnaßen gesunden Menschenverstand handeln würde (immerhin gibt es genug Beispiele, nicht nur aus der braunen Zeit, daß die "neutralen" Paragrafen auch schonmal schwer zurechtgebogen wurden).
Maschinengleich vorgehen geht nicht, jedenfalls nicht nach meiner Berufs- und Rechtsauffassung.
Angeklagte sind Menschen, Opfer sind Menschen, Richter und Staatsanwälte auch. Paragraphen sind oft genug aus populistischen Gründen so gestaltet, wie sie eben sind (ich war 3 Jahre als Referentin im Bundesministerium der Justiz und weiß in etwa, wie und warum Gesetze so oder so gemacht werden...). Und manchmal "passt" der Strafrahmem einfach nicht zum Sachverhalt, obwohl formell der Tatbestand erfüllt ist. Aber z.B. die angedrohten 5 Jahre Mindestfreiheitsstrafe hat der Täter im konkreten Einzelfall einfach nicht verdient. Da fummelt man halt ein bißchen und versucht, den berechtigten Interessen von Opfer und Täter gleichermaßen gerecht zu werden. Das hat mit "brauner Justiz" nicht das geringste zu tun und gegen solche Vergleiche möchte ich mich auch deutlich verwahren!
Zitat von Dagmar im Beitrag #67 Das hat mit "brauner Justiz" nicht das geringste zu tun und gegen solche Vergleiche möchte ich mich auch deutlich verwahren!
Dagmar
So war das auch nicht gemeint, und schon gar nicht persönlich !
Es diente eigentlich nur der Verdeutlichung der Betrachtung persönlicher Spielräume von Richtern in der Rechtsprechung, hier sehr plakativ mit negativen Auswüchsen verdeutlicht.
Den Ansatz, allen Beteiligten gerecht werden zu wollen, kann ich verstehen (wobei ich das populistische "Machen" von Gesetzen nicht einschätzen kann). Allerdings verwässern diese Spielräume aber auch die Rechtsprechung, blähen sie auf, machen sie undurchschaubar für den juristischen Laien. Bei eigentlich klaren Tatbeständen wird nun plötzlich die beklagenswerte Jugend des Täters durchleuchtet, um strafmindernde Gründe zu finden, mittlerweile doch in der Öffentlichkeit ein schon fast Gegenstand des Spottes.
Das Bemühen der Justiz will ich damit nicht herabsetzen, würde mir aber mehr Transparenz im Sinne von "wenn - dann" wünschen, weniger "ja aber". In Ansätzen zeigt der Bußgeldkatalog im Verkehr den Weg (wobei natürlich auch der "löchrig" ist).
So etwas fände ich auch im Strafrecht und wo immer sonst möglich sinnvoll. Dabei ist mir klar, daß man vielleicht in Bereichen wie dem Familienrecht etwas differenzierter entscheiden sollte, als bei einem Autodiebstahl.
Aus dieser Sicht hatte ich oben auch den Wunsch geäußert, die Justiz möge aus einem gewissen Eigeninteresse "formale Ungereimtheiten" bei Stellenausschreibungen angehen.
Männerrechtler... Männer sind einfach zu gutmütig, um sich so zu wehren, wie es Wesen zusteht, die der Herr im Zorn erschaffen hat. Aber den selbstgerechten Kämpferinnen für die Gleichberechtigung schreib ich ins Poesiealbum:
"Erst wenn der letzte Macho in der Gummizelle ruhiggestellt ist, der letzte Müllmann seinen Job an eine Frau verloren hat, und der letzte Busengrapscher entmannt wurde, werdet ihr merken, daß ein Vibrator keine Regale an die Wand hängen kann."