Zitat von piko im Beitrag #60Mal ganz davon abgesehen, daß sowas natürlich höchst illegal ist ...
...solange nicht in der Zulassung eingetragen!
Zitat von piko... die guten Händler machen sowas ...
Die besseren Händler labern dem TÜV-Inenschör so lange die Backe voll, bis er das kleene Ritzel oder den größeren Zahnkranz absegnet. Die magische Grenze ist allerdings so was bei 8% Abweichung von der Serie, darüber hinaus nickt's kein Prüfer mehr ab
Moin der T.-Scrambler ist ok, wenn man etwas schmückend Hand angelegt hat, finde ich. Und die "good old" Vibrationen müssen, finde ich, nicht unbedingt sein. Büschen ok aber wenn man die 3. Zähne hat, kann man auch drauf verzichten. Meine Meinung. Gruß Ingo
wie bereits per E-Mail geschrieben hatte ich euch bei der Recherche zur Top Ten einfach nicht auf dem Schirm und kannte das Forum tatsächlich damals noch nicht. Kurz nachdem die Geschichte dann im Heft erschienen ist hat mich auch bereits ein Forums-Mitglied angeschrieben und mich auf das Malheur aufmerksam gemacht. Seitdem seid ihr natürlich in meiner Forums-Liste auf den vorderen Plätzen. Es tut mir leid, dass ich euch da übersehen habt, das kommt mit Sicherheit nicht wieder vor. Jedenfalls war es – wie bereits erwähnt – keine Absicht.