Zitat Die französischen Behörden empfehlen, gleich eine Packung mit mehreren Tests im Handschuhfach zu deponieren, denn bei Polizeikontrollen muss jederzeit ein unbenutzter Test vorgezeigt werden. Auch auf das Haltbarkeitsdatum sollen die französischen Beamten dabei achten.
Zitat Gibt es eine Verpflichtung, den mitgeführten Alkoholtest benutzen?
Nein. Es gibt keine Verpflichtung, den mitzuführenden Alkoholtest auch zu benutzen. Es wird lediglich an die Fahrer appelliert, nach Alkoholkonsum einen freiwilligen Test durchzuführen und bei einem positiven Ergebnis bzw. Fahruntüchtigkeit vom Fahren abzusehen. Bei einer Verkehrskontrolle muss immer ein unbenutztes Testset vorgezeigt werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, immer mindestens zwei Testsets mitzuführen, damit im Falle einer Kontrolle immer ein unbenutztes vorgewiesen werden kann.
Sorry Uwe, aber die Badische Zeitung schreibt Müll! Glaubst Du wirklich, der Flic lässt dich deinen Tester auspacken und da reinblasen und entscheidet auf dieser Basis, ob der Dottore dir Blut abzapft oder nicht. Neeee, nie im Leben. Die haben ihre Atemalkoholtester genauso wie unsere Rennleitung. Und dort bläst du rein, nicht in dein Spielzeugteil!
Den Alcotester sollst du anwenden, wenn du nicht sicher bist, ob du zuviel getrunken hast. Ja, du sollst! Nicht: Du musst! und dann brauchst du selbstverständlich einen zweiten, weil du (und nicht auf Geheiß eines Polizisten) die Nummer 1 verbraucht hast.
Nochmal zum Ablauf: 1. Die Flics halten dich an und fragen, ob du was getrunken hast. 2. Du sagst ja oder nein 3. Die glauben's oder nicht und jetzt kommt's: 4. lassen dich blasen oder nicht. Und zwar in das amtlich anerkannte Franzosenblasrohr und nicht in das billige Plastiktütenteil. Kannst ja mal versuchen: Pack' mal in einer Kontrolle deinen Legotester aus. Wenn du Glück hast, lachen die dich aus. Wenn du Pech hast, unterstellen die dir, dass du sie vergackeiern willst und nehmen dich mal mit.
Also nochmal für's Protokoll: Einen (nicht zwei, nicht drei, nicht siebentausend) ungebrauchten Alcotester musst du bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen können. Und selbst wenn du was getrunken haben solltest: Nirgendwo steht, dass du den Tester benutzen musst.
Außer vielleicht bei der Badischen Zeitung...
Edit sagt: Du warst mit der Editierung etwas schneller! Der ADAC hat Recht!
Ja was denn jetzt????? Der ADAC sagt (Meldung vom 09.01.2013):
"Überraschung für Motorradfahrer in Frankreich: Die ursprünglich geplante Verpflichtung für Biker, ab 1. Januar 2013 reflektierende Warnkleidung zu tragen, wurde zurückgenommen. Die neue Verordnung hatte vorgesehen, dass ab einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 cm2 auf der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen. Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht sollten mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet werden!"
Zitat von thomasH im Beitrag #111 Anscheinend kehrt bei den Franzosen - wenigstens in Teilbereichen - die Vernunft ein!
die sache mit den gemässigten reflektoren (es muss ja keine kasper-weste sein) fand ich gar nicht sooo falsch - die sache mit dem alkotester ist natürlich hanebüchener schwachsinn und der idiot der sich das ausgedacht hat gehört in die klapse eingewiesen
Zitat von thomasH im Beitrag #111 Anscheinend kehrt bei den Franzosen - wenigstens in Teilbereichen - die Vernunft ein!
die sache mit den gemässigten reflektoren (es muss ja keine kasper-weste sein) fand ich gar nicht sooo falsch - die sache mit dem alkotester ist natürlich hanebüchener schwachsinn und der idiot der sich das ausgedacht hat gehört in die klapse eingewiesen
Der Typ hockt wahrscheinlich irgendwo in Brüsel rum........
Jetzt haben die erst mal eine andere Baustelle. Deshalb glaube ich nicht, dass sich irgendjemand mit den Alcotestern beschäftigen wird. Die werden uns wohl erhalten bleiben. Ob je irgendjemand danach fragen wird???