Wenn man steuerlich zusammen veranlagt wird und die Frau noch in der Kirche ist, dann wird nicht etwa das Gehalt der Frau als Berechnungsgrundlage genommen sondern das Gesamteinkommen.
Aber davon dann nur die Hälfte, verminderter MWSt-, äh KSt-Satz sozusagen
Zitat ...mach was daraus, geh regelmäßig beichten, treib sie in den Wahnsinn...
Das nenn' ich mal 'n konstruktiven Beitrag ! Irgendwie fällt mir spontan die Szene aus "Vier Fäuste für ein Halleluja" ein, wo die beiden an der Klosterpforte vom Pater gefragt werden, was ihr Begehr sei, und der Terrence Hill auf den Bud Spencer zeigt und sagt:
"Der dicke Pilger will beichten!"
Wurde ich nach jeder Wiederholung im TV morgens von den Kollegen feixend drauf angesprochen, auf die Szene ...
pelegrino, dessen Heidensohn immer noch in der Kirche ist, weil man als Sozialarbeiter nie weiß, wo man mal Arbeit findet ... und außerdem hat der 'ne Freundin, wo er auch nicht so richtig weiß, ob die nicht doch mal so ganz in weiß, glaube ich ...
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