Ich kann immer nur hoffen, dass ich nicht mal Ärger bekomme.
Vor etlichen Jahre hatte mich mal jemand angeschwärzt, ich würde wohl einen Fahrzeughandel betreiben. Daraufhin kam das Ordungsamt und stellte fest, dass die Autos alle auf meinen Namen liefen und Oldtimer waren. Damit war also erst mal alles ok. Aber der sehr freundliche Herr wies mich auch darauf hin, dass er jetzt gar nicht gesehen hat, dass die in einer Scheune stehen. In einer Scheune dürfen keine Kraftfahrzeuge stehen, nicht mal ein Traktor oder ein Mähdrescher. Deswegen haben Bauern auch Hallen für Traktoren und Mähdrescher etc., denn die Berufsgenossenschaft schaut da ganz genau hin.
Zitat von magicfire im Beitrag #60ich finde es bemerkenswert dass es tatsächlich Gesetze und Vorschriften gibt was ich in meinen Privaträumen machen/lagern darf. Heißt das dann auch dass ich aus einem Wohnzimmer kein Kinderzimmer machen darf und in einer Küche keine Couch stehen darf?
Und nebenbei, wenn das tatsächlich von einem gelangweilten Nachbarn angezeigt wird gehört dem mal eine aufs Maul.
Genau, aber so richtig eins....gut geeignet dafür: Laubharken aus Metall und Schneeschippdingens (steht alles in "seiner" Garage)
Aber ja, natürlich gibt es Vorschriften für die Nutzung von Gebäuden auch in Privatbesitz. Zum Beispiel ist ja die Nutzung als Wohn-oder Gewerbefläche genau geregelt.
Auch in der Baugenehmigung für eine Garage steht die Nutzung drin.
Zitat von magicfire im Beitrag #60Heißt das dann auch dass ich aus einem Wohnzimmer kein Kinderzimmer machen darf und in einer Küche keine Couch stehen darf?
kompletter Blödsinn ... das heißt nur, das du z.b. ein Gebäude, dass vom Bauamt als Garage hast genehmigen lassen, nicht als Wohnraum vermieten darfst und das ist auch in Ordnung (finde ich zumindest)
ob ich allerdings das Auto vor das Fahrrad oder umgekehrt in der Garage stehen habe sollte mir schon gefälligst selber überlassen bleiben (und ich denke und hoffe die aller meisten Richter sehen das ähnlich)
Darf man dann in einer Garage ein Motorrad abstellen? Muß dieses für den Strassenverkehr angemeldet sein? Bei einem in der Garage stehenden und abgemeldeten PKW ist es dann vielleicht auch nicht gestattet und eine falsche Nutzung dieser?
Das sind ernstgemeinte Fragen!
Wenn ich nun den PKW oder das Motorrad vor der vor der Garage befindlichen Zufahrt (gehört auch noch zum Privatgrund) abstelle, dann argumentiert man vielleicht, daß es dort nichts zu suchen hätte und in die Garage gefahren werden muß?
...und wenn ich nun Spitzfindig bin, in der Garage ein "Transporter" oder "Anhänger" stünde, welcher auf der Ladefläche nun genau den Kram, welcher sonst in der Garage verteilt wäre auf der Ladefläche trägt? Gestattet oder nicht?
Ích mein halt nur...
Jetzt muß ich wohl die Zufahrtzuparker zu meiner Zufahrt auch noch in Watte packen?!
Zitat von Falcone im Beitrag #65Umgekehrt darfst du aber auch in einem Wohnraum kein Gewerbe betreiben. Zumindest in Braunschweig ist das so.
auch das ist richtig und gut so wenn du in eine Wohngegend ziehst (und zwar weil du in einer reinen Wohngegend wohnen willst) willst du ja auch nicht, dass das 2 Jahre später ein Gewerbegebiet ist
Zitat von Luja-sog-i im Beitrag #66Darf man dann in einer Garage ein Motorrad abstellen? Muß dieses für den Strassenverkehr angemeldet sein? Bei einem in der Garage stehenden und abgemeldeten PKW ist es dann vielleicht auch nicht gestattet und eine falsche Nutzung dieser?
Irgendwie wird das alles immer schlimmer, hab' ich so das Gefühl ... wenn es wenigstens nach irgendeinem gesunden Menschenverstand ginge, den man ja eventuell auch erklären kann! Ich find' es ja i.O., wenn man jemanden auf die Finger guckt, der heimlich ein Gewerbe in nichtgewerblichen Gebäude betreibt (obwohl - käme auf den Einzelfall an: wer zu Hause in seinem Arbeitszimmer gewerblich Texte schreibt, stört und gefährdet doch niemanden - im Gegensatz zu jemanden, der vielleicht irgendwelche unangenehmen Chemikalien oder ähnliche Dinge in seinem Keller/in der Garage zusammenfügt). Wahrscheinlich kommen irgendwann in Zukunft tatsächlich Vorschriften zur privaten Nutzung von Wonräumen - dann darf man nur noch Kinder haben, wenn genügend Kinderzimmer in geeigneter Größe nachweisbar sind (wäre ja garnicht so doof, eigentlich ...), oder gekocht werden darf dann nur noch, wenn die Küche einem Mindeststandart entspricht. Gäste dürfen nur noch beherbergt werden, wenn Gästebett und -bad in entsprechendem Standart da sind, und so weiter und sofort ...
und wenn ich schonmal dabei bin: bin mal gespannt, wann die Selbstwartung/Eigenreparatur des Motorrades/Autos nur noch bei entsprechender Sachkenntmnis erlaubt sein wird - natürlich nur in zertifizierten Mietwerkstätten, versteht sich ...
@Falcone: wer sagt denn, daß Deine Scheune überhaupt 'ne Scheune ist? Haste da Stroh, Heu oder Futtervorräte drin gelagert?
"Im Laufe des Lebens nimmt die Vergangenheit quantitativ zu." Andreas Rebers
Zitat wer sagt denn, daß Deine Scheune überhaupt 'ne Scheune ist? Haste da Stroh, Heu oder Futtervorräte drin gelagert?
Gute Frage. Ich nehme mal an, dass es baurechtlich immer noch eine Scheune ist. Und ich nehme auch mal an, dass es keine Garage ist. Und Kraftfahrzeuge (übrigens egal ob an- oder abgemeldet) dürfen nur in Garagen stehen und nicht in sonstigen Gebäuden - und das nicht nur in Hessen. Aber ich bin im Moment auch noch etwas im unklaren, wo ich mich da vergewissern kann. Ist sicher auch ein versicherungstechnisches Problem. Da gilt die Scheune lt. Police übrigens als Nebengebäude (und wurde dadurch deutlich billiger als eine Scheune, in der Stroh und Heu gelagert wird) und ich weiß nicht, ob die Versicherung sich im Brandfall nicht drücken kann, wenn Motorräder drin stehen?
bitter, bei uns stehen seit heute morgen der neue heizkessel und die kollektoren in der garage... nicht das unsere unsäglichen nachbarn uns nun anschwärzen
Neubausiedling, 53 Einfamilienreihenhäuser (ohne Keller!). Jedes Haus mit Garage, teileweise Garage mit Stellplatz. Eine sehr begrenzte Anzahl von vorgeschriebenen Parkplätzen für Besucher. Fast jeder Haushalt hat zwei (bei erwachsenen Kindern häufig bis zu 4) Autos.
Tatsache ist, das viele Besitzer die Garagen als Kellerersatz nutzen und die Fahrzeuge nie darin abgestellt werden. Heißt also, daß es Besuchern so gut wie unmöglich ist, innerhalb unserer Siedlung zu parken, weil die Anwohner meinen, statt der eigenen Garage die öffentliche Plätze in Beschlag nehmen zu müssen.
Bei aller Empörung kann ich auch die Gegenseite sehr gut verstehen. Wenn man in der Großstadt wohnt, ist das schon ein sehr großes Ärgernis...