Zitat von Sirion im Beitrag #27ist ja schon gut Jörg, diese Ausführungen beantworten natürlich vollkommen die Frage danach, ob jemand auf Privatgrund das Fotografieren verbieten darf oder nicht, ich hab doch schon gesagt, du hast recht und lass uns doch hier einfach aufhören
du bist es es konstruiert die frage ist in diesem Fall nicht, ob jemand auf seinem Grund verbieten darf sondern ob man auf fremden Grund verbieten darf und pauschal darf man das nicht - natürlich kann man sich das vertraglich zusichern lassen und dann den Vertragspartner haftbar machen wenn dessen Angestellte sich nicht daran halten ... aber ich denke das hatten wir schon
Buggy soll seinen Chef fragen ob VW entsprechende zusagen gemacht worden sind - alles andere ist Kaffeesatz lesen.
Zitat von Sirion im Beitrag #27ist ja schon gut Jörg, diese Ausführungen beantworten natürlich vollkommen die Frage danach, ob jemand auf Privatgrund das Fotografieren verbieten darf oder nicht, ich hab doch schon gesagt, du hast recht und lass uns doch hier einfach aufhören
du bist es es konstruiert die frage ist in diesem Fall nicht, ob jemand auf seinem Grund verbieten darf sondern ob man auf fremden Grund verbieten darf und pauschal darf man das nicht - natürlich kann man sich das vertraglich zusichern lassen und dann den Vertragspartner haftbar machen wenn dessen Angestellte sich nicht daran halten ... aber ich denke das hatten wir schon
Ich bin aber nicht bei der Flughafen AG beschäftigt. Sondern Mitarbeiter einer Lufthansa Tochter. Buggy soll seinen Chef fragen ob VW entsprechende zusagen gemacht worden sind - alles andere ist Kaffeesatz lesen.
die frage ist in diesem Fall nicht, ob jemand auf seinem Grund verbieten darf sondern ob man auf fremden Grund verbieten darf und pauschal darf man das nicht - natürlich kann man sich das vertraglich zusichern lassen und dann den Vertragspartner haftbar machen wenn dessen Angestellte sich nicht daran halten ... aber ich denke das hatten wir schon
jetzt aber wirklich zum letzten Mal, diese Frage ist nie aufgeworfen worden wenn in dem Gebäude vom Eigentümer qua Hausrecht ein Fotografieverbot erteilt wurde (du kannst da gerne die entsprechenden BGH Urteile dazu lesen), dann gilt dies, dann dürfen dort keine kommerziellen Fotos gemacht werden und dies hat nichts damit zu tun, ob da ein Auto steht, dass einem Dritten gehört, oder nicht, und ob der dies verboten oder nicht hat, diese Fotos sind nicht erlaubt (welche Konsequenzen das letztendlich hat, ist wiederum eine andere Frage) und das war einzig und allein mein Hinweis an Buggy, da dies aber bei ihm nicht der Fall ist, hat sich die ganze Sache erledigt du hast dann noch irgendwelche Vereinbarungen zwischen dem Flughafen, VW und Buggy hereininterpretiert, von dem keiner weiß, ob es die überhaupt gibt und die nur eins sind- Mutmasungen, die keiner von uns beantworten kann und wohl kaum zielführend sind wo du natürlich Recht hast ist, dass kein Dritter ein Fotografieverbot zu Lasten anderer erlassen kann zufrieden
er will einfach nur, dass dir bewusst ist, das es sich in diesem Fall nicht um den frankfurter flughafen sondern um den in Hannover handelt in dem VW kein Hausrecht hat, wie man das nicht verstehen kann verstehe ich wiederum nicht