Jörg, deine Aussage ein schild "fotografieren verboten" (wenn es denn da gewesen wäre) ist alles andere als bindend, solange er nicht über mauern geklettert ist, oder ähnliches gemacht hat, um an den Wagen zu kommen darf er ihn auch knipsen.ist Stuss, zumindest, wenn die Fotos gewerblich genutzt werden, da der Eigentümer durchaus verbieten kann, dass auf seinen Privatgrund fotografiert werden kann, hier gibt es gerade den großen Streit mit entsprechenden Urteilen mit der Stiftung Preussicher Schlösser und Gärten
Zitat dass auf seinen Privatgrund fotografiert werden kann,
jup ... aber der wagen stand nicht auf dem privatgrund von VW, wenn an der straße eine auto steht und da hängst du so ein schild drann, dann hat das schlicht und ergreifend überhaupt keine wirkung.
und wenn vw das auf dem flughafen machen würde dann hat das auch wiederum auch nur arbeitsrechtliche auswirkung
junge, junge, manchmal kann man echt den Eindruck gewinnen, dass du prinzipiell immer recht haben willst und dir alles dementsprechend drehst und wendest was hat das damit zu tun, ob der Grund und Boden VW gehört, wenn es Privatbesitz ist (trifft übrigens auch teilweise auf öffentliche Gebäude zu), dann hat der Besitzer aufgrund des Hausrechts die Möglichkeit, Fotos zu verbieten - fertig und dein anderers Argument hat damit nichts zu tun, da die Straße ein öffentlicher Raum ist - aber ich bin mir sicher, du wirst mir das auch gleich mal widerlegen
Zitat von Buggy im Beitrag #15Das Auto war so abgestellt das es von aussen und vom normalem Passagierbetrieb aus nicht zu sehen war.Der Bereich war aber auch nicht extra abgetrent /gesichert.Das hats hier bei änlichen Aktionen schon gegeben.
Wenn das a so ist, riskiert der Flughafen eine Schadensersatzklage von VW. In dem Fall riskierst du Wickel mit dem Arbeitgeber.
Voraussetzung ist erstens, dass VW nachweisen kann, das Foto wär auf dem Flughafen gemacht. Zweitens, der Flughafen weist dir nach, dass du es warst
Zur Frage selber: Erlkönigfotos werden immer von den selben Fotografen an verdammt abgelegenen Stellen gemacht. Mir kann keiner erzählen, dass eine Meute spezialisierter Fotografen zufällig zur rechten Zeit am Arsch der Welt auf Prototypen lauern. Die Hersteller geben die Termine selbst bekannt. Es ist halt interessanter, wenn ma behauptet, die Bilder wären widerrechtlich unter Einsatz des eigenen Lebens gemacht worden.
Wenn das a so ist, riskiert der Flughafen eine Schadensersatzklage von VW. In dem Fall riskierst du Wickel mit dem Arbeitgeber.
langsam wird es immer abstruser, um Schadensersatz zu verlangen, muss erst einmal ein Schaden entstanden sein, den musst du mir mal erklären, aber wahrscheinlich ist daran deiner Meinung nach auch Apple schuld, die sind ja sowieso das Böse an sich und wenn sie es gerade nicht sind, dann die Roten und die Grünen
stimmt, die gehören auch in die Legionen des Bösen, die uns alle verdummen, aber Gott sei Dank, gibt es ja noch Menschen, die uns ins Licht der Wahrheit führen
Zitat von Sirion im Beitrag #18junge, junge, manchmal kann man echt den Eindruck gewinnen, dass du prinzipiell immer recht haben willst und dir alles dementsprechend drehst und wendest
merkwürdig, aus meiner Sicht sieht das genau anders herum aus
der Wagen stand auf dem Flughafengelände, und da hat Buggy weit mehr Hausrecht als VW.
die Frage ist und bleibt ob VW Geheimhaltung zugesichert wurde und ob der Arbeitgeber von seinen Angestellten diese (entweder pauschal im Arbeitsvertrag oder explizit für diesen Fall) eingefordert hat. Wenn beides zutrifft, dann hat bei Veröffentlichung der Fotos die Flughafengesellschaft ein rechtliches Problem mit VW (wie auch immer dieses genau aussehen mag) und Buggy ein Arbeitsrechtliches mit der Flughafengesellschaft, falls VW tatsächlich eine Welle macht.
schon gut Jörg, konstruiere mal schön weiter "was wäre wenn", ohne zu wiessen, was das Wenn ist, ich sag jetzt einfach mal, du hast recht, du hast recht, du hast recht - zufrieden und: Buggy hat Hausrecht auf den Flughafen, wie, Buggy gehört der Frankfurter Flughafen, klasse wusste ich noch nicht, aber wenn das so ist, sollte man mal überlegen, dass nächste W Treffen in Terminal 1 abzuhalten
natürlich hat ein angestellter einer Firma gegenüber betriebsfremden Hausrecht. wenn ich jemanden Betriebsfremden aus den Büroräumen in denen ich Arbeite herausschmeiße hat der zu gehen. ob das im Einzelfall ärger mit meinem Chef gibt ist dann wieder ein anderes Problem.
ist ja schon gut Jörg, diese Ausführungen beantworten natürlich vollkommen die Frage danach, ob jemand auf Privatgrund das Fotografieren verbieten darf oder nicht, ich hab doch schon gesagt, du hast recht und lass uns doch hier einfach aufhören
Zitat von Sirion im Beitrag #25und: Buggy hat Hausrecht auf den Flughafen, wie, Buggy gehört der Frankfurter Flughafen, klasse wusste ich noch nicht, ...
Na, nun wirste aber kindisch, gell? Erst erfindest du den "Frankfurter" Flughafen dazu, von dem war nie die Rede und um den geht's auch nicht. Und ein Angestellter einer Firma hat zweifellos mehr Hausrecht als ein Kunde, bzw. hat ein Kunde überhaupt keins. Oder glaubst du, der Türsteher vor der Disco ist immer der Besitzer?