Man kann die Nordschleife mieten, das machen auch schonmal Oldtimer Clubs. Im offiziellen Betrieb darf man mit roter 07er Nummer oder H-Kennzeichen nicht drauf.
Zitat Im offiziellen Betrieb darf man mit roter 07er Nummer oder H-Kennzeichen nicht drauf.
Das glaub ich nicht. O7 kann möglicherweise sein - aber ein H-Kennzeichen ist eine offizielle Zulassung und es fahren auch genügen Sportautos mit H-Kennzeichen dort rum.
Grüße Falcone
Im Sommer ist es zu warm, um das zu machen, wofür es im Winter zu kalt ist.
nach "offiziell" geht es bei den Nürburgring-Typen schon mal gar nicht. Sie lassen bestimmte Leute einfach nicht drauf (z.B. mich ), wenn sie Bedenken haben. Und da sie das Hausrecht genießen, dürfen sie es auch.
Andersherum fahren dort Leute mit Kisten ab und zu rum, die noch nicht mal ne Rennzulassung bekämen. Die sind dann aber auch aus Kelberg oder Adenau oder Kesseling und kennen den Ring und seine Bewacher - da dürfen die sowas.
Zitat von Wännä im Beitrag #139nach "offiziell" geht es bei den Nürburgring-Typen schon mal gar nicht. Sie lassen bestimmte Leute einfach nicht drauf (z.B. mich ), wenn sie Bedenken haben. Und da sie das Hausrecht genießen, dürfen sie es auch.
Moin Wännä,
es geht nur um ein zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug (wobei die Versicherung in ihren Klauseln das Befahren von Rennstrecken nicht explizit ausgeschlossen haben sollte) mit einer bauartbedingten Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h (oder so) und beim Motorradfahren speziell natürlich um eine vollständige Schutzbekleidung. Mit normalen Jeans kommt man zum Beispiel nicht drauf, das versteht sich aber von selbst.
Zement, jetzt (was heißt hier jetzt) bin ich leicht verwirrt. Außerhalb offizieller Rennen gelten doch StVO und StVZO. Weiter einschränken darf der Betreiber (Hausrecht), aber darf er erweitern, d.h. Kamikazegurken zulassen? Würde mich mal so rein versicherungsmäßig interessieren.
.................................................. Pit (Gewinner im genetischen Roulette - meine Eltern wollten eigentlich eine Waschmaschine)
also nochmal: die Nürburgring GmbH hat das Hausrecht und setzt die StVO um. Das ist aber nicht Gesetz, sondern von der Nürburgring GmbH (vernünftigerweise) so festgelegt. Kleines Beispiel, der Nürburgring ist Einbahnstraße, aber wenn die Nürburgring GmbH sagt: "fahr zurück!", dann ist das kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
Wenn die Polizei auf den Ring geschickt wird, ahndet sie nicht die Verstöße, sondern "hilft" der Nürburgring GmbH bzw. ist zur Klärung zivilrechtlicher Belange unterwegs. Gelte auf dem Ring ganz offiziell die StVO, dann müßten dort noch einige werkehrstechnische Maßnahmen gemacht werden und dann wäre auch der freie Zugang möglich. So weit, so einfach.
Delikater wirds, wenn z.B. ambitionierter Sportfahrer sich auf dem Ring gegenseitig überholen wollen. Deshalb sind in den Statuten des Ringes ja auch gleich mehrere Zeilen diesem Sachverhalt gewidmet.
Läßt die GmbH ein Fahrzeug auf den Ring, welches keinerlei Bestimmung genügt, hat dies zunächst keine rechtlichen Konsequenzen. Versicherungen halten sich eh völlig zurück damit. Schau in die Police. Aber der Betrieb hat selbstverständlich einen Ruf zu verlieren und achtet darauf, daß keine "Selbstmörder" die Statistik runterziehen. Das wäre dann logischerweise irgendwann das Ende. Der Ring läßt sich auch nicht gut verklagen, wenn einem was passiert. Es gibt schon ein paar Sachen, die in Ordnung sein müssen, für die der Ring auch haftet, aber Klagen, wie z.B. "ich wußte gar nicht, daß das da so gefährlich ist" (Originalzitat) haben keine Chance.
Bei Unfällen mit mehreren Beteiligten wird die Rechtslage echt schwierig. Wenn z.B. Nötigung klar nachgewiesen werden kann, ist der "Nötiger" dran.
Läßt die GmbH ein Fahrzeug auf den Ring, welches komplett betriebsunsicher ist, dann macht sie sich mit strafbar (Kamikazegurke). Aber die Verpflichtung zur Kontrolle besteht nicht! Das bedeutet, wenn die Bremsen nicht funktionieren oder ein Fahrzeug keinen TÜV hat, dann muß vom Personal niemand dieses vor Antritt überprüfen.
Wie gesagt, wenn man sich kennt in der Eifel, dann ist vieles möglich. Ich hab da schon Kisten gesehen, da hats mir die Sprache verschlagen .
Zitat Sie lassen bestimmte Leute einfach nicht drauf (z.B. mich ), wenn sie Bedenken haben.
Ist das jetzt echt wahr oder Spaß?
Mich haben sie beim ersten Mal nicht rein gelassen, weil ich keine Protektoren in der Jeans(!) hatte. War blöd von mir, aber ich hatte grad nix anderes dabei. Mindestens das oder Lederhose muss es halt schon sein.
Zitat von Falcone im Beitrag #80So, es hat sich gesetzt, ich hab auch Falconette berichtet und nun kann ich auch hier mal meine Eindrücke wiedergeben, indem ich sie einfach mal chronologisch schildere:...
Genau so habe ich meine Probefahrt vor einiger Zeit auch empfunden, einziger Unterschied: 80 PS weniger und der Verkäufer war seeeehr nett und äußerst zuvorkommend
Alles was danach kam, waren eigentlich nur Alibiprobefahrten. Wenn man seinen persönlichen Sahnemotor mit dem dazugehörigen Fahrwerk und den entsprechenden Elektronikgimmicks erst einmal unterm Ar... hatte, dann verblassen die Konkurenten ganz schnell zu Statisten und man sucht nur noch die Schwächen. Ich glaub, die Probefahrt mit der Nuda spar ich mir
Zitat von Serpel im Beitrag #132... Dazu ein recht anschaulicher Straßentest von PS. Faszinierend irgendwie, wie die BMW bei der Beschleunigung die Suzuki stehen lässt...
Beschleunigung ist richtig, aber unter "Durchzugsmessung" verstehe ich irgendwie etwas anderes