Ja, klar. Aber nicht jedes zweite, sondern erst jedes dritte Jahr. Schließlich muss man zwei Jahre ansparen. Mit der Rückkehr aus der Freistellungsphase, kann man direkt den nächsten Antrag stellen. Und ich bin mir sicher, sowie ich aus Argentinien zurück bin, werde ich den nächsten Antrag stellen.
Das hast mit Bremens tiefroten Zahlen nur insofern zu tun, als dass ich diese dann während des Sabbaticals nicht mehr verwalte.
Ansonsten handelt es sich um ein stinknormales Teilzeitmodell, bei dem man in der Ansparphase Vollzeit arbeitet und nur Teilzeit entlohnt wird. Man sammelt also unbezahlte Überstunden auf einem Zeitkonto und kann diese Überstunden dann am Stück abfeiern. Der Arbeitnehmer bekommt also nichts geschenkt.
Aber das scheint sehr schwer zu verstehen zu sein!
Im Gegensatz zu Teilzeit hättest du auch das Recht in normale Vollzeit zurückzukehren? Ansonsten, wenn der Arbeitgeber diese Möglichkeit bietet und der Arbeitnehmer sich das finanziell erlauben kann, find ich das klasse!
Nun ja, wenn, wie im Falle Bremen wie's scheint, kein Geld da ist kann man das auch nicht verwalten. Dann kann man auch Teilzeitarbeiten.
Solche Teilzeitarbeitsmodelle funktionieren in meinen Augen auch nur wenn die Personaldecke groß (dick) genug ist.
Bei Dagmar z.B. würde die Arbeit schlicht und ergreifend liegen bleiben. Und sowas geht in der Justiz nun mal nicht.
Stellt euch mal vor was für ein Aufschrei der Entrüstung durch die Bevölkerung ginge wenn Publik werden würde das jemand so und so lange länger in U-Haft sitzen würde weil der/die entsprechende Sachbearbeiter/in im Sabatjahr ist und die erforderlichen Entscheidungen aufgrund dieser Tatsachen nicht getroffen werden würden nur weil es keinen anderen Sachbearbeiter gibt.
Bei meinem Job brauch ich da erst gar nicht dran denken - feddich! Es erstaunt mich schon wie das klappt, man muss das ja irgendwie mit Arbeitskräften ausgleichen.