Zitat Wenn ich den von mir mit Passwort geöffneten Link jedoch nach dem Öffnen hier ins Forum stelle, kann anschließend jeder von hier aus auf die Seite.
Wenn du in den passwortgeschützten Bereich verlinkst, geht das natürlich nicht. Verlinkst du aber zb. ein Bild das dort eingestellt ist geht es problemlos wenn das Bild zb. bei Imageshak hochgeladen wurde. So isses wahrscheinlich bei Deuvet, die haben zwar den Link zur Broschüre passwortgeschützt, die Broschüre selbst ist aber frei zugänglich. Also sollten sie erstmal ihre Hausaufgaben machen.
Zitat Na, wenn das so ist ... der meint's nur gut, und will nicht, daß ein gewisser Falcone auf kosten seines Dutzfreundes (Name ist mir entfallen ) Ruhm, Ehre und Reichtum im virtuellen Internet erntet !
Na ja ... aber hieße er dann nicht inzwischen Dr. Falcone??? ... Und gibt es sowas überhaupt in der Marzipanforschung?? ... etwa Dr. h.c. Marz ...
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
Zitat von FalconeDie Sache hat leider noch kein Ende. Es steht jetzt eine Forderung des Anwalts über 2000 Euro im Raum - für seine Bemühungen. Und jetzt kommts: Der Anwalt weiß natürlich nicht, wer Falcone ist. Ich weiß aber inzwischen, dass der Anwalt ein ehemaliger Mitarbeiter von mir ist und zudem ein Duzfreund. Pikante Sache.
Oissa, ich tät dem Anwalt eine Rechnung über viertausend Euro schicken. Weil er doch mit einem Text, auf den ich das Copyright habe, was verdienen will.
Tät hingegen mir ein befreundeter Anwalt so eine Rechnung schicken, tät ich ihn anrufen und fragen, seit wann er täppert ist. Und ihm dann erklären, warum er ist.
Und drittens fiele mir ein, seinen Auftraggeber zu fragen, wieso ich für mein geistiges Eigentum was zahlen soll.
Zitat von FalconeDie Sache hat leider noch kein Ende. Es steht jetzt eine Forderung des Anwalts über 2000 Euro im Raum - für seine Bemühungen. Und jetzt kommts: Der Anwalt weiß natürlich nicht, wer Falcone ist. Ich weiß aber inzwischen, dass der Anwalt ein ehemaliger Mitarbeiter von mir ist und zudem ein Duzfreund. Pikante Sache.
Falcone,
so ein charakterloses Subjekt nennst Du Duzfreund? Komische Bekanntschaften hegst Du! Halsabschneider nenn ich das und er wäre die längste Zeit mit mir bekannt. Aus , Ende und vorbei! Kurzen Prozess mit solcher Art Winkeladvokat!
Gruß Monti
„Ein Intellektueller zu sein, ist eine Berufung für jedermann: es bedeutet, den eigenen Verstand zu gebrauchen, um Angelegenheiten voranzubringen, die für die Menschheit wichtig sind. Einige Leute sind privilegiert, mächtig und gewöhnlich konformistisch genug, um ihren Weg in die Öffentlichkeit zu nehmen. Das macht sie keineswegs intellektueller als einen Taxifahrer, der zufällig über die gleichen Dinge nachdenkt und das möglicherweise klüger und weniger oberflächlich als sie. Denn das ist eine Frage der Macht.“
Pele, das frage ich mich auch. Mahnt er im Interesse des DEUVET ab? Geht das Geld, falls überhaupt jemand zahlt, dann an den DEUVET? Die Methode wäre an sich schon peinlich genug, aber noch halbwegs zu verstehen. Oder macht er das auf eigene Rechnung, um sich am geistigen Eigentum es DEUVET persönlich zu bereichern?
Moin auch ich hab auch schon Seiten im Internet gefunden, bei denen irgendwelche dreisten Spacken Texte von mir abgeschrieben und als ihre eigenen ausgegeben haben. Das ließ sich immer ohne Anwalt mit einer höfliche Mail klären. Nur einer war mal hartnäckig. Dem habe ich dann den Verleger auf den Hals gehetzt. Ich weiß nicht, was der genau gemacht hat, aber der Plagiator war schwer beeindruckt
Soweit ich weiß, braucht ein Abmahnarsch für solche Fälle einen Auftraggeber. Der kriegt idR auch was ab.
Grüße Ulf
Fürwahr, mein treuer Eckart, wenn ein Tuner sich ein zwei Meter langes Rohr in den Arsch schiebt, wird es zwar der wohlfeile Intellektuelle goutieren, aber versuch er mal, damit in eine Droschke zu steigen. Da lobe ich mir die genügsame Kaltmamsell, die dem Erschöpften das warme Bier reicht. Ihr steht es wohl an.
Jetzt muß ich aber noch mal was Grundsätzliches fragen: Wie sieht das denn mit Links aus, die im Internet frei für jedermann zugänglich sind? Kann man denn weingstens diese ohne Angst vor Problemen verlinken???
Ich hielt so was ja bisher für völlig unproblematisch ... aber dieses Netz ist voller Gefahren ....
Schotte
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Zitat von SchotteJetzt muß ich aber noch mal was Grundsätzliches fragen: Wie sieht das denn mit Links aus, die im Internet frei für jedermann zugänglich sind? Kann man denn weingstens diese ohne Angst vor Problemen verlinken???
ja, aber bei illegalem Inhalt machst Du Dich strafbar.
Du kannst auf andere Seiten verweisen, es muß aber erkennbar sein, daß es sich um externe Inhalte handelt. "Spezialisten", die fremde Inhalte über Frames auf ihre Seite einbinden machen sich der Urheberrechtsverletzung strafbar.
Zitat LG München: Framing ist Urheberrechtsverletzung _____________________________________________________________
Das LG München (Urt. v. 10.01.2007 - Az. 21 O 20028/05) hat entschieden, dass das Einbinden von fremden Seiten in das eigene Internet-Angebot (sog. Framing) eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
"Eine Verletzungshandlung liegt durch das öffentlich Zugänglichmachen des Fotos nach § 19 a UrhG vor.
Die 21. Zivilkammer betrachtet das Einbinden externer Dateien in das Erscheinungsbild einer Website in der Weise, dass zwar keine physikalische Kopie der Dateien auf dem eigenen Server erstellt, aber diese dergestalt eingebunden werden, dass beim Aufruf der Seite durch einen Internetnutzer dessen Browser veranlasst wird, den fremden Inhalt direkt von einem externen Server auf einen zugewiesenen Unterabschnitt auf dem Bildschirm zu laden (sog. „framing“) als einen Fall des öffentlich Zugänglichmachens gemäß § 19 a UrhG (...).
Da der Ersteller der Website sich den fremden Inhalt in einer Weise zu eigen macht, dass für den Nutzer auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen ist, dass dieser auf Veranlassung des Erstellers der Seite von einem anderen Server zugeliefert wird, macht er gegenüber dem Nutzer den Inhalt in gleicher Weise zugänglich, wie bei der Zulieferung von einer auf dem eigenen Server erstellten Kopie (...).
Nach Ansicht der Kammer und des für den vorliegenden Fall zuständigen Einzelrichters lässt sich dem Begriff des Zugänglichmachens nicht entnehmen, dass eine Lieferung der Datei vom eigenen Server erfolgen muss."
Unberechtiges Framing ist somit eine Urheberrechtsverletzung und löst entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus.
Jrüße Sukasta
Et es wie et es, et kütt wie et kütt, et bliev nix wie et wor, drinkste eine met ...
Es hat sich wieder mal gezeigt: Vorsicht mit zu schnellen Vorverurteilungen! Der Fehler lag wirklich bei mir. Ich hatte keinen normalen Link gesetzt, sondern einen Anhang an meinen Beitrag angefügt. Damit lag die Datei des DEUVET auf dem Server unseres Forenbetreibers und konnte über Google gefunden werden. Dass der Link in unserem Forum war, war dem Anwalt gar nicht bekannt, sondern er hat nur das Urheberrecht geschützt, als er "seine" Datei über Google bei einer anderen Firma hinterlegt fand. Ich bin ganz froh, das es sich nun so unkompliziert aus der Welt schaffen lies.
...womit sich wieder einmal zeigt, daß jedes Ding min. zwei Seiten hat, und man viele Probleme lösen kann, wenn man sich mal in Ruhe vernünftig unterhält.