Eine direkte Antwort aus Berlin.... ...Auf die Frage eines Gespannfreundes
Zitat Auf meine Anfrage beim Bundesministerium für Verkehr habe ich folgende Antwort bekommen ( aus ein paar Sätzen, trotz des Amtsdeutsches geht aber hervor, was ich wissen wollte):
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Mail.
** 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.
Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Motorräder und Motorroller. Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt, ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich ist, unschädlich.
Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
Verfügen Motorräder nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Pkw, Lkw und Busse. Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Teilnahme bei den genannten Wetterverhältnissen mit Motorrädern unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Es wird daher davon abgeraten, auch wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu fahren.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin
------------------------------------------------- Man kann sich über alles aufregen, aber man ist nicht dazu verpflichtet. ----------------------------------------------
"dass die Teilnahme bei den genannten Wetterverhältnissen mit Motorrädern unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Es wird daher davon abgeraten, auch wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu fahren."
unausgegorener Schwachsinn von Laien für Laien: es gibt kaum Winterreifen für LKW-Vorderachsen für Motorräder eben so selten die LKW-Anhänger mit (erlaubten) "Sommerreifen" stellen sich gern quer und knallen vornehmlich in Schulbusse der Winterreifen ist nicht definiert,jeder Hersteller kann M&S oder die Schneeflocke einprägen
viel Lärm um nichts
bin ca. 5mal angehalten worden,bei einigen Millionen km, 2mal vorher umgedreht weil als Jugendlicher ohne Führerschein (verjährt)
Zitat Es wird daher davon abgeraten, auch wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu fahren."
Das war doch sonnenklar.
Es geht darum, die Motorradfahrer im Winter von der Straße zu halten.
------------------------------------------------- Man kann sich über alles aufregen, aber man ist nicht dazu verpflichtet. ----------------------------------------------
Dieser windige Typ "Staatssekretär" aus dem Verkehrsministerium mit seinem selten blöden Gefasel von "mündigem Verkehrsteilnehmer".
Dieses Piktogramm "Schneeflocke" oder/und "M+S" des Winterreifens sagt über die Wintertauglichkeit rein gar nichts aus!
By the way, aber die Tage hab ich wieder viele Wagen im Strassengraben gesehen, trotz "Winterreifenpflicht". Also alles wie ich es jeden Winter gewohnt bin.
Diese Winterreifenpflicht in dieser Form ist ein "Sturm im Wasserglas" und das Papier nicht wert auf dem es steht!
Gruß Monti
Wer lästert über mich und die Meinen , gehe nach Hause und betrachte die Seinen!
Zitat Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
Danach ist also ein Enduro Reifen Wintertauglich,........oder
Zitat von montcorbier... aber die Tage hab ich wieder viele Wagen im Strassengraben gesehen, trotz "Winterreifenpflicht".
Klaro, weil es im wesentlichen auf den Fahrer bzw. dessen Gasfuß ankommt ... die gefühlte Sicherheit eines Winterreifens nützt halt nix auf Eis oder wenn man zu optimistisch unterwegs ist.
Hallo Monti Nun mal Spaß beiseite (Mit M+S ist eh alles OK). Die frage heißt: Ein Enduro-Reifen, der alle Anforderungen die der Gesetzgeber stellt erfüllt, aber noch nicht gezeichnet ist, kann der sich auf eine Gleichstellung mit den Reifen der Land und Forstwirtschaft (Ein Treckerreifen hat auch kein M+S) berufen
Zitat Es geht darum, die Motorradfahrer im Winter von der Straße zu halten.
Was ich für sehr, sehr gut und klug halte.
Treckerreifen sind in dem Gesetz ja auch explizit erwähnt als wintertauglich. Trecker dürfen also weiter fahren. Für Geländereifen sehe ich keine solche Ausnahmeregelung. Aber, wie schon gesagt - das entsprechende Symbol wird es sicher bald auf einigen Geländereifen geben. Das lässt sich die Industrie doch nicht entgehen.
Trotzdem: Sturm im Wasserglas. Wer fährt denn wirklich solo bei solchen Wetterbedingungen? Die, die schreien, sowieso nicht. Und die, die es doch tun, haben schon längst alles in trockenen Tüchern.
So, jetzt fahr ich mal mit dem Gespann los und helfe dabei, die Mengen an LKWs von den Schulbussen zu kratzen (die übrigens heute hier nicht fahren).
Edit: Jetzt hat er's ergänzt, während ich meinen Text schrieb-
--------------------------- Der Sinn dieses Satzes erschliesst sich mir deshalb trotzdem nicht...
Könntest ihn nur für mich genauer erläutern?
Entnehme dem "Lkw von Schulbussen kratzen", daß es Unfälle mit LKWs gegeben hat, die auf Schulbusse gefahren sind? Interessant deshalb, weil Schulbusse aber nicht fahren?!
Hääää?
Vielleicht hab ich auch 'nen Knoten in den Hirnwindungen? Versteh es nicht... -------------------------
Hatten die denn keine Winterreifen, die LKW?
Gruhuuuß Monti
Wer lästert über mich und die Meinen , gehe nach Hause und betrachte die Seinen!
Hallo Falcone Wie meistens, hast du mal wieder Recht, wo ich bei Schnee mit der KTM fahre, kommt eh kein Streifenwagen hin. Was mir ein wenig Sorgen bereitet, ist folgendes: Meine Kati hat im August zum TÜV einen neuen Sahara 3 (ohne M+S) bekommen, wenn ich damit jetzt durch die Feldmark bolze und auf die Fresse fliege: Könnte es Probleme mit meiner Unfallversicherung geben