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Dieses Thema hat 217 Antworten
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 Motorrad
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The oW Offline



Beiträge: 2.320

10.12.2010 11:34
#196 RE: Winterreifenpflicht Antworten

Zitat
Es geht darum, die Motorradfahrer im Winter von der Straße zu halten.



Bei uns im Rhein-Main-Gebiet ist Schneefall und Glatteis ja eher die Ausnahme. Wenn es dann wirklich mal richtig glatt wird, dann werden die 10 km. zwischen Stadtrand und Innenstadt schier unüberwindlich. Das Alltagsmotorrad zu schwer, kein Bus, keine Bahn kommt, die Einfallstraßen sind rund um die Stadt auf Stunden mit Autos dicht - und wie soll man da zum Job kommen?
Meine Lösung: Eine Dax mit der originalen Bridgestone-Bereifung. Zwar kein M+S-Reifen, aber enorm griffig auch bei Eisglätte. Notfalls über Radwege und durch Parks zur Arbeit gefahren und immer gut und sturzfrei angekommen, da bei besonders kritischen Stellen die Füße auf dem Boden mitschleifen und ich somit "vier Beine" hatte. Müsste ich jetzt noch zum Job fahren, dann müsste ich zu Heidenau M+S wechseln. Ich bezweifle aber das die griffiger als die Bridgestone sind.




Edith meint: Bei Nässe taugen die Bridgestone aber nix.

.

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

10.12.2010 14:16
#197 RE: Winterreifenpflicht Antworten

Zitat
Könnte es Probleme mit meiner Unfallversicherung geben



Glaub ich nicht. Denn das ist ja genauso Sport wie im Sommer das Bolzen durch eine Kieskuhle.
Aber mit Unfallversicherungen kenne ich mich nicht aus.

Grüße
Falcone

EL LOBO ( gelöscht )
Beiträge:

14.12.2010 17:17
#198 RE: Winterreifenpflicht Antworten

Hallo Leute
Hatten wir das hier schon: http://www.bvdm.de/index.php?id=257
anscheinend trifft uns die Winterreifenpflicht nun doch nicht.....
Rechtsfehler oder so

Gruß EL LOBO

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

14.12.2010 18:05
#199 RE: Winterreifenpflicht Antworten

Ich hoffe, der BVDM hat da sauber recherchiert und nicht irgendetwas übersehen.
Allerdings kann ich mir in dem inzwischen ziemlich undurchschaubaren Wust der EG-Verordnungen so etwas durchaus vorstellen.
Da es jedoch im deutschen Gesetzestext (und der gilt hier jetzt erst mal) keine Ausnahme vorkommt, in den Erläuterungen zum Gesetz aber explizit auf Ausnahmen (Traktoren, LKW, Anhänger) hingewiesen wird, gilt das halt erst mal.
Ich bin gespannt, auf eine Reaktion des Verkehrsministeriums, denn es ist ja erst mal nur ein festgestellter Formfehler, gegen den jemand Betroffenes klagen muss.
Diese Feststellung des BVDM, so löblich sie ist, ändert erst mal gar nix am bestehenden Gesetz.

Grüße
falcone

Hobby Offline




Beiträge: 42.404

20.12.2010 20:03
#200 RE: Winterreifenpflicht Antworten

hier mal wieder was aus einem anderem Forum !


------------------------------------------------

Quelle:
http://www.offroadforen.de/vb/showthread...rr%E4der!/page4



ich hab in einem 4x4 forum zu dem thema ein schreiben des verkehrsministeriums
gefunden, das die ausnahmeregelung für lkw erklärt und auch erklärt, dass enduroreifen sicherlich ein m+s eignung haben, obwohl die nicht mit dem symbol gekennzeichnet sind.

also nach deren argumentation wäre eine enduro mit stollenprofil sicherlich
als "wintergerecht ausgerüstet" anzusehen.

extrakt:
Im Winter dürfen Geländereifen(Traktionsreifen) gefahren werden wenn sie über ein Grobstolliges Profil verfügen.

für die richtigkeit des schreibens übernehme ich keine gewähr.



Sehr geehrter Herr B.......,

vielen Dank für Ihre Mail.

* 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf
ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang
II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).*

Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht,
bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für
alle Kraftfahrzeuge.

Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft
bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2
Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads und
ATV.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich
auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen
zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für
anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie
92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Quads und ATV gilt, ist
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für
M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich
ist, unschädlich.

Als M+S-Reifen gelten - wie bereits erwähnt - alle Reifen, die die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.Verfügen Quads und ATV nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Krafträder, Pkw, Lkw und Busse.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010
vom 26.11.2010 unter folgendem Link:
http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Presse...166_list%253D2


Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des
Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?s...sanzeiger_BGBl

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxxxxxxxxxxxxx

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de

.
.
Gruß Hobby

der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....

Maggi Offline




Beiträge: 48.773

20.12.2010 20:13
#201 RE: Winterreifenpflicht Antworten

Alles schön und gut, aber weiß das auch der normale Durchschnittspolizist, der Dich anhält und nach dem M&S Aufdruck sucht, den aber nicht findet, weil Du Enduroreifen drauf hast?

Tschööö

Maggi

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

20.12.2010 20:18
#202 RE: Winterreifenpflicht Antworten

Ein Restrisiko ist immer und macht das leben lebenswert.
Das klärt man mit dem Polizisten von Mann zu Mann - wir sind doch keine Memmen.

Grüße
falcone

3-Rad Offline



Beiträge: 34.848

20.12.2010 20:20
#203 RE: Winterreifenpflicht Antworten

Das werde ich einfach ausprobieren.

Bei der Emme kommen rundherum Barum, Verzeihung Mitas Crossschlappen drauf. Nur der für das Hinterrad hat M+S Kenzeichnung.

Vielleicht hält mich ja mal einer an.

Habe aber was ähnliches wie der Hobby auch im MZ Fohrum läuten hören.

Gruß Norbert

EL LOBO ( gelöscht )
Beiträge:

20.12.2010 21:55
#204 RE: Winterreifenpflicht Antworten

Zitat von 3-Rad

Zitat
Meine KTM hat Sahara 3 (hinten für TÜV ganz Neu) aber kein M+S Symbol.


Was soll an einem Grobstolligen Profil im Winter besser sein?
Schon mal damit bei Eis oder Schneematsch im Winter gefahren?
Hilft dir höchstens bei Neuschnee.

Die Gummimischung macht es in erster Linie.

Gruß Norbert




Sieh an, sieh an,.......der Herr 3-Rad hält es mit Adenauer:
"Was geht mich mein Gerede von Seite 4 an"

Gruß EL LOBO

3-Rad Offline



Beiträge: 34.848

20.12.2010 22:06
#205 RE: Winterreifenpflicht Antworten

Zitat
Hilft dir höchstens bei Neuschnee.



Schon mal aus dem Fenster geschaut?

Ich will mit dem Wintergespann im Schnee spielen und nicht damit zur Arbeit fahren.

Schwadlapp.

Gruß Norbert

Maggi Offline




Beiträge: 48.773

20.12.2010 23:40
#206 RE: Winterreifenpflicht Antworten

Zitat
Das klärt man mit dem Polizisten von Mann zu Mann


Naja, wenn der Herr Polizist meint, daß es im Winter Pflicht ist, die Unterhose über der Hose zu tragen, dann ist das eben so, was willste denn dagegen machen, Dich verhaften lassen.

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

21.12.2010 09:47
#207 RE: Winterreifenpflicht Antworten

Einfach weiterfahren und Montys Adresse hinterlassen

Grüße
falcone

Maggi Offline




Beiträge: 48.773

21.12.2010 09:54
#208 RE: Winterreifenpflicht Antworten

O.K., mach' ich und berufe mich dann auf Dich, wenn's Probleme gibt.

--
hco rewwe hcslök ,skcus wmb

EL LOBO ( gelöscht )
Beiträge:

21.12.2010 10:07
#209 RE: Winterreifenpflicht Antworten

Hallo 3-Rad

Zitat
Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.



Zitat
Was soll an einem Grobstolligen Profil im Winter besser sein?



EL LOBO

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

21.12.2010 10:24
#210 RE: Winterreifenpflicht Antworten

Schwätzt net, fahrt lieber

Grüße
falcone

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