Ich beschreite heute zum ersten mal in meinem Leben den Weg der Verfassungsbeschwerde, weil ich der Meinung bin, dass den Staat meine Krankheitstage, Urlaub und Fehlzeiten nichts angehen.
Ich hoffe es machen ein paar mit und tragens hinaus in die Welt...
Zitat von pelegrinoIch will meine Gage wieder in 'ner Lohntüte haben, in bar. Jeden Freitag !
Als ich Kind war, haben Freitags bei meinem Vadder vor der Firma die Gattinnen gewartet, um die Männer abzuholen. Direkt neben dem Tor war eine Kneipe!
Gruß Hans-Peter
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Genau - die Frauen griffen die Scheine ab, und die Arbeiter durften dann mit dem Kleingeld in die Kneipe. Daher kommt der Begriff "Schickermoos" für 'ne handvoll Münzen . Gehört hier zur Ruhrgebietskultur.
"Kommt im März die Sommerzeit, ist's länger hell, für Schwarzarbeit."
____________________________________________________________________________ Indem der Revolutionär die Macht übernimmt, übernimmt er die Ungerechtigkeit der Macht.
Warum erst jetzt? Ich hab vor längerem einen EMIL ans Ministerium geschickt mit der Anfrage wer sie ermächtigt hat diese Daten zu erheben, zu speichern und wer mir Einblick in die gespeicherten Daten gewähren kann. Folgende Rückmail kam:
Zitat herzlichen Dank für die Anfrage zum ELENA Verfahren.
Die Verpflichtung zur Meldung ergibt sich aus § 97 Abs.. 1 SGB IV. Das Gesetz wurde nach langen Beratungen im Bundestag und Bundesrat, in denen auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz einbezogen wurde, am 01. April 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Seite 634).
Informationen zu diesem Gesetz finden Sie auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums, aber auch auf der Seite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß
MR Jochen Puth-Weißenfels __________________________ Referat P 4 Bürokratiekostenmessung, Kostenfolgenabschätzung, Spezielle Projekte des Bürokratieabbaus
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Telefon: +49 30 (18) 615-7504 FAX: +49 30 (18) 615-5113 mailto: Jochen.Puth-Weissenfels@bmwi.bund.de Internet: http://www.bmwi.bund.de
Schaut man nun in Sozialgesetzbuch 4 §97 nach:
1) Der Arbeitgeber hat der Zentralen Speicherstelle für jeden Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten monatlich gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung eine Meldung zu erstatten, welche die Daten enthält, die in die erfassten Nachweise (§ 95 Absatz 1) aufzunehmen sind. Das sind insbesondere 1.die Versicherungsnummer (§ 147 des Sechsten Buches) oder Verfahrensnummer (Absatz 4), Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift des Beschäftigten, Beamten, Richters oder Soldaten, 2.das erfasste Einkommen in Euro, Beginn und Ende des Zeitraums, für den das erfasste Einkommen erzielt worden ist, die Art des Einkommens, die Beitragsgruppen, falls vorhanden, und die laufende Nummer der Meldung sowie 3.Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs. Sonstige personenbezogene Daten darf die Meldung nicht enthalten. Zusätzlich zur monatlichen Meldung nach Satz 1 hat der Arbeitgeber der Zentralen Speicherstelle die Meldung zu den erfassten Nachweisen zu dem Zeitpunkt und mit dem Inhalt zu übermitteln, den das für den jeweiligen Nachweis geltende Gesetz bestimmt. Auf die Übermittlung und den Anspruch des Beschäftigten, Beamten, Richters oder Soldaten auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten ist auf der Entgeltbescheinigung hinzuweisen. Eine Meldepflicht des Arbeitgebers besteht nicht, wenn Entgelte ausschließlich aus einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt nach § 8a erzielt werden. (2) Die Übermittlung der Meldung an die Zentrale Speicherstelle ist zu protokollieren. Die Protokollierung umfasst 1.den Absendezeitpunkt der Übermittlung, 2.den Monat, für den die Meldung erfolgt, 3.die Versicherungs- oder Verfahrensnummer des Teilnehmers und 4.die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs. Die Protokollierung ist nach Ablauf von zwei Jahren zu löschen, sofern sie nicht darüber hinaus zu Beweiszwecken in einem bereits eingeleiteten Verwaltungs- und Gerichtsverfahren benötigt wird und der Arbeitgeber davon Kenntnis hat. In diesem Fall ist sie unverzüglich nach Mitteilung der abrufenden Behörde, dass das Verfahren abgeschlossen worden ist, zu löschen. Die Mitteilung hat innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verwaltungsentscheidung zu erfolgen. (3) Mit der Übermittlung der Meldung nach Absatz 1 erfüllt der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Erteilung der erfassten Nachweise, soweit in dem für den jeweiligen Nachweis geltenden Gesetz nichts anderes bestimmt ist. (4) Ist für einen Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten keine Versicherungsnummer nach § 147 des Sechsten Buches vorhanden oder zu vergeben, beantragt der Arbeitgeber mit der Meldung nach Absatz 1 die Vergabe einer Verfahrensnummer bei der Zentralen Speicherstelle unter Angabe der für die Vergabe der Verfahrensnummer erforderlichen Daten des Beschäftigten, Beamten, Richters oder Soldaten. Die Zentrale Speicherstelle leitet den Antrag an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung weiter. Für die Vergabe der Verfahrensnummer gilt § 147 des Sechsten Buches entsprechend. Dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber ist die vergebene Verfahrensnummer unverzüglich mitzuteilen; dies kann auch elektronisch erfolgen. (5) Werden Daten nach Absatz 1 nach der Übermittlung an die Zentrale Speicherstelle beim Arbeitgeber für einen Abrechnungszeitraum geändert, ist die Meldung für diesen Abrechnungszeitraum unverzüglich zu stornieren und ist unverzüglich eine erneute Meldung mit den geänderten Daten zu erstatten. (6) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, das Nähere zu Inhalt und Form der vom Arbeitgeber nach Absatz 1 zu übermittelnden Meldung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen. zum Seitenanfang
So steht dort oben, welche Daten erhoben werden , und das andere Daten nicht erhoben werden dürfen.
Bei mir ist z.b. der Geburtsort abgefragt worden. Ich überlege nun Strafanzeige gegen den Ministerialrat und gegen den zuständigen Minister zu stellen. Kostest nur meine Zeit und kein Geld.
PS. So wie die Ämter einen ärgern, möchte ich doch auch mal ein wenig Spaß haben. War wie mit dem Besuch bei der Bank, manche werden sich erinnern können....
gefallen tut mir ja gerade diese zeile __________________________ Referat P 4 Bürokratiekostenmessung, Kostenfolgenabschätzung, Spezielle Projekte des Bürokratieabbaus
ob´se da nich den bock zum gärtner machen ? tschulligung J. Puth-Weißenfels
mir is vor ein paar Jahren ein Schriebs vom Statistischen Landesamt in Haus geflattert, der es in sich hatte
per Zufall gehöre ich zu den glücklichen 1% der Bevölkerung die die nächsten fünf Jahre am Mikrozensus teilnehmen dürfen - bitte was??
ich habe nen Termin mit nem Interviewfer klarzumachen und diesen ca 20seitigen Fragebogen von amtswegen auszufüllen sonst gibtz senge und min 600€ plus Beugehaft bis der Scheiss ausgefüllt ist
und wie gesagt jedes Jahr - fünf Jahre lang
seit dem werd ich von diesen Pennern auf unangenehmster Weise belästigt und schikaniert und das jetzt seit drei Jahren
ständig flattern mir irgendwelche bösartigen Drohungen ins Haus bin echt gespannt, ob die mich irgenwann deswegen wegkerkern
ich schreib denen immer, dass ich doch alles ordnungsgemäss ausgefüllt, und denen anständig zugesendet habe wenn die in ihrem Chaos das dann nicht wiederfinden is das nicht mein Problem
mit dem Hintergrundwissen, dass die Judenverfolgung im 3.Reich auf Daten einer Volkszählung der Weimarer Rep. organisiert wurde hab ich einfach kein Drang an som Scheiss teilzunehmen
wer weiss wofür in Zukunft diese Daten missbraucht werden