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Dieses Thema hat 138 Antworten
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Falcone Offline




Beiträge: 112.500

23.02.2010 07:30
#31 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Scheinbar ist dieser Rasch ja bekannt. Gibt es denn im Internet Fallbeispiele, wo der mit einer Klage durchgekommen ist?

Sowohl meine Tochter als auch ich haben mal irgendein Freeware-Programm auf einer falschen Seite runtergeladen und damit ein Abo in Gang gesetzt. Töchterchen war noch nicht volljährig, da habe ich die Ausweis-Kopie hingeschickt und nichts mehr gehört. Ich selbst habe mich schlau gemacht und festgestellt, dass in verschiedenen Foren genauso ein Wirbel gemacht wird wie hier , habe aber auch festgestelt, dass noch nie irgendwo jemand über eine Klage berichtet hat. Also hab ich gar nicht reagiert und gewartet, ob endlich ein angedrohtes Schreiben vom Gericht kommt. Gedroht haben sie mächtig - passiert ist nichts. Insofern ist der Fall ja ähnlich gelagert, weil ich ja tatsächlich was runtergeladen habe, ohne auf das "Kleingedruckte" zu achten. Bei Ingo geht es allerdings um weitaus mehr Geld, bei mir ging es um 99 Euro. Und bei Ingo ging es ja wohl auch um illegales Verbreiten von geschützter Musik, wenn ich das richtig verstanden habe. Insofern weiß ich nicht, ob man das wirklich aussitzen sollte.

Grüße
falcone

ganzjahresfahrer Offline



Beiträge: 940

23.02.2010 12:18
#32 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Zitat von Wännä
Das mit dem "Anscheinsbeweis" ist im übrigen Quatsch.



Mag sein, daß das im 'Juristendeutsch' anders heisst, aber eine Beweislastumkehr ist es trotzdem.

Die GEMA reitet darauf sehr erfolgreich ihre Verfahren durch. Ich hatte mal das Vergnügen, mich mit einem Anwalt von der GEMA vor dem Gericht zu treffen. Das Verfahren ging gut für mich aus, aber ich hatte den Beweis zu führen, daß während der besagten Veranstaltung eben kein GEMA-Material gespielt wurde. Bei der GEMA heisst das Prinzip 'GEMA-Vermutung' (Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik#GEMA-Vermutung )

Die Abmahner nutzen dafür Software, die Tauschbörsen durchforstet und mithilfe von Suchmustern nach verdächtigen Dateien ausschau hält. Diese Dateien werden aber nicht heruntergeladen, sondern es wird nur festgehalten, daß zu einem bestimmten Zeitpunkt unter einer bestimmten IP-Adresse eine Datei angeboten wurde, deren Hash-Wert einem der gesuchten Werte entspricht. Mehr nicht. Mit dieser Information wendet man sich an die zuständigen Amts- und Landgerichte, um in einem beschleunigten Verfahren an die Personen hinter den IP-Adressen zu kommen. Die Richter machen sich nicht einmal mehr die Arbeit, die dazu notwendigen 'Gutachten' durchzuarbeiten. Da wird einfach nur durchgewunken.

Dann wird ein Abmahnschreiben aufgesetzt und der Dukatenesel wiehert.

Wie soll man sich denn wehren? Man weiss ja in der Regel gar nicht, welche IP-Adresse man zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen bekommen hatte. Und der Hinweis, daß eine Tauschbörsensoftware gar nicht installiert und genutzt wird, wird von dem Richter in der Regel zurückgewiesen. Es gibt ja keinen gerichtssicheren Beweis dafür.

und wech isser, der ganzjahresfahrer
---
Es gibt wahrscheinlich keinen Gott. Hört auf, euch Sorgen zu machen und freut euch des Lebens.
"Wenn wir Angst haben, raschelt es überall." - Sophokles 496-405
"Die einzige Gefahr des Terrorismus ist, wie wir als Gesellschaft darauf reagieren" - Trojanow, Zeh 2009

Wännä Offline




Beiträge: 17.488

23.02.2010 12:41
#33 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Zitat
Mag sein, daß das im 'Juristendeutsch' anders heisst, aber eine Beweislastumkehr ist es trotzdem.


Also nochmal Nachhilfe in Jura:

ein Vergehen muß einem schlüssig bewiesen werden, sonst gibt es das nicht - also Hallo, wo sind wir denn ????

Egal, wer welchen Anwalt kennt (komme auch aus Juristenhause) und welche Zähne dieser hat . . . . . nunmal runter von den durchgehenden Gäulen

°°°°°°°^

Es gibt "Anscheinsverdachte", die die Polizei oder den Staatsanwalt berechtigen, bestimmte Dinge zu tun, die sie sonst wegen Datenschutz nicht dürften. Aber so einfach und peng ist das auch nicht. Es muß ein Richter zustimmen.

Es gibt auch die "Beweislastumkehr", die aber grundsätzlich nicht im Strafrecht zur Anwendung kommt, sondern eine rein zivilrechtliche Sache ist, die vertraglich vereinbart werden kann. So habe ich z.b. schon mit Verträgen gearbeitet, wo mein Kunde von mir verlangt, daß ich - im Falle eines Fehlers oder eines Schadens - nachweise, daß ich korrekt, also vertragskonform gearbeitet habe. Das ist verständlich, weil sonst Manager eines großen Konzerns bei großen Projekten ins technische Detail absteigen müßten, um einen Fehler überhaupt zu finden - und dieses dann auch noch gegen meinen Widerstand

Auf sowas läßt man sich ein, wenn man weiß, wie man arbeitet. Das ist auch kein Ding und wurde noch nie zu einer Eisenkralle.


Also Leute, ich glaubs manchmal . . . wenn ich das so lese . . . . . . . Da könnte ja mein Nachbar sagen, ich habe seinen Vorgarten demoliert (es fänden sich dort Reifenspuren edlen Fabrikates ) und schon hab ich Knete an der Backe.

Weil dieser Irrglaube irgendwie schick ist, schaffen solche Betrüger (oder sagen wir besser: Bluffer) es tatsächlich, Geld zu ergaunern. Selbstverständlich hilft auch mit das permanente schlechte Gewissen der meisten Bürger, die eben doch mal irgendwas gemacht haben, was keiner gesehen hat und was eben nicht ganz so rechtens war.

Zitat
der Dukatenesel wiehert.

Ich wiehere auch gleich . . .

Selbst Schuld, kann ich da nur sagen.


Gruß

Wännä

Maggi Offline




Beiträge: 47.812

23.02.2010 13:28
#34 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Wie sieht das eigentlich aus, sollten nicht mal die Abmahngebühren auf 50 Euro begrenzt werden?

Tschööö

Maggi

--
skcus wmb

Freewheelin Steve Offline




Beiträge: 4.390

23.02.2010 13:37
#35 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

ist auf 100€ begrenzt.

---------------------------------------------

Ich fahre W weil mir auf einer BMW immer schlecht wird

Sukasta Offline




Beiträge: 17.165

23.02.2010 14:57
#36 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Zitat
ist auf 100€ begrenzt



aber vier Voraussetzungen müssen vorliegen:

1) eine erstmalige Abmahnung;
2) ein einfach gelagerter Fall;
3) eine unerhebliche Rechtsverletzung;
4) Handlung eines Verbrauchers.

Im Ergebnis muss in einem solchen Fall die Vergütung des Anwalts
vom Auftraggeber übernommen werden. Dieser tut gut daran, seinen
Auftraggeber auf diese mögliche Kostenfolge hinzuweisen.


edit:
Lässt sich der Abgemahnte weitere Verstöße zu Schulden kommen,
kann er nicht nicht mehr von dieser Regelung profitieren.

Grüße

Sukasta



http://www.balipuspa.de/

Steve Dabbeljuh Offline




Beiträge: 12.197

23.02.2010 17:39
#37 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Zitat
sondern es wird nur festgehalten, daß zu einem bestimmten Zeitpunkt unter einer bestimmten IP-Adresse eine Datei angeboten wurde

Heißt das auch, rein hypothetisch gefragt, dass das bloße Herunterladen i.V.m. nur eigener privater Nutzung nicht verfolgt wird ?

Hans-Peter Offline




Beiträge: 26.613

23.02.2010 17:52
#38 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Zitat von Steve Dabbeljuh

Zitat
sondern es wird nur festgehalten, daß zu einem bestimmten Zeitpunkt unter einer bestimmten IP-Adresse eine Datei angeboten wurde

Heißt das auch, rein hypothetisch gefragt, dass das bloße Herunterladen i.V.m. nur eigener privater Nutzung nicht verfolgt wird ?




Es gibt ja nicht nur Filesharing, sonder auch böse Sörver im Internet, von denen man, rein hypothetisch, urheberrechtlich geschützte Dateien herunterladen könnte!

Zwar wird auf dem Server protokolliert, daß IP-Nr. soundso ein File herunter geladen hat, das Protokoll wird aber schnell wieder gelöscht.
Außerdem stehen diese Server irgendwo im Ausland und man kann ihrer praktisch nicht habhaft werden, um die Protokolle auszulesen.

Die Musikindustrie und ihre Anwälte arbeiten ausschließlich mit Programmen, die Filesharing, also KaZaa und wie sie alle heißen, überwachen.

Gruß
Hans-Peter

Wo kämen wir denn hin, wenn jeder sagte
"Wo kämen wir denn hin" und keiner ginge, um
zu gucken, wohin wir kämen, wenn wir gingen?

Sukasta Offline




Beiträge: 17.165

23.02.2010 22:15
#39 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Zitat
von denen man, rein hypothetisch, urheberrechtlich geschützte Dateien herunterladen könnte!


aber nur versehentlich, den die Namen sind sehr kryptisch und eigentlich wollte man etwas Anderes haben,
konnte kein Mensch ahnen, dass dann sowas kommt, wurde natürlich direkt gelöscht....

Grüße

Sukasta



http://www.balipuspa.de/

Maggi Offline




Beiträge: 47.812

23.02.2010 22:36
#40 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Das Problem, soweit ich weiß, ist weniger das herunterladen, als vielmehr, das, im Prinzip der Tauschbörsen begründete, wieder zur Verfügung stellen von Urheberrechtlich geschützten Werken.

Ich frage mich aber wirklich, warum inha mit 1200 Euro zur Ader gelassen werden soll, kann mir das mal einer erklären, denn soweit ich das sehe, treffen die vier Punkte die Sukasta aufgezählt hat bei inha zu, oder nicht?

Tschööö

Maggi

--
skcus wmb

Colonel Offline




Beiträge: 162

23.02.2010 23:24
#41 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Zitat von Maggi
Das Problem, soweit ich weiß, ist weniger das herunterladen, als vielmehr, das, im Prinzip der Tauschbörsen begründete, wieder zur Verfügung stellen von Urheberrechtlich geschützten Werken.


So sehe ich das auch,
Zumindest war die Rechtslage mal so - kann sich aber geändert haben.
So wie sich alles für den Bürger zum Negativen ändert

- Assholes in mirror are closer than they appear -
Bad Seed C.M.C.


manx minx Offline




Beiträge: 11.161

24.02.2010 03:56
#42 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Zitat
Ich frage mich aber wirklich, warum inha mit 1200 Euro zur Ader gelassen werden soll, kann mir das mal einer erklären, denn soweit ich das sehe, treffen die vier Punkte die Sukasta aufgezählt hat bei inha zu, oder nicht?



strenggenommen der vierte punkt nicht. die haben ihn an den kurzen lockigen haaren wegen angeblichem weiterverbreiten. damit ist er nicht mehr verbraucher, sondern anbieter. und da wirds bitter.

Colonel Offline




Beiträge: 162

24.02.2010 16:38
#43 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

- Assholes in mirror are closer than they appear -
Bad Seed C.M.C.


bleibxund Offline




Beiträge: 12.273

24.02.2010 21:41
#44 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

A n s c h e i n s b e w e i s ....
das Wort muss man sich mal über die Augen reinlesen, parallel laut durch die Ohrwascheln vorlesen und von dort in die grauen Zellen aufsaugen. Anscheins-Beweis. Aha! Bewiesen könnte damit also sein, dass ein Anschein vorhanden ist. Aha!

Und die Juristerei macht damit genau das, was man von ihr erwartet.
Nämlich: Sie dreht einem das Wort im Maul um und nimmt den Anschein zum Beweis.

Ja, ich weiß schon, warum ich mich nicht auf die offene See und in Kirchen wage ... nicht weil sie nicht schön seien, aber sie haben ihre Tücken.

..........................................................................................................................................
Ein Paradies ist immer dann, wenn einer da ist, der wo aufpasst, dass keiner reinkommt.
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Glatzenträger Offline



Beiträge: 8

27.07.2010 22:42
#45 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Moin,dazu möchte ich bemerken das ich auch von einer Anwaltskanzlei aus der Bundeshauptstadt abgemahnt wurde.
Knapp 1000,-€.
Ich war erst einmal platt. Alles dabei Gerichtsbeschluss meine IP Adresse durch Telekom raus gegeben und alle Fragen durch irgendwelche Gerichtsurteile aus Deutsch Landen erklärt.
Also Zahle Du bist dran.
Sicher ist den Film mit Vampir ( Mädchenschwarm ) kenne ich nicht und hatte ihn auch nicht auf dem Rechner.
Ich habe erst einmal nicht reagiert! dann nach 4 Wochen eine erneute Zahlungsaufforderung mit Unterschriebener Unterlassungserklärung binnen 7 Tagen überweisen und zuschicken.
Nun meine Empfehlung, 1. Schreiben nicht reagieren. 2. Schreiben für dieses Lied/Film die Erklärung unterschreiben und die geforderte Summe durchstreichen.In einem Begleitschreiben darauf hinweisen und um Stellungnahme b.Z.W. Änderung des Betrages bitten. Alles per Einschreiben abschicken!
Nun ist die Gegenseite gefordert aus Ihrem Massenbrief aus-zusteigen und zu arbeiten. Und das kostet Geld.Ich weiß noch nicht wie es weitergeht, ich warte seit 20 Tagen auf eine Antwort hoffe das die Sache erledigt ist, traue dem Frieden aber nicht.

Gruß Glatzenträger.

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