Zitat allein wenn ich eine solche Tabelle sehe wird mir übel... da kann doch irgendwas nicht stimmen oder ??
nun ja, irgendwie seit ihr Deutschen auch das klagefreudigste Volk der Welt, egal wegen was, erst einmal zum Rechtsanwalt und dann möglichst vor Gericht, auch wenn es sich um 2,39 Euro handelt
stimmt Duck, da hast du recht, die Amis sind wirklich noch schlimmer trotzdem, so als "Nichtdeutscher" wundert man sich schon mal über die Mentalität in diesem Land was diesen Punk angeht, obwohl, da waren noch zwei oder drei mehr
Aus der c't: Es ging um den Abmahnwahn, der derzeit das Internet beherrscht.
Aus der Tatsache, daß ein Abmahnschreiben ins Haus flattert, kann man zwei Schlüsse ziehen:
1) Es ist eine IP-Adresse, unter der eine Datei angeboten wurde, auf Dich zurückgeführt worden. Dieses Verfahren ist durchaus manchmal fehlerhaft, weil die IP-Adressen manuell an die jeweiligen Internet-Provider übergeben werden müssen, nachdem ein Richter bei einem Amtsgericht der Freigabe der Daten zugestimmt hat. Die Freigabe wird heute meist im Eilverfahren durchgewunken, an einigen Amtsgerichten gibt es da mehrere tausend Anträge wöchentlich/täglich oder so.
2) Dadurch ist ein 'Anscheinsbeweis' erbracht (ich glaub, das heisst so). Du bist also in der dummen Lage, beweisen zu müssen, daß dem nicht so ist. Wie das geht - keine Ahnung.
Die c't ist die aktuelle: Heft Nr. 5 vom 15.02.2010. Seite 50: 'Fragwürdige Beweisführung - Schwache Nachweise illegaler Tauschbörsenbenutzung'.
Sprich aber auf jeden Fall mit einem Anwalt, der sich da auskennt!
und wech isser, der ganzjahresfahrer --- Es gibt wahrscheinlich keinen Gott. Hört auf, euch Sorgen zu machen und freut euch des Lebens. [small]"Wenn wir Angst haben, raschelt es überall." - Sophokles 496-405 "Die einzige Gefahr des Terrorismus ist, wie wir als Gesellschaft darauf reagieren" - Trojanow, Zeh 2009
Zitat von Sirion mehr kann man hier leider nicht sagen, da eine Rechtsberatung hier im Internet leider verboten ist
Naja, hattest Du nicht neulich in der lokalen Frittenbude jemand getroffen, der Dir erzählt hatte , was ihm passiert war und wie er sich verhalten hatte?
Hatte mich mal vor jahren mit der KSP in der wolle. War allerdings keine abmahnung sondern eine ungerechtfertigte forderung. Aus dieser erfahrung heraus kann ich es nicht empfehlen, sich einfach tot zu stellen. Das nahm kein ende, bis wir dann nach 2 jahren aktiv gegen diesen verein vorgegangen sind und auf verfahrenseröffnung gedrängt haben. Allerdings sollte man dann auch sicher sein, dass man nicht "schuldig" ist. Zur abmahnung war mein letzter kenntnisstand, dass man die abgabe eines modifizierten textes in betracht ziehen sollte und dabei klarstellt, dass die vorgeworfene tat nicht begangen wurde und sie für die zukunft ausschließt. Zahlungen sind dabei abzulehnen.
Es ist bedauerlich, dass Du jetzt diesen Ärger durchstehen musst. Ich drück Dir jedenfalls die daumen und wäre dir dankbar, wenn Du uns auf dem laufenden halten würdest. Da können wir alle viel lernen.
Ich möchte schlafend sterben, wie mein OPA .... nicht schreiend wie sein Beifahrer
Moin, ja mach ich. YoYo, das mit der Verbraucherzentrale ist ein guter Tipp, erstmal wird meine Freundin, die RAW, etwas versuchen und wenn wir nicht weiter kommen werd ich die HVZ mal kontaktieren. Nervt, der Kram. Danke an alle, die "Anteil" nehmen, find ich gut, ist man nicht allein. Grüße aus KI Ingo
Zitat Angesichts von mutmaßlich 10.000 Abmahnungen, die im Jahr 2007 durch die Kanzlei Rasch verschickt wurden, käme eine Summe von 58 Millionen Euro zusammen
Zitat von Hobbyallein wenn ich eine solche Tabelle sehe wird mir übel... da kann doch irgendwas nicht stimmen oder ?? Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt sorry an die die den Beruf ausüben ich meine das nicht persönlich...
Moin,
so ziemlich genau bei dem Verhältnis 1:1000 begann der Beruf unattraktiv zu werden.
"Was bissn Du von Beruf?"
"Rechtsanwalt!"
"Ach, fährste auch Taxi?"
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Das mit dem "Anscheinsbeweis" ist im übrigen Quatsch.
Um verurteilt zu werden, muß der Kläger schlüssig beweisen, daß der Beklagte einen Verstoß begangen hat. Egal, ob Software nun fehlerhaft ist oder nicht, sie muß als Beweismittel erstmal zugelassen sein. Und damit ist es nicht weit her. Selbst halbamtliche Software, wie z.B. die von den Steuerbehörden entwickelte "Elster"-Abrechnung hat diesen Status nicht.
Also mal keine Panikmache. Es ist interessant, wie schnell die Panik losgeht, wenn irgendwer mit dollen Worten droht.