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Dieses Thema hat 138 Antworten
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ingokiel ( gelöscht )
Beiträge:

22.02.2010 13:37
Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Moin, vielleicht weiß hier jemand was und kann mir helfen.
Ich soll 1200.- bezahlen weil ich "angeblich" per Filesharing ein Lied runtergeladen und weiter verteilt hab.
Ist eine Masche der Rasch Kanzlei, die sich damit goldenen Nasen zu verdienen.
Hatte das schon mal wer und kann mir Tipps geben?
Erstmal gehts auf die Schnelle, weil Frist bis zum 24.2!

Zitat
* Zurückweisung der Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte sowie Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
* Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
* Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung



Das müsste ich machen(lassen)
Bin schon bei einer Freundinn, die ist Rechtsanwältin aber eben kein Medienrecht und die könnte einen rat, Tipps gut gebrauchen.
Wer also helfen will und kann, bitttttttttttttte!
Grüße aus Kiel
Ingo

http://www.thunderbird-sport.de

Falcone Online




Beiträge: 113.819

22.02.2010 13:49
#2 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Hm, ich weiß nicht ob das vergleichbar ist: Ich hatte mal eine Klage wegen Verwendung eines Fotos. Mir hat ein befreundeter Anwalt geraten, einfach nicht zu reagieren, weil eine Reaktion schon mal so eine Art Schuldeingeständnis ist (er hatte aber einen anderen Ausdruck). Ich hab das dann tatsächlich so gemacht und nach drei Anschreiben mit mächtigen Drohungen, auf die ich einfach nicht reagiert habe, kam nichts mehr.
Dabei ist mir aber nicht ganz wohl und ich weiß nicht, ob ich das empfehlen kann.

Grüße
falcone

Hobby Online




Beiträge: 42.408

22.02.2010 14:00
#3 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Zitat
weil ich "angeblich" per Filesharing ein Lied runtergeladen und weiter verteilt hab.



wenn dem nicht so ist würde ich auch erst mal nicht reagieren !
und wenn Du einen Rechtsanwalt zur Hand hast biste mit dem seinen Tipps bestimmt besser beraten wie mit Tipps von hier...

.
.
Gruß Hobby

Alle Tage sind gleich lang, sie sind nur unterschiedlich breit

Brauchi Offline




Beiträge: 8.248

22.02.2010 14:07
#4 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Zitat von Hobby
...wenn dem nicht so ist...



Innerhalb 14 Tagen dem Schreiben widersprechen! - Entweder die seiten durchstreichen und zurückschicken oder ein kurzes Schreiben aufsetzen:

Hiermit Widerspreche ich ... ihr schreiben vom.

Brauchi

http://brauchisbikes.blogspot.com/

ROST Offline



Beiträge: 2.056

22.02.2010 14:08
#5 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Als Nichtrechtsanwalt hätte ich zumindest ein Störgefühl, nicht zu reagieren, da eine Abmahnung möglicherweise ein Rechtsakt ist, der nach Fristablauf eine (unerwünschte) Rechtsfolge auslöst. Zumindest im Steuerrecht kann sowas sehr gefährlich sein. Egal, ob Recht oder Unrecht, nach Fristablauf siehst du alt aus.

Ansonsten mal ganz allgemein - wer anderer Leute Urheberrechte missachtet oder irgendwas im Grauberech dessen tut, muss mit sowas rechnen - zurecht.

Gruß
Robert

YoYo Offline




Beiträge: 334

22.02.2010 14:17
#6 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Moin Ingo,

die Verbraucherzentrale in HH bietet Hilfe an: http://www.vzhh.de/ Links "Telefon + Internet", dann den Beitrag "Abmahnwahn ..." anklicken. Ob die auch für die Landbevölkerung (-: tätig werden weiß ich nicht. Bei der VZ in Kiel habe ich so ein Angebot nicht gesehen.

Gruß

YoYo

ingokiel ( gelöscht )
Beiträge:

22.02.2010 14:18
#7 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Danke Kinners, damit ist mir noch nicht geholfen.
Ich hab Rechtsbeistand aber da das alles ein büschen komplezäärt ist, dachte ich, vielleicht hing schon mal einer von euchs an so einem Haken.
Wir wollen nichts falsch machen, weil das kostet dann richtiges Geld und "Sand in Kopf" geht hier gar nicht!
Hab mich auch schon dank Googel schlau gelesen aber die meisten wollen Hilfe gegen Geld und das nicht zu knapp!

Hier steht z.B. was:
http://www.die-abmahnung.info/who-is-who...rechtsanwaelte/

Letzt endlich gehts nur ums Abzocken!
Die Säcke!
Na, mal gucken...vielleicht meldet sich noch ein Medienprofi?
Grüße aus KI bei Schneefall
Ingo

http://www.thunderbird-sport.de

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

22.02.2010 14:24
#8 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Mal das Pferd von hinten aufzäumt: Hast Du illegal was runtergeladen? Wenn ja, Rechtsanwalt holen und schau dass da rauskommst.

Falls Du ein absolut ehrlicher User bist, halt wie oben besch´rieben an Absender zurück mit Widerspruch.

Kann Dir ja nix passieren.

Nur nicht zu reagieren, ist die falsche Lösung.

http://www.myspace.com/DuckDunn
always remember little Marta Dynamite, R.I.P.
http://www.myspace.com/littlemartadynamite
http://www.bad-seed.de

Sirion Offline



Beiträge: 1.008

22.02.2010 14:28
#9 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Hallo inha,

zuerst, du musst der Abmahnung nicht widersprechen und die gesetzte Frist der Rechtsanwälte für die Unterlassungserklärung ist auch erst mal irrelevant, eine Unterlassungserklärung darfst du so auf keinen Fall unterschreiben, da du damit sozusagen ein „Schuldeingeständnis“ abgelegt hast. Ich kann dir im Zweifelsfalle nur den Gang zu einem spezialisierten Anwalt empfehlen, solltest du aber wirklich etwas illegal runter geladen haben, sprich diesen dann mal auf den „Hamburger Brauch“ an, das könnte dir Geld sparen, mehr kann man hier leider nicht sagen, da eine Rechtsberatung hier im Internet leider verboten ist

Wännä Offline




Beiträge: 17.494

22.02.2010 14:32
#10 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Hallo,

wenn es klar ist, daß du so etwas nicht gemacht hast, dann ist Falcones Verfahrensweise wirklich zu empfehlen.

Rechtsanwälte sind leider auch zum Teil ziemlich in Not und versuchen, über solche Panikmache irgendwie Geld zu erpressen. Die Kammern sehen es mit Sorge, wissen aber auch, wie es dazu kommt.

Klarerweise hat ein Anwalt Null Verfügungsrecht und Null Amtswirkung. Seine Briefe können alle ausnahmslos als Unterhaltungsschreiben gewertet werden. Auch Einschreiben etc., oder was sonst so als "wichtige Dinge" deklariert wird, gibt es vom Anwalt nicht.

Die wichtigen Dinge kommen alle vom Gericht. Und da sollte man dann auch nicht so larifari mit umgehen. Sicherlich kann man sich vorher schon mal über gemeinsames Vorgehen einigen, ein Anwalt kann auch die Gegenpartei schon mal phantasievoll auf Konsquenzen ihres Tuns hinweisen. Aber rechtlich hat das alles keine Bedeutung.


Du hast absolut rechtens die Möglichkeit, zugestellte Postsendungen einfach ungeöffnet der Altpapierverwertung zuzuführen. Einschreiben darfst Du ablehnen, E-Mail löschen, Forumsbeiträge übersehen () . . . wär ja auch noch schöner, wenn jeder einfach Terror machen könnte.

Ich such gerade mal raus, was Du nicht ablehnen darfst, ach ja, hier :

"Amtliche Zustellungssendung"

Darin befindet sich mein Scheidungsurteil . Wie könnte ich sowas verlieren . . . .


Also mal ganz ruhig geblieben, erst die Verurteilung, dann zahlen.

Bis dahin ist ein langer Weg. Erst Klage erheben "Ihnen wird zur Last gelegt, sie haben an einem Ast gesägt", dann Gegenanwalt (der der Kläger letzlich mitbezahlen muß, wenns schiefgeht)

Das alles wird so teuer und so zeitaufwändig, daß Bluffern schnell die Puste ausgeht. Blöd ist nur, wenn Dir tatsächlich was handfestes nachgewiesen werden kann.


Ich habe einige Zeit lang als Inkasso-Laden fremden Leuten zu ihrem Geld verholfen. Nichts ist so wirksam, wie der konsequente und geradlinig beschrittene Rechtsweg, so wie er vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Diese ganze Blufferei und Droherei ist was fürs Fernsehen. In der Realität kommt man damit gar nicht weit.


Gruß

Wännä

Sirion Offline



Beiträge: 1.008

22.02.2010 14:33
#11 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

was ich eben noch vergessen habe, haben sie dir diesen Brief per Einschreiben zugeschickt, können sie überhaupt nachweisen, dass er jemals bei dir angekommen ist, wenn nicht, dann kannst du dich sowieso erst mal beruhigt zurücklehnen
ok, gerade gesehen, wännä hat es schon lang und breit erklärt

Wännä Offline




Beiträge: 17.494

22.02.2010 14:38
#12 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Zitat
* Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung


Allein daran kann man ja schon fühlen => alles schnickschnack, sowas würde einer, der im Recht ist, niemals machen.

Was ich ja gar nicht verstehe, ist, wieso man überhaupt auf die Idee kommen kann, solcherart "Musik" anzuhören, geschweige denn runterzuladen.

Ich stufe solche akustischen Gebilde zu 99,9 % als fahrlässige Körperverletzung ein.

Lieber ein Volkslied in der Badewanne selbst gegrölt, als sowas . .


Gruß

Wännä

Sukasta Offline




Beiträge: 17.165

22.02.2010 15:09
#13 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Zitat
Letzt endlich gehts nur ums Abzocken


natürlich, aber wenn es sich um eine Massenabmahnung
handelt, läßt sich der Spieß umdrehen.

Als Info der hier ... http://www.abmahnwelle.de/
und die c't http://www.heise.de/ct/suche/?q=abmahnun...Suche&rm=search

ein "normaler"Anwalt ist schnell überfordert, es sollte
auf jeden Fall ein "Anti-Abmahn-Profi" sein, die Verbraucherzentrale
vor Ort sollte da weiterhelfen können, oder die Anwaltskammer.

Ganz kostenlos ist da die Hilfe auch nicht, aber auf jeden Fall
noch preiswert.

Grüße

Sukasta



http://www.balipuspa.de/

Hans-Peter Offline




Beiträge: 27.025

22.02.2010 15:43
#14 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Zitat von inha1
Hier steht z.B. was:
http://www.die-abmahnung.info/who-is-who...rechtsanwaelte/



Und da steht:

Fazit:

Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist dafür bekannt, dass sie sehr klagefreudig ist. Es werden nicht nur einstweilige Verfügungen beantragt, sondern auch Zahlungsklagen eingereicht.

Trozdem sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung Rasch beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung Rasch von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und eine Verteidigungsstrategien ausarbeiten.



Im c't Tv vom Samstag gab es einen ineressanten Bericht, dessen Ergebnis man weiter verfolgen sollte.

Offenbar werden über eine Software IP-Adressen ermittelt, die Software gilt als fehlerhaft!

http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-...gen-925037.html

Gruß
Hans-Peter

Wo kämen wir denn hin, wenn jeder sagte
"Wo kämen wir denn hin" und keiner ginge, um
zu gucken, wohin wir kämen, wenn wir gingen?

Sirion Offline



Beiträge: 1.008

22.02.2010 15:51
#15 RE: Filesharing Abmahnung Rasch Antworten

Hans-Peter,

kein Wunder, dass sie das empfehlen, sind ja selber Rechtsanwälte, ein Schelm, der dabei böses ahnt

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