Moin, vielleicht weiß hier jemand was und kann mir helfen. Ich soll 1200.- bezahlen weil ich "angeblich" per Filesharing ein Lied runtergeladen und weiter verteilt hab. Ist eine Masche der Rasch Kanzlei, die sich damit goldenen Nasen zu verdienen. Hatte das schon mal wer und kann mir Tipps geben? Erstmal gehts auf die Schnelle, weil Frist bis zum 24.2!
Zitat * Zurückweisung der Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte sowie Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten * Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten * Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung
Das müsste ich machen(lassen) Bin schon bei einer Freundinn, die ist Rechtsanwältin aber eben kein Medienrecht und die könnte einen rat, Tipps gut gebrauchen. Wer also helfen will und kann, bitttttttttttttte! Grüße aus Kiel Ingo
Hm, ich weiß nicht ob das vergleichbar ist: Ich hatte mal eine Klage wegen Verwendung eines Fotos. Mir hat ein befreundeter Anwalt geraten, einfach nicht zu reagieren, weil eine Reaktion schon mal so eine Art Schuldeingeständnis ist (er hatte aber einen anderen Ausdruck). Ich hab das dann tatsächlich so gemacht und nach drei Anschreiben mit mächtigen Drohungen, auf die ich einfach nicht reagiert habe, kam nichts mehr. Dabei ist mir aber nicht ganz wohl und ich weiß nicht, ob ich das empfehlen kann.
Zitat weil ich "angeblich" per Filesharing ein Lied runtergeladen und weiter verteilt hab.
wenn dem nicht so ist würde ich auch erst mal nicht reagieren ! und wenn Du einen Rechtsanwalt zur Hand hast biste mit dem seinen Tipps bestimmt besser beraten wie mit Tipps von hier...
. . Gruß Hobby
Alle Tage sind gleich lang, sie sind nur unterschiedlich breit
Als Nichtrechtsanwalt hätte ich zumindest ein Störgefühl, nicht zu reagieren, da eine Abmahnung möglicherweise ein Rechtsakt ist, der nach Fristablauf eine (unerwünschte) Rechtsfolge auslöst. Zumindest im Steuerrecht kann sowas sehr gefährlich sein. Egal, ob Recht oder Unrecht, nach Fristablauf siehst du alt aus.
Ansonsten mal ganz allgemein - wer anderer Leute Urheberrechte missachtet oder irgendwas im Grauberech dessen tut, muss mit sowas rechnen - zurecht.
die Verbraucherzentrale in HH bietet Hilfe an: http://www.vzhh.de/ Links "Telefon + Internet", dann den Beitrag "Abmahnwahn ..." anklicken. Ob die auch für die Landbevölkerung (-: tätig werden weiß ich nicht. Bei der VZ in Kiel habe ich so ein Angebot nicht gesehen.
Danke Kinners, damit ist mir noch nicht geholfen. Ich hab Rechtsbeistand aber da das alles ein büschen komplezäärt ist, dachte ich, vielleicht hing schon mal einer von euchs an so einem Haken. Wir wollen nichts falsch machen, weil das kostet dann richtiges Geld und "Sand in Kopf" geht hier gar nicht! Hab mich auch schon dank Googel schlau gelesen aber die meisten wollen Hilfe gegen Geld und das nicht zu knapp!
zuerst, du musst der Abmahnung nicht widersprechen und die gesetzte Frist der Rechtsanwälte für die Unterlassungserklärung ist auch erst mal irrelevant, eine Unterlassungserklärung darfst du so auf keinen Fall unterschreiben, da du damit sozusagen ein „Schuldeingeständnis“ abgelegt hast. Ich kann dir im Zweifelsfalle nur den Gang zu einem spezialisierten Anwalt empfehlen, solltest du aber wirklich etwas illegal runter geladen haben, sprich diesen dann mal auf den „Hamburger Brauch“ an, das könnte dir Geld sparen, mehr kann man hier leider nicht sagen, da eine Rechtsberatung hier im Internet leider verboten ist
wenn es klar ist, daß du so etwas nicht gemacht hast, dann ist Falcones Verfahrensweise wirklich zu empfehlen.
Rechtsanwälte sind leider auch zum Teil ziemlich in Not und versuchen, über solche Panikmache irgendwie Geld zu erpressen. Die Kammern sehen es mit Sorge, wissen aber auch, wie es dazu kommt.
Klarerweise hat ein Anwalt Null Verfügungsrecht und Null Amtswirkung. Seine Briefe können alle ausnahmslos als Unterhaltungsschreiben gewertet werden. Auch Einschreiben etc., oder was sonst so als "wichtige Dinge" deklariert wird, gibt es vom Anwalt nicht.
Die wichtigen Dinge kommen alle vom Gericht. Und da sollte man dann auch nicht so larifari mit umgehen. Sicherlich kann man sich vorher schon mal über gemeinsames Vorgehen einigen, ein Anwalt kann auch die Gegenpartei schon mal phantasievoll auf Konsquenzen ihres Tuns hinweisen. Aber rechtlich hat das alles keine Bedeutung.
Du hast absolut rechtens die Möglichkeit, zugestellte Postsendungen einfach ungeöffnet der Altpapierverwertung zuzuführen. Einschreiben darfst Du ablehnen, E-Mail löschen, Forumsbeiträge übersehen () . . . wär ja auch noch schöner, wenn jeder einfach Terror machen könnte.
Ich such gerade mal raus, was Du nicht ablehnen darfst, ach ja, hier :
"Amtliche Zustellungssendung"
Darin befindet sich mein Scheidungsurteil . Wie könnte ich sowas verlieren . . . .
Also mal ganz ruhig geblieben, erst die Verurteilung, dann zahlen.
Bis dahin ist ein langer Weg. Erst Klage erheben "Ihnen wird zur Last gelegt, sie haben an einem Ast gesägt", dann Gegenanwalt (der der Kläger letzlich mitbezahlen muß, wenns schiefgeht)
Das alles wird so teuer und so zeitaufwändig, daß Bluffern schnell die Puste ausgeht. Blöd ist nur, wenn Dir tatsächlich was handfestes nachgewiesen werden kann.
Ich habe einige Zeit lang als Inkasso-Laden fremden Leuten zu ihrem Geld verholfen. Nichts ist so wirksam, wie der konsequente und geradlinig beschrittene Rechtsweg, so wie er vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Diese ganze Blufferei und Droherei ist was fürs Fernsehen. In der Realität kommt man damit gar nicht weit.
was ich eben noch vergessen habe, haben sie dir diesen Brief per Einschreiben zugeschickt, können sie überhaupt nachweisen, dass er jemals bei dir angekommen ist, wenn nicht, dann kannst du dich sowieso erst mal beruhigt zurücklehnen ok, gerade gesehen, wännä hat es schon lang und breit erklärt
Zitat * Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung
Allein daran kann man ja schon fühlen => alles schnickschnack, sowas würde einer, der im Recht ist, niemals machen.
Was ich ja gar nicht verstehe, ist, wieso man überhaupt auf die Idee kommen kann, solcherart "Musik" anzuhören, geschweige denn runterzuladen.
Ich stufe solche akustischen Gebilde zu 99,9 % als fahrlässige Körperverletzung ein.
Lieber ein Volkslied in der Badewanne selbst gegrölt, als sowas . .
ein "normaler"Anwalt ist schnell überfordert, es sollte auf jeden Fall ein "Anti-Abmahn-Profi" sein, die Verbraucherzentrale vor Ort sollte da weiterhelfen können, oder die Anwaltskammer.
Ganz kostenlos ist da die Hilfe auch nicht, aber auf jeden Fall noch preiswert.
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist dafür bekannt, dass sie sehr klagefreudig ist. Es werden nicht nur einstweilige Verfügungen beantragt, sondern auch Zahlungsklagen eingereicht.
Trozdem sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung Rasch beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung Rasch von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und eine Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
Im c't Tv vom Samstag gab es einen ineressanten Bericht, dessen Ergebnis man weiter verfolgen sollte.
Offenbar werden über eine Software IP-Adressen ermittelt, die Software gilt als fehlerhaft!