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Muck Offline




Beiträge: 8.394

23.04.2012 01:01
Elektronische Zigaretten sind ein Genussmittel Antworten

sagt das Verwaltungsgericht Köln, 7 K 3169/11.

Tenor: 2. Sog. E-Zigaretten sind regelmäßig auch dann keine zulassungsbedürftigen Arznei-mittel, wenn die verwendeten Lquid-Depots Nikotin enthalten.

Die Frau Minister Steffen aus NRW wird ihren Wählern jetzt allerhand zu erklären haben.

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