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Muck
Online
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23.04.2012 01:01
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#1 Elektronische Zigaretten sind ein Genussmittel |
Antworten
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sagt das Verwaltungsgericht Köln, 7 K 3169/11.
Tenor: 2. Sog. E-Zigaretten sind regelmäßig auch dann keine zulassungsbedürftigen Arznei-mittel, wenn die verwendeten Lquid-Depots Nikotin enthalten.
Die Frau Minister Steffen aus NRW wird ihren Wählern jetzt allerhand zu erklären haben.
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