Sagt mal, ist der Accolade nicht out of Production? (Womit sich die Frage erledigt hätte)
Im übrigen hat mir ein Prüfingenieur von der DEKRA gesagt, dass es keine Fabikatsbindung mehr gebe, auch bei Motorrädern nicht...
Bei Autos ist das mittlerweile sogar so, dass Du zwischen der kleinsten un der Größten eingetragenen Größe alles aufziehen kannst, was Du willst, so lange es den selben Umfang hat...
Tja, leider haben die Fachleute oftmals keine Ahnung. Die Reifenbindung ist definitiv nicht gestrichen. Leider. Da es aber viele glauben, fragt de facto kaum noch jemand danach. Und den Acco gibt es (noch)- bei Motorradreifen.de 112,-/133,- Euro.
Ich habe vor ein paar Wochen meine neu gekaufte W bei der Zulassungsstelle umgemeldet, einen neuen Fahrzeugschein bekommen - und auf dem stehen nur noch die Reifengrößen, aber keine Hersteller mehr.
Ich hab die Damen auf dem Amt allerdings auch extra nochmal drauf aufmerksam gemacht, dass sie mir die Reifenbindung auch austragen sollen!
Es wäre schon wichtig zu wissen, was beim TÜV passieren KANN, ich muß da die Tage unbedingt hin, da meiner 4/09 abgelaufen ist. Der Hinterreifen ist wie schon geschrieben platt. Ich kann zwar mal vorbeifahren und fragen, ob ich trotzdem noch TÜV bekomme, dann kann ich die BT45 einfach später aufziehen lassen und gut ist. Aber wenn der TÜV meinen platten Reifen nicht mehr akzeptiert dann müßte ich die neuen Reifen vorher aufziehen und möchte dann ungern beim TÜV hören: "Diese Reifen sind nicht zugelassen, so leider keine Plakette"...
Ganz einfach: Geh ohne Motorrad zum Tüv, nimm eine Kopie eines FZ-Scheins, in dem die BT eingetragen sind und einen, in dem die Reifenbindung ausgetragen ist, mit (gibt es hier auf der Homepage) und Sprich mit dem Prüfer. Schildere ihm einfach offen und ehrlich Deine Sitation (Noch erstbereifung drauf, die aber reichlich fertig und selbstverständlich überaltert, Du willst neue Reifen aufziehen und brauchst vorher klarheit). Das funktioniert bei nicht gehässigen Prüfern, denn Du machst Dich vorher schlau, appelierst an Ihren Sachverstand und holst Dir ihre Hochgeschätzte Meinung ein.
Noch eine Frage zur Eintragung des BT45: ich habe mich entschieden, vorne und hinten zu erneuern und würde gerne den BT45 nehmen. Wie sieht das in der Praxis mit der Eintragung bzw. der Austragung der Reifenbindung aus **********************************
Hallo Lex, diese Frage habe ich Dir bereits auf Seite eins beantwortet. Wenn Du willst, dass alles wasserdicht ist, empfehle ich Dir n Besuch bei Bruno Dötsch. Reifen dort kaufen und bei IHM auch eintragen lassen.
Eins sag ich Dir gleich vorweg: Reifen woanderscht kaufen und bei IHM eintragen lassen: zwecklos! Und das ist auch gut so.
edith sagt: grad gelesen, dass Dein Reifen platt ist. das natürlich doof. Empfehlen würd ich Dir in diesem Fall, wenn Du legal fahren willst, n Satz TT100 zu kaufen, aufziehn lassen, TÜV machen, runterfahren und danach siehe Fred oben
unser TÜV in FFB ist ja schon bekannt als nicht sehr aufgeschlossen allen Eintragungen gegenüber. Ich bin gerade dort gewesen und habe einem Prüfer die Unterlagen (Beispielbrief etc.) gezeigt und gefragt, ob er die Reifenbindung austragen kann. Er verneinte dies relativ schnell, warf aber einen Blick auf meine mitgebrachten Papiere: im KFZ-Schein steht der Passus "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Ich zeigte ihm meine "EG-Übereinstimmungsbescheinigung", in der lediglich die vorgeschriebenen Reifengrößen enthalten sind. Er meinte darauf, ich könne also jeden Reifen in der Größe fahren, da hier ja nichts bestimmtes spezifiziert sei. Als ich mich gerade riesig freuen wollte, ergänzte er aber, das ich dann aber vom Reifenhersteller eine "Freigabebescheinigung" für mein Moped mit mir führen müsse. Und genau die gibts beim BT45 ja bekanntlich nicht....
Bin nun also wieder genau so schlau wie vorher. Ist doch alles großer Mist! Was bringt mir denn dann überhaupt eine Streichung der Bindung wenn ich dann doch den BT45 (oder jeden anderen Reifen) eintragen lassen muß, da er keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die W hat? Da kann ich ja gleich nur den BT45 eintragen lassen und muß mich um die Entfernung der Reifenbindung gar nicht bemühen, da das ja offensichtlich gar nicht bedeutet, dann jeden Reifen fahren zu können?!
In Antwort auf:Als ich mich gerade riesig freuen wollte, ergänzte er aber, das ich dann aber vom Reifenhersteller eine "Freigabebescheinigung" für mein Moped mit mir führen müsse. Und genau die gibts beim BT45 ja bekanntlich nicht....
Sehr "pfiffig" der Mann ... oder wie sagt man in bayern ... hinterfotzig(?!) Wenn das beim 2. bzw. 3. Tüv-Prüfer genau so läuft, dann solltest du dir aber wirklich Gedanken über dein Auftreten bzw. dein Erscheinungsbild machen.
Ich wil es gerne noch mal zum x-ten Male erläutern (und es dann auch in unsere Datenbank setzen). Das Thema ist eigentlich gar nicht schwer und mich wundert, dass man bei den Prüforganisationen oftmals so wenig Durchblick hat.
Alsdann:
Die W650 hat eine Betriebserlaubnis (ABE) mit Reifenbindung.
Die W650 hat die Reifengrößen 100/90-19 57H vorne und 130/80-18 66H hinten, eingetragen unter 20 und 21 in den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
In den alten Fahrzeugbriefen und -scheinen steht zudem unter 33: "NUR FOLGENDE REIFENPAAR. ZUL.: BRIDGESTONE VORN ACCOLADE 03 U. HINTEN ACCOLADE 04 OD. DUNLOP VORN TT100GPG U. HINTEN TT100GP"
Das bedeutet erst mal, dass nur diese beiden Reifenpaarungen gefahren werden dürfen.
Nach derzeit geltendem Recht dürfen aber auch Reifenpaarungen aufgezogen werden, die eine Freigabe vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller erhalten haben. Diese müssen dann nicht mehr eingetragen werden, die Freigabe ist aber mitzuführen.
In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) ist die Reifengröße lediglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) unter 15.1 und 15.2 vermerkt. Unter 22 steht in der Regel der Satz "REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN".
Damit gelten die gleichen Bedingungen wie zuvor und oben beschrieben.
Ist dieser Satz aus welchen Gründen auch immer weggefallen, ändert dies im Grunde nichts an der Sachlage, allerdings wird dann de facto keiner mehr nach Reifenfreigaben fragen, weder bei der HU noch bei einer Polizeikontrole.
Es kommt auch vor, dass die Reifenbindung aus den alten Papieren im Wortlaut in die neuen Papiere übertragen wurde. Auch hier hat sich dann nichts geändert.
In vereinzelten Fällen ist es gelungen, die Reifenbindung austragen zu lassen. Dann steht sowohl in den alten Papieren als auch in den neuen nur noch die Reifengröße. Man kann dann jeden Reifen dieser vorgegebenen Größe aufziehen und braucht auch keine Freigabe mitzuführen.
Ein Sonderfall ist der beliebte Bridgestone BT45, der sich auf der W auch sehr bewährt hat, für den es aber bislang weder von Bridgestone noch von Kawasaki eine Freigabe gibt. Das bedeutet, dass bei allen W650, bei denen die Reifenbindung nicht ausgetragen wurde, dieser Reifen speziell eingetragen werden muss. Man muss ihn also vorne und hinten montieren und damit zum TÜV (alte Bundesländer) oder zur Dekra (neue Bundesländer) fahren und sich dort ein Gutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten muss man entweder mitführen oder mann kann es in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung 1) übertragen lassen.
Hat man noch den alten Fahrzeugbrief und -schein, werden diese bei diesem Vorgang dann zwingend gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.
Zusammenfassung: Reifenbindung eingetragen: Erlaubt sind TT100 und Accolade und alle Reifen, die eine Freigabe besitzen.
Keine Reifenbindung mehr in den Papieren: Erlaubt sind alle Reifen, die die vorgeschriebene Größe haben. Freigabe nicht erforderlich. Reifenpaarungen sind nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll.
Vielen Dank für die gute Zusammenfassung, Falcone! Jetzt habe ich es denke ich auch begriffen
Und hier folgt der TÜV-Bericht Teil II mit einer guten Nachricht:
Ich war gegen 12Uhr beim TÜV in der Riedlerstraße in München. Der Motorradprüfer, dem ich von meinem Vorhaben erzählte, schaute ganz verdutzt, weil eine knappe Stunde vorher schon ein W-Fahrer mit genau dem selben Vorhaben bei Ihm war! Der hatte genau die selbe Briefkopie hier aus dem Forum dabei und wollte auch die Reifenbindung austragen lassen (gebt es zu, wer von euch war es??? ). Auf jeden Fall erzählte er mir, das er die Reifenbindung leider nicht austragen könne bzw. wolle, aber das es gar kein Problem für ihn darstellt, den BT45 einzutragen: diese Reifen seihen auf der W bekannt und bewährt und das würde er ohne Probleme machen. Allerdings muß man sie dazu natürlich schon aufgezogen haben. Auf der Rückfahrt habe ich dann noch eine schöne W an der Landsbergerstraße Ecke Friedenheimer Brücke stehen sehen.
Nun steht also der Bestellung und Montage der BT45 nicht mehr im Wege!
Zitat von Lex LuthorAuf jeden Fall erzählte er mir, das er die Reifenbindung leider nicht austragen könne bzw. wolle, aber das es gar kein Problem für ihn darstellt, den BT45 einzutragen: diese Reifen seihen auf der W bekannt und bewährt und das würde er ohne Probleme machen.
Man nenne mir ein Motorrad, auf dem sich der BT 45 nicht bewährt!