Zitat von phaedrus Wenn ein Depp mir in mein Auto fährt ist er doch zunächst mir gegenüber haftend. Er kann seine Versicherung bitten das für ihn zu regeln, aber warum muss ich als der Geschädigte mich darauf einlassen? Zahlen müsste doch primär der Verursacher - wenn die Versicherung dann nicht zahlen will, wäre es doch eigentlich dessen Sache, oder? Realität ist es aber dass der eigentliche Verursache, sich vergnüglich zurücksetzen kann und zusehen wie sich der Geschädigte mit der Versicherung prügelt. Irgendwie verstehe ich das nicht ganz - ein Mysterium eben.
in diesem Zusammenhang habe ich kürzlich einen Beitrag in der Tageszeitung gelesen, betr. Schuldanerkenntnis
«Ich bin schuld!»-Aussage: Nach Unfall nicht bindend
ERSTELLT 23.07.08, 17:48h Die Aussage «Ich bin schuld und meine Versicherung wird das übernehmen» direkt nach einem Autounfall verpflichtet zu nichts. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem Urteil entschieden. Düsseldorf - Die Aussage «Ich bin schuld und meine Versicherung wird das übernehmen» direkt nach einem Autounfall verpflichtet zu nichts. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem Urteil entschieden.
Eine solche Aussage spiele allenfalls bei der Beweiskette eine Rolle als Indiz (Urteil des 1. Zivilsenats vom 16. Juni 2008, Aktenzeichen I-1 U 246/07). Der Satz sei jedoch kein bindendes Schuldanerkenntnis, das automatisch die Haftung hinter sich ziehe. Unmittelbar nach dem Unfall wolle ein darin verwickelter Fahrer häufig «unüberlegt die Gegenseite beruhigen». Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Richter hatten über eine Klage gegen einen 77-jährigen Autofahrer und dessen Versicherung zu entscheiden. Der ältere Herr hatte auf einer Kreuzung gebremst, weil er irrtümlich gemeint hatte, ein Hindernis versperre den Weg. Dadurch hatte er eine Kollision ausgelöst. Unmittelbar nach dem Unfall hatte der Beklagte sich auf einem Notizzettel als «Verursacher» bezeichnet. Mündlich hatte er erklärt, «er erkenne die Schuld an» und «seine Versicherung werde den Schaden des Klägers sofort ausgleichen», berichtete das OLG. Die Versicherung des 77-Jährigen wollte nicht zahlen, denn der andere Autofahrer hatte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten.
Nach Überzeugung des Senats war der Beklagte «nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung seiner Haftpflichtversicherung einen möglichen Anspruch ganz oder teilweise anzuerkennen», schilderte ein Sprecher. Für die Gegenseite sei erkennbar, dass ein Unfallbeteiligter an Ort und Stelle in der Regel «weder die Zeit noch die Möglichkeit habe, die Frage seiner Mitschuld abschließend zu beurteilen». (dpa)
Bin auch ein Gegner von Überversicherung, aber so eine Rechtschutzversicherung im Hintergrund ist sehr beruhigend.
Gruß Wolli
" Ich bin kein Typ für eine Nacht, ich kann mich nicht so lange binden."
In Antwort auf:wo ist bei der ganzen Gesichte eigentlich der Verursacher (Tankstellenbetreiber) geblieben ?
Der Beklagte ist der Betreiber der Waschanlage. Dieser aber wird hier durch seine Versicherung vertreten, die ja im Zweifel auch für den Schaden aufkommen müßte. (es geht hier ja nicht um persönliche Strafe, sondern um Haftung. Für die sthet die Versicherung)
Zwar hat der Betreiber den Schaden bestätigt, damit aber keine Schuld anerkannt, die zu einer Haftung führen muß. Genau hier setzt nun die Versicherung an:
Ist der Schaden wirklich dort entstanden? Trage ich eine Mitschuld? Welches Gefahrenpotential ist dem Nutzer zuzumuten? Könnte in der Zeit zwischen Schadensvorfall und Gutachten noch etwas eingetreten sein, daß die Versicherung nicht zu tragen hätte? Ja, wer ist den überhaupt geschädigt usw usw
Juristische Spitzfindigkeiten.
Dem Betreiber wurde von der Versicherung zur Sache unter Androhung, ansonsten gegen Bedingungen zu verstoßen, der Mund verboten. Verhandelt wird ausschließlich mit einer von der Versicherung beauftragten Anwaltskanzlei.
In Antwort auf:ich habe 15 Jahre lang eine Tanke betrieben und hatte in der ganzen Zeit 1 - einen! ähnlichen Fall.
Nachdem ich den Schaden meiner Versicherung gemeldet hatte - wollte die erst einmal von mir die Wartungsunterlagen vom Waschanlagenhersteller sehen
Genau dieser Aspekt verleiht dem Fall besonderes Streitpotential:
Mein Anwalt faßte das is etwa so zusammen: Entspricht die Anlage dem Stand der Technik und ist sie nachweislich ordentlich gewartet, hat der Betreiber alles menschenmögliche gatan. Kommt es dann dennoch zu einem Schaden, entspricht das dem normalen Lebensrisiko. Dem Betreiber ist kein Verschulden nachzuweisen, der Nutzer hat ein gewisses Restrisiko mitzutragen, auf das er sich bewußt (und gegen ein paar Euro!!!) einläßt. Ist er auf dieses Risiko hingewiesen, kann die Versicherung von der Leistung freigestellt sein. (Siehe dazu auch das Kleingedruckte an jeder Waschstraße).
Zu deutsch: Nutzung auf eigenes Risiko (denn jeden Wartungsbericht kann man nachschreiben, wenn man nur böse genug ist, was ich hier aber nicht unterstelle!)
Will der Geschädigte nun doch noch Ersatz, muß ein Gutachter die Anlage auf Mängel untersuchen und diese feststellen, oder den Betreiber entlasten.
Das bringt nun den "Spaß" in meinen Fall: Die Anlage wurde wenige Wochen nach meinem Schaden wegen ihres hohen Alters verschrottet. Nun kann die Gegenseite nicht mehr beweisen (Gutachten), daß diese Anlage wirklich mängelfrei war...
Nebenbei: Kann jemand diesem Juristenwirrwarr noch folgen? Mein Rechtsverständnis war da, wiue bereits eingangs erwähnt, deutlich simpler gestrickt.
Mich drängt die Zeit, weil ich den Wagen verkaufen will, vorher aber noch eine unparteiische Begutachtung gemacht werden muß (also kein Parteigutachten, das gibt es ja schon). Dazu ist ein Gerichtsbeschluß notwendig.
Das Gericht wurde jetzt um einen zeitnahen Beweisbeschluß gebeten.
Ergeht dieser, wird ein unabhängiges Gutachten erstellt, das gerichtsverwertbar ist. Der Wagen muß dann nicht mehr als Beweismittelvorgehalten werden und kann verkauft werden.
Ich brauche dringend eine beglaubigte Urkunde vom Amtsgericht. Die waren eben ganz entsetzt, als ich kundtat, das ich die vor Weihnachten noch brauche. Weil, morgen ist Betriebsausflug, am Freitag Weihnachtsfeier und zwischen den Tagen nur Notbesetzung.
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warum hast Du eigentlich den Wagen nicht in die Werkstatt gegeben und die den Schaden komplett abwickeln lassen? Hab ich auch so gemacht und keinen Ärger!?!
Das wollte ich ja, hätte ich die Schadensübernahmezusage bekommen.
Aber dazu ist es ja erst gar nicht gekommen. Erst als klar war, daß sich die Versicherung herauswinden wollte, habe ich ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den Schaden zu beziffern, und habe dann den Schaden zunächst notdürftig bearbeiten lassen (Politur beim Lackierer).
off topic: 3 Seiten geschreibsel, weil einem langweilig is und er einen typisch deutschen Rechtsstreit führt wegen ein paar Kratzerle im heiligen Blechle .... sagenhaft!!!!!!
Mich wundert echt nimmer das dies Land am Abgrund steht. Ein Franzose hätt über die Kratzerle nur gelacht, wär eingestiegen, weitergefahren und hätt (vielleicht) mit einem lackstift drübergepinselt.
Ma ehrlich, wenn hier einer schreibt, dass Ihn einer bei Rot über die Ampel mit dem Mopetten abgeschossen hat und er 5 Zeuge hat, und er trotzdem mit Anwalt anderthalb Jahre brauchte, bis er seine Kohle kriegt, dann würde ich das mit Interesse lesen.
aber wechen ein Kratzerle im heiligen Blechle, also näh würg* ............ als ob die Welt kei anders Problem hätt
Hier geht es um mein Geld. Wir sprechen uns wieder, solltest Du mal betroffen sein. Werde Dir denn gerne ein paar Tipps geben.
Und wärst Du nicht der erste, der den Preis drücken würde, wenn die BSA, die ich Dir verkaufen will, ein paar Schrammen (egal) im Lack hat? Denk mal drüber nach.
denk mal an den Christian Klar Fred in dem Du mit wehenden Fahnen unser Rechtssystem verteidigt hast. Sicher, das ist was völlig anderes - 9 Menschen töten oder Tür zerkratzen - nur will es sich mir nicht ganz erschließen auf welcher Seite Du gerade mal wieder stehst.
Das ist mir wie Duck eh schleierhaft das die Leute denken sie hätten nach zig Jahren Autofahren immer noch einen Neuwagen.
Zitat von Freewheelin Steve@ Kaiman, denk mal an den Christian Klar Fred in dem Du mit wehenden Fahnen unser Rechtssystem verteidigt hast. Sicher, das ist was völlig anderes - 9 Menschen töten oder Tür zerkratzen - nur will es sich mir nicht ganz erschließen auf welcher Seite Du gerade mal wieder stehst. Das ist mir wie Duck eh schleierhaft das die Leute denken sie hätten nach zig Jahren Autofahren immer noch einen Neuwagen. MFG, Stefan
es ist echt was anderes; dem deutschen Michl ist das Auto wertvoller als so "ein paar Menschenleben"