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Wolli52 Offline




Beiträge: 10.004

12.09.2008 19:38
#31 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten

Zitat von phaedrus
Wenn ein Depp mir in mein Auto fährt ist er doch zunächst mir gegenüber haftend. Er kann seine Versicherung bitten das für ihn zu regeln, aber warum muss ich als der Geschädigte mich darauf einlassen? Zahlen müsste doch primär der Verursacher - wenn die Versicherung dann nicht zahlen will, wäre es doch eigentlich dessen Sache, oder? Realität ist es aber dass der eigentliche Verursache, sich vergnüglich zurücksetzen kann und zusehen wie sich der Geschädigte mit der Versicherung prügelt. Irgendwie verstehe ich das nicht ganz - ein Mysterium eben.


in diesem Zusammenhang habe ich kürzlich einen Beitrag in der Tageszeitung gelesen,
betr. Schuldanerkenntnis

«Ich bin schuld!»-Aussage: Nach Unfall nicht bindend

ERSTELLT 23.07.08, 17:48h
Die Aussage «Ich bin schuld und meine Versicherung wird das übernehmen» direkt nach einem Autounfall verpflichtet zu nichts. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem Urteil entschieden.
Düsseldorf - Die Aussage «Ich bin schuld und meine Versicherung wird das übernehmen» direkt nach einem Autounfall verpflichtet zu nichts. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem Urteil entschieden.

Eine solche Aussage spiele allenfalls bei der Beweiskette eine Rolle als Indiz (Urteil des 1. Zivilsenats vom 16. Juni 2008, Aktenzeichen I-1 U 246/07). Der Satz sei jedoch kein bindendes Schuldanerkenntnis, das automatisch die Haftung hinter sich ziehe. Unmittelbar nach dem Unfall wolle ein darin verwickelter Fahrer häufig «unüberlegt die Gegenseite beruhigen». Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Richter hatten über eine Klage gegen einen 77-jährigen Autofahrer und dessen Versicherung zu entscheiden. Der ältere Herr hatte auf einer Kreuzung gebremst, weil er irrtümlich gemeint hatte, ein Hindernis versperre den Weg. Dadurch hatte er eine Kollision ausgelöst. Unmittelbar nach dem Unfall hatte der Beklagte sich auf einem Notizzettel als «Verursacher» bezeichnet. Mündlich hatte er erklärt, «er erkenne die Schuld an» und «seine Versicherung werde den Schaden des Klägers sofort ausgleichen», berichtete das OLG. Die Versicherung des 77-Jährigen wollte nicht zahlen, denn der andere Autofahrer hatte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten.

Nach Überzeugung des Senats war der Beklagte «nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung seiner Haftpflichtversicherung einen möglichen Anspruch ganz oder teilweise anzuerkennen», schilderte ein Sprecher. Für die Gegenseite sei erkennbar, dass ein Unfallbeteiligter an Ort und Stelle in der Regel «weder die Zeit noch die Möglichkeit habe, die Frage seiner Mitschuld abschließend zu beurteilen».
(dpa)

Bin auch ein Gegner von Überversicherung, aber so eine Rechtschutzversicherung im Hintergrund ist sehr beruhigend.

Gruß
Wolli

" Ich bin kein Typ für eine Nacht, ich kann mich nicht so lange binden."

Steve Dabbeljuh Offline




Beiträge: 12.197

13.09.2008 23:20
#32 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten
Nettes Auto. Würde ich aber nicht durch die Waschstraße fahren...

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

14.09.2008 10:01
#33 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten

War zwei Tage offline, daher erst jetzt:

In Antwort auf:
wo ist bei der ganzen Gesichte eigentlich der Verursacher (Tankstellenbetreiber) geblieben ?


Der Beklagte ist der Betreiber der Waschanlage. Dieser aber wird hier durch seine Versicherung vertreten, die ja im Zweifel auch für den Schaden aufkommen müßte.
(es geht hier ja nicht um persönliche Strafe, sondern um Haftung. Für die sthet die Versicherung)

Zwar hat der Betreiber den Schaden bestätigt, damit aber keine Schuld anerkannt, die zu einer Haftung führen muß.
Genau hier setzt nun die Versicherung an:

Ist der Schaden wirklich dort entstanden?
Trage ich eine Mitschuld?
Welches Gefahrenpotential ist dem Nutzer zuzumuten?
Könnte in der Zeit zwischen Schadensvorfall und Gutachten noch etwas eingetreten sein, daß die Versicherung nicht zu tragen hätte?
Ja, wer ist den überhaupt geschädigt
usw usw

Juristische Spitzfindigkeiten.

Dem Betreiber wurde von der Versicherung zur Sache unter Androhung, ansonsten gegen Bedingungen zu verstoßen, der Mund verboten. Verhandelt wird ausschließlich mit einer von der Versicherung beauftragten Anwaltskanzlei.


MfG

Kaimann

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

14.09.2008 10:18
#34 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten

Zitat Scheidolom:

In Antwort auf:
ich habe 15 Jahre lang eine Tanke betrieben und hatte in der ganzen Zeit 1 - einen! ähnlichen Fall.

Nachdem ich den Schaden meiner Versicherung gemeldet hatte - wollte die erst einmal von mir die Wartungsunterlagen vom Waschanlagenhersteller sehen


Genau dieser Aspekt verleiht dem Fall besonderes Streitpotential:

Mein Anwalt faßte das is etwa so zusammen:
Entspricht die Anlage dem Stand der Technik und ist sie nachweislich ordentlich gewartet, hat der Betreiber alles menschenmögliche gatan. Kommt es dann dennoch zu einem Schaden, entspricht das dem normalen Lebensrisiko.
Dem Betreiber ist kein Verschulden nachzuweisen, der Nutzer hat ein gewisses Restrisiko mitzutragen, auf das er sich bewußt (und gegen ein paar Euro!!!) einläßt. Ist er auf dieses Risiko hingewiesen, kann die Versicherung von der Leistung freigestellt sein.
(Siehe dazu auch das Kleingedruckte an jeder Waschstraße).

Zu deutsch: Nutzung auf eigenes Risiko (denn jeden Wartungsbericht kann man nachschreiben, wenn man nur böse genug ist, was ich hier aber nicht unterstelle!)


Will der Geschädigte nun doch noch Ersatz, muß ein Gutachter die Anlage auf Mängel untersuchen und diese feststellen, oder den Betreiber entlasten.


Das bringt nun den "Spaß" in meinen Fall: Die Anlage wurde wenige Wochen nach meinem Schaden wegen ihres hohen Alters verschrottet.
Nun kann die Gegenseite nicht mehr beweisen (Gutachten), daß diese Anlage wirklich mängelfrei war...


Nebenbei: Kann jemand diesem Juristenwirrwarr noch folgen? Mein Rechtsverständnis war da, wiue bereits eingangs erwähnt, deutlich simpler gestrickt.

Und das ist auch gut so !


MfG

Kaimann

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

17.12.2008 07:38
#35 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten

Zwischenstand:

Es ist nichts passiert, alles ruht sanft.

Mich drängt die Zeit, weil ich den Wagen verkaufen will, vorher aber noch eine unparteiische Begutachtung gemacht werden muß (also kein Parteigutachten, das gibt es ja schon). Dazu ist ein Gerichtsbeschluß notwendig.

Das Gericht wurde jetzt um einen zeitnahen Beweisbeschluß gebeten.

Ergeht dieser, wird ein unabhängiges Gutachten erstellt, das gerichtsverwertbar ist. Der Wagen muß dann nicht mehr als Beweismittelvorgehalten werden und kann verkauft werden.

Mal schauen

Kaimann

3-Rad Offline



Beiträge: 34.848

17.12.2008 09:31
#36 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten

Da wird sich aber wohl dieses Jahr nix mehr tun.

Ich brauche dringend eine beglaubigte Urkunde vom Amtsgericht.
Die waren eben ganz entsetzt, als ich kundtat, das ich die vor Weihnachten noch brauche.
Weil, morgen ist Betriebsausflug, am Freitag Weihnachtsfeier und zwischen den Tagen nur Notbesetzung.

-------------------------------------------------
Man kann sich über alles aufregen, aber man ist nicht dazu verpflichtet.

Freewheelin Steve Offline




Beiträge: 4.390

17.12.2008 11:55
#37 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten


warum hast Du eigentlich den Wagen nicht in die Werkstatt gegeben und die den Schaden komplett abwickeln lassen?
Hab ich auch so gemacht und keinen Ärger!?!

Gruss,
Stefan

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

17.12.2008 12:20
#38 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten

Das wollte ich ja, hätte ich die Schadensübernahmezusage bekommen.

Aber dazu ist es ja erst gar nicht gekommen. Erst als klar war, daß sich die Versicherung herauswinden wollte, habe ich ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den Schaden zu beziffern, und habe dann den Schaden zunächst notdürftig bearbeiten lassen (Politur beim Lackierer).

MfG

Kaimann

knorri2 Offline



Beiträge: 4.674

17.12.2008 13:18
#39 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten

Und genau wegen so einem Scheiß wäscht Johann meinen Bentley immer von Hand.

Nur Ärger mit den Juristen.



Knorri

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

17.12.2008 19:11
#40 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten

off topic: 3 Seiten geschreibsel, weil einem langweilig is und er einen typisch deutschen Rechtsstreit führt wegen ein paar Kratzerle im heiligen Blechle .... sagenhaft!!!!!!

Mich wundert echt nimmer das dies Land am Abgrund steht. Ein Franzose hätt über die Kratzerle nur gelacht, wär eingestiegen, weitergefahren und hätt (vielleicht) mit einem lackstift drübergepinselt.

aber wie gsagt, nur Off Topic


http://www.myspace.com/DuckDunn
always remember little Marta Dynamite, R.I.P.
http://www.myspace.com/littlemartadynamite
http://www.bad-seed.de

Hobby Online




Beiträge: 42.405

17.12.2008 19:58
#41 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten

wenn Du heute eine dieser billig Versicherungen hast bestimmen die sowieso die
Werkstatt wo was gemacht wird und aus iss...

.
.
Gruß Hobby

Alle Tage sind gleich lang, sie sind nur unterschiedlich breit

http://fr.youtube.com/watch?v=3TbWoOSjMFI



Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

17.12.2008 20:01
#42 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten

Ma ehrlich, wenn hier einer schreibt, dass Ihn einer bei Rot über die Ampel mit dem Mopetten abgeschossen hat und er 5 Zeuge hat, und er trotzdem mit Anwalt anderthalb Jahre brauchte, bis er seine Kohle kriegt, dann würde ich das mit Interesse lesen.

aber wechen ein Kratzerle im heiligen Blechle, also näh würg* ............ als ob die Welt kei anders Problem hätt


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Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

18.12.2008 07:02
#43 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten
@ Duck

Hier geht es um mein Geld. Wir sprechen uns wieder, solltest Du mal betroffen sein.
Werde Dir denn gerne ein paar Tipps geben.

Und wärst Du nicht der erste, der den Preis drücken würde, wenn die BSA, die ich Dir verkaufen will, ein paar Schrammen (egal) im Lack hat? Denk mal drüber nach.

Ansonsten empfehle ich weiterclicken.


MfG

Kaimann
Freewheelin Steve Offline




Beiträge: 4.390

18.12.2008 10:06
#44 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten

@ Kaiman,

denk mal an den Christian Klar Fred in dem Du mit wehenden Fahnen unser Rechtssystem verteidigt hast.
Sicher, das ist was völlig anderes - 9 Menschen töten oder Tür zerkratzen - nur will es sich mir nicht ganz erschließen auf welcher Seite Du gerade mal wieder stehst.

Das ist mir wie Duck eh schleierhaft das die Leute denken sie hätten nach zig Jahren Autofahren immer noch einen Neuwagen.

MFG,
Stefan

Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

18.12.2008 10:18
#45 RE: Kaimann vs Versicherung : Komme gerade aus dem Landgericht... Antworten

Zitat von Freewheelin Steve
@ Kaiman,
denk mal an den Christian Klar Fred in dem Du mit wehenden Fahnen unser Rechtssystem verteidigt hast.
Sicher, das ist was völlig anderes - 9 Menschen töten oder Tür zerkratzen - nur will es sich mir nicht ganz erschließen auf welcher Seite Du gerade mal wieder stehst.
Das ist mir wie Duck eh schleierhaft das die Leute denken sie hätten nach zig Jahren Autofahren immer noch einen Neuwagen.
MFG,
Stefan


es ist echt was anderes; dem deutschen Michl ist das Auto wertvoller als so "ein paar Menschenleben"



every rider a mechanic

http://www.myspace.com/teddyboy1956

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