Strassenverkehrszulassungsordnung § 53 C Tarnleuchten 2. Die Tarnleuchten dürfen nur einschaltbar sein, wenn die übrige Fahrzeugbeleuchtung abgeschaltet ist.
"Unsere größten Erlebnisse sind nicht unsere lautesten, sondern unsere stillsten Stunden." (Nietzsche)
Zitat von Wolli52Strassenverkehrszulassungsordnung § 53 C Tarnleuchten 2. Die Tarnleuchten dürfen nur einschaltbar sein, wenn die übrige Fahrzeugbeleuchtung abgeschaltet ist.
Zitat von SwennieNu ja bei den häufigen Wechseln in der Festlegung der richtigen Rechtschreibung in den letzten Monaten, weiß eh keiner mehr ein noch aus
Ja, wenn es denn nur mit dem Regeln nicht so schwer wäre. Da gibt es so viele Regeln, alles wird geregelt, manches nicht, dann kommt die Regel monatlich, dann nicht, alles regelt sich, oder nicht
"Unsere größten Erlebnisse sind nicht unsere lautesten, sondern unsere stillsten Stunden." (Nietzsche)