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Dieses Thema hat 77 Antworten
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*caferacer2 Offline




Beiträge: 671

21.06.2007 07:17
#16 RE: Amtsdeutsch Antworten

Zitat von pelegrino
amtliche Verlautbarung der Deutschen Bundespost


Das ist aber schon mindestens 10 Jahre her...

Gruß
CR2

Skinny Offline




Beiträge: 1.868

21.06.2007 07:57
#17 RE: Amtsdeutsch Antworten

einen hab ich auch noch.
"Fahrtrichtungsänderungsabsichtsanzeiger"
Wird aber heute von niemandem mehr verwendet.

----------------------------------------------
They'll never get caught. They're on a mission from God.

W_Werner2 Offline



Beiträge: 4.992

21.06.2007 08:26
#18 RE: Amtsdeutsch Antworten

Von der BW:
Eimer Müll mit Deckel klapp.
Bodenhindernisslampe.

Werner

Wer über sich selbst lachen kann, wird am ehesten ernst genommen.

claudia Offline




Beiträge: 16.034

22.06.2007 13:41
#19 RE: Amtsdeutsch Antworten

Ich kenn auch einen: Kaninchenverbeisseinrichtung (Das sind die kleinen Zäune an der Böschung neben der Autobahn)

--- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---

IHR SEID GROSSARTIG!!!!
Meine W heisst Babe!

"Wenn man nicht weiss, wohin man geht, landet man irgendwo anders", Lawrence J. Peter

Swennie Offline




Beiträge: 15.188

23.06.2007 11:52
#20 RE: Amtsdeutsch Antworten

Ich kenn noch eine Taubenvergrämungsanlage = Stromdurchflossene Stahldrähte an Gebäuden

Swennie Offline




Beiträge: 15.188

23.06.2007 11:55
#21 RE: Amtsdeutsch Antworten

Fast Amtsdeutsch: Eintopfzerknalltreibling paßt aber eher in's Estrellaforum

Hobby Online




Beiträge: 42.291

23.06.2007 11:58
#22 RE: Amtsdeutsch Antworten

Rotkäppchen auf Amtsdeutsch

Autor unbekannt

Im Kinderfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte, noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig, welche durch ihre unübliche Kopfbekleidung gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt zu werden pflegt.

Der Mutter besagter R. wurde seitens ihrer Mutter ein Schreiben zustellig gemacht, in welchem dieselbe Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit machte, der Großmutter eine Sendung von Nahrungsmittel und Genußmittel zu Genesungszwecken zuzustellen. Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassen der Waldwege auf Kreisebene belehrt.

Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim Übertreten des amtlichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz. Dieser verlangte in gesetzwidriger Amtsanmaßung Einsicht in das zu Transportzwecken von Konsumgütern dienende Korbbehältnis und traf in Tötungsabsicht die Feststellung, daß die R. zu ihrer verschwägerten und verwandten, im Baumbestand angemieteten Großmutter eilend war.

Da wolfseits Verknappung auf dem Ernährungssektor vorherrschend war, faßte er den Entschluß, bei der Großmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprachig zu werden. Weil dieselbe wegen Augenleidens krank geschrieben war, gelang dem in Freßvorbereitung befindlichen Untier die diesfallsige Täuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingung der Bettlägerigen einen strafbaren Mundraub zur Durchführung brachte. Ferner täuschte das Tier bei der später eintreffenden R. seine Indentität mit der Großmutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch Zweitverschlingung der R. seinen Tötungsvorsatz unter Beweis.

Der sich auf einem Dienstgang befindliche und im Forstwesen zuständige Waldbeamte B. vernahm Schnarchgeräusche und stellt deren Urheberschaft seitens des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, das dortseits zuschlägig beschieden und pro Schuß bezuschußt wurde. Nach Beschaffung einer Pulverschießvorrichtung zu Jagdzwecken gab er in wahrgenommener Einflußnahme auf das Raubwesen einen Schuß ab. Dieser wurde in Fortführung der Raubtiervernichtungsaktion auf Kreisebene nach Empfangnahme des Geschosses ablebig.

Die gespreizte Beinhaltung des Totgutes weckte in dem Schußgeber die Vermutung, daß der Leichnam Menschenmaterial beinhalte. Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Totvermarktung und stieß hierbei auf die noch lebhafte R. nebst beigehefteter Großmutter.

Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemächtigte sich beiden Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges Lebensgefühl, dem sie durch groben Unfug, öffentliches Ärgernis erregenden Lärm und Nichtbeachtung anderer Polizeiverordungen Ausdruck verliehen, was ihre Haftpflichtigmachung zur Folge hatte. Der Vorfall wurde von den kulturschaffenden Gebrüder Grimm zu Protokoll genommen und starkbekinderten Familien in Märchenform zustellig gemacht.

Wenn die Beteiligten nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind dieselben derzeitig noch lebhaft.

.
.
Gruß Hobby

Enttäuscht wird man nur, wenn man etwas erwartet
http://www.youtube.com/watch?v=0PzlTGbwRSY



andreasnorden Offline




Beiträge: 879

23.06.2007 12:36
#23 RE: Amtsdeutsch Antworten

In Antwort auf:
Eimer Müll mit Deckel klapp

...oliv, einfach

Wolli52 Offline




Beiträge: 10.004

23.06.2007 12:37
#24 RE: Amtsdeutsch Antworten
Zitat von montcorbier
Freue mich schon auf weitere Pretiosen der amtsdeutschen Sprache.

Hier etwas aus der Gesetzgebung.

Quelle: Umsatzsteuergesetz (UStG) § 1, Absatz 2
(2) 1Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. 2Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist. 3Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unternehmer deutscher Staatsangehöriger ist, seinen Wohnsitz oder Sitz im Inland hat, im Inland eine Betriebsstätte unterhält, die Rechnung erteilt oder die Zahlung empfängt.

Ganz besonders der 2.Satz ist schööön.

Wolli

"Unsere größten Erlebnisse sind nicht unsere lautesten, sondern unsere stillsten Stunden."
(Nietzsche)

Swennie Offline




Beiträge: 15.188

23.06.2007 12:49
#25 RE: Amtsdeutsch Antworten

Zitat von Wolli52
2Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist.
Ganz besonders der 2.Satz ist schööön.
Wolli


Tja, diese Formulierung scheint wiederum den Rechtsverdrehern geschuldet zu sein...

Wännä Offline




Beiträge: 17.494

23.06.2007 13:01
#26 RE: Amtsdeutsch Antworten

In Antwort auf:
Rotkäppchen auf Amtsdeutsch

Moin Hobby,

in einer zweiten Fassung der Darstellung des Vorfalls werden seitens des Waidmannes außer dem erwähnten Schnarchen auch Lebenszeichen der verinnerlichten Personen wahrgenommen, was ihn zur der Anwendung von Schnittwerkzeug anstelle der Schußwaffe veranlaßte, um die eingeschlossenen Personen zu befreien. Durch die unnormal große Mahlzeit soll laut Darstellung der Behörde das vierbeinige Lebenwesen nichts davon mitbekommen haben. Zur Widerherstellung der ursprünglichen Köpermasse sollen alle drei Personen anschließend den Bauch des Verursachers mit Steinen aufgefüllt haben und mit textilem Nähwerkzeug den Bauch verschlossen haben. Dieser Umstand soll dem nach dem Verdauungsschlaf erwachenden Tier zum Verhängnis geworden sein, als er, in der Absicht, seinen Durst zu löschen, sich in über einen Brunnen gebeugt hat und in diesem unvermeidlich versunken ist.

Diese Version soll vermutlich zeigen, daß auch mit sanften Waffen der Frau (Schere und Nähnadel) Untiere zu beseitigen sind.



Gruß

Wännä

Wolli52 Offline




Beiträge: 10.004

23.06.2007 13:05
#27 RE: Amtsdeutsch Antworten
noch was zur Verwirrung , wer rechnen kann, ist klar im Vorteil

Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG) § 7 Absetzung für Abnutzung, Absatz 2 und 3

2) 1Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen.2Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Doppelte des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 20 Prozent nicht übersteigen.3Abweichend von Satz 2 darf bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2005 und vor dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt worden sind, der anzuwendende Prozentsatz höchstens das Dreifache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen.4Absatz 1 Satz 4 und § 7a Abs. 8 gelten entsprechend.5Bei Wirtschaftsgütern, bei denen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen wird, sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig.

3) 1Der Übergang von der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen zur Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen ist zulässig.2In diesem Fall bemisst sich die Absetzung für Abnutzung vom Zeitpunkt des Übergangs an nach dem dann noch vorhandenen Restwert und der Restnutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsguts.3Der Übergang von der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen zur Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen ist nicht zulässig.

"Unsere größten Erlebnisse sind nicht unsere lautesten, sondern unsere stillsten Stunden."
(Nietzsche)

phaedrus Offline




Beiträge: 4.501

23.06.2007 13:49
#28 RE: Amtsdeutsch Antworten

Zitat von Wolli52
noch was zur Verwirrung , wer rechnen kann, ist klar im Vorteil
Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG) § 7 Absetzung für Abnutzung, Absatz 2 und 3
2) 1Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen.2Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Doppelte des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 20 Prozent nicht übersteigen.3Abweichend von Satz 2 darf bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2005 und vor dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt worden sind, der anzuwendende Prozentsatz höchstens das Dreifache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen.4Absatz 1 Satz 4 und § 7a Abs. 8 gelten entsprechend.5Bei Wirtschaftsgütern, bei denen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen wird, sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig.
3) 1Der Übergang von der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen zur Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen ist zulässig.2In diesem Fall bemisst sich die Absetzung für Abnutzung vom Zeitpunkt des Übergangs an nach dem dann noch vorhandenen Restwert und der Restnutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsguts.3Der Übergang von der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen zur Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen ist nicht zulässig.


aber:

man möge mir diesen Sachverhalt genause präzise anders darzustellen ohne dabei mehr als anderhalbfache Anzahl von Wörtern zu gebrauchen und ohne in ein anderes "Fachchinesisch" zu verfallen. Kritisieren ist gut, besser machen nicht undbedingt leicht.

Andreas

Photographiert wird auf Film, alles andere ist blos digital.
Mitglied VfDKV

Wolli52 Offline




Beiträge: 10.004

23.06.2007 14:02
#29 RE: Amtsdeutsch Antworten

@Andreas,
es ging mir nicht um die Kritik, sonder eher um das Lesen und das Verständnis für diesen Abschnitt des Einkommensteuergesetzes.
Er ist exakt formuliert, eindeutig und die Fachleute verstehen es sofort, halt Amtssprache.
Der geneigte Leser wird diesen Satz zwei- dreimal lesen müssen, am bestens geht es noch, wenn mal beim Lesen Teile abdeckt und in einzelnen Abschnitten liest.

Mir ist bekannt, dass diese Formulierungen vorab von den Fachleuten entsprechend behandelt wurden.

Vielleicht sollte ich mal in die Straßenverkehrszulassungsordnung schauen, ob es da noch so schöne Wortgebilde gibt.

Gruß
Wolli

"Unsere größten Erlebnisse sind nicht unsere lautesten, sondern unsere stillsten Stunden."
(Nietzsche)

Swennie Offline




Beiträge: 15.188

23.06.2007 15:15
#30 RE: Amtsdeutsch Antworten
Geht mir weg mit dem Steuerrecht

Ich weiß warum ich Handwerker werden musste, zum Beamten im Verwaltigungsdienst mehr hat es eben nicht gerecht

edit sagt: Swennie versteht auch nach dreimaligem lesen nicht, was der Verfasser sagen wollte

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