Zitat von Falcone im Beitrag #30192Soweit ich weiß, kannst du die nicht mehr bezahlen, sondern sie wird dir automatisch vom Finanzamt weggenommen.
Zumindest ist das Steuergesetz schon seit einigen Jahren dahingehend geändert, dass eine Zulassung nur in Verbindung mit der Erteilung eines Abbuchungsauftrag möglich ist. Oder ist das nur in Hessen so?
Das ist auch in Bayern so. ausser das Fahrzeug, meine W z.B. ist VOR dem Erlass zugelassen. Für die W krieg ich nach wie vor Post und muss selber einzahlen
Zitat Und früher? Ham die nicht jedes Jahr pünktlich 4 wochen vorher ne Zahlungsaufforderung geschickt?
Bis vor ein paar Jahren haben die das auch gemacht dann irgendwann kam ein Schreiben, wegen Kosten einsparen blabla gäb's jetzt keine Aufforderung mehr und man könnte ja Einzugsermächtigung.
Seit letztem Jahr schicken die auch keine Aufforderungen mehr für die Einkommenssteuervorauszahlungen und da nehmen die gerne 1% Mahngebühr wenn man's vergißt.
-- Ein Boot wird kommen hco rewwe hcslök ,skcus wmb Wer das liest ist doof! Wer das nicht lesen kann, braucht eine Brille oder kennt [STRG+] nicht!
Hier nicht - es ist wärmer - genau sechs Grad und nur hellgrauer Himmerl - und ich habe sogar noch ein klein wenig Zeit, bevor ich meinen raponierten Wagen in der Werkstatt vorzeige ... und schaffe also sogar noch ein kleines Enspannungs- und Aufmunterungsründchen mit der Emma ... sozusagen die Kadierserie für den Februar in letzter Minute gerettet ...
So ... nu aber los ...
Zitat dass eine Zulassung nur in Verbindung mit der Erteilung eines Abbuchungsauftrag möglich ist. Oder ist das nur in Hessen so?
Nein - das ist hier genauso!
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
Das weiß ich eben auch nicht. Vermutlich warte ich schön brav auf die Zustellung des Scheins, und wenn ich dann in einer Woche langsam ungeduldig und bei denen vorstellig werde, weil nix passiert ist, gucken die mich groß an und sagen: "Ja, da hätten Sie mal gleich kommen sollen!"
Guten Morgen aus den schönen aber noch sehr verschneiten Quedlinburg.
@Serpel: ich tät mich mal wenigstens informieren, nicht, dass du nächste Woche im Knast hockst. vielleicht rücken die den Führerschein erst nach Zahlung der Buße raus und so lange gilt auch das Fahrverbot. Den Schweizern ist alles zu zutrauen.