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Dieses Thema hat 61 Antworten
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 Motorrad
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Falcone Offline




Beiträge: 113.817

24.11.2005 15:34
Motorrad-AU Antworten

Hallo!

es war ja schon mal kurz Thema im Thread http://211611.homepagemodules.de/t507890...-beim-TueV.html
Jetzt habe ich genauere Infos bekommen. So wird es wohl aussehen:

Nach den vorliegenden Informationen wird der Gesetzgeber die Umweltuntersuchung Motorrad ab dem 01.01.2006 verbindlich vorschreiben.
Auf eine eigenständige Abgasuntersuchung beim Kraftrad wird der Gesetzgeber verzichten, sondern die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integrieren.
Während beim PKW ohne OBD (Onboard Diagnose) die Abgasuntersuchung eigenständig durchgeführt wird muss der Halter eines Motorrades zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung (HU) die Einhaltung der Typbezogenen Abgasgrenzwerte nachweisen.
Der Nachweis kann durch eine Abgasuntersuchung bei TÜV/DEKRA und anderen Prüforganisationen zusammen mit der HU erfolgen, oder zeitnah durch die Vorlage eines entsprechenden Prüfnachweises.
Betroffen von den neuen Regelungen sind alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit:
• 2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor
• einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
• einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.01.89 werden durch die Umweltuntersuchung nicht erfasst, alle Motorräder mit Erstzulassung nach dem 01.01.89 müssen geprüft werden.
Insgesamt dürften daher über 2.000.000 Krafträder unter die Prüfpflicht fallen.

Nahfeldgeräuschmessung

Die Überprüfung der Geräuschgrenzwerte, wird ausschließlich während der HU durch die Überwachungsorganisationen vorgenommen werden. Hier vertraut der Gesetzgeber in erster Linie dem subjektiven Empfinden des Prüfers. Die Auspuffanlage wird wie bisher auch schon durch optische Prüfung des Zustandes geprüft werden und die Lautstärke wird durch Wahrnehmung des Prüfers beurteilt.
Wenn der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben sollte, wird in Form einer Ergänzungsuntersuchung das Nahfeldgeräusch (Standgeräusch) des Kraftrades überprüft.
Durch die subjektive Einschätzung des Prüfers werden Motorräder mit einem niederfrequenten Auspuffgeräusch (z.B. 2 Zylinder, V-Motoren) etwas bevorteilt werden, da das menschliche Gehör tiefere Frequenzen bei gleicher Lautstärke als weniger störend empfindet.
Die Rahmenbedingungen für die Standfeldgeräuschmessung sind in der ECE-Richtlinie R41 festgelegt und dürften im Gegensatz zur Fahrgeräuschmessung an jeder Prüfstätte und auch in den meisten Motorradwerkstätten erfüllbar sein.
Der Prüfer muss ein zulässiges Schallpegelmessgerät verwenden, das in den Vorschriften genau festgelegt ist.

Anforderungen an den Messplatz

Die Messungen sind am stehenden Kraftrad in einer Umgebung durchzuführen, in der das Schallfeld nicht nennenswert gestört ist.
Als geeignetes Prüfgelände wird jeder freie Platz mit einer ebenen Fläche angesehen, die aus Beton, Asphalt oder einem anderen harten Material mit hohem Reflexionsvermögen besteht, ausgenommen Flächen mit natürlichem Boden oder gestampfter Erde; dieser Platz muss die Abmessungen eines Rechteckes haben, dessen Seiten mindestens 3 m vom Umriss des Kraftrades entfernt sind und in dem sich kein nennenswertes Hindernis befindet; insbesondere ist das Kraftrad so aufzustellen, dass es bei der Messung des Auspuffgeräusches einen Abstand von mindestens 1 m zu gegebenenfalls vorhandenen Bordsteinkanten aufweist.

Während der Prüfung darf sich mit Ausnahme des Prüfers und des Fahrzeugführers, deren Anwesenheit die Messung nicht beeinflussen darf, keine Person im Prüfgelände befinden.
Die Umgebungsgeräusche an jedem Messpunkt müssen mindestens 10 dB(A) niedriger als die an denselben Punkten während der Prüfung gemessenen Geräuschpegel sein.
Durchführung der Messung

Das Kraftrad ist in der Mitte des Prüfgeländes aufzustellen, wobei sich der Gangwahlhebel in Leerlaufstellung befinden und die Kupplung eingerückt sein muss. Ist dies aufgrund der Bauart des Kraftrades nicht möglich, so ist es entsprechend den Angaben des Herstellers über die Prüfung des Motors bei stehendem Kraftrad zu prüfen. Vor jeder Messreihe ist der Motor nach den Angaben des Herstellers auf normale Betriebsbedingungen zu bringen.
Das Mikrofon ist in Höhe der Mündung des Auspuffendrohres aufzustellen, jedoch in keinem Fall niedriger als 0,2 m über dem Boden. Das Mikrofon muss zur Auspuffmündung hin gerichtet sein und zu dieser einen Abstand von 0,5 m haben. Bei Auspuffanlagen mit mehreren Mündungen, deren Abstand voneinander nicht mehr als 0,3 m beträgt, ist nur eine einzige Messung durchzuführen, wobei das Mikrofon auf die Mündung auszurichten ist, die der Außenseite des Kraftrades am nächsten liegt, oder falls dies nicht zutrifft, auf diejenige Mündung, die den größten Abstand zum Boden aufweist. Bei Krafträdern mit Auspuffanlagen mit Mündungen, deren Abstand voneinander mehr als 0,3 m beträgt, ist für jede Mündung eine Messung vorzunehmen, als ob es sich um einzelne, getrennte Mündungen handelt, wobei der größte gemessene Wert festzuhalten ist.

Die Motordrehzahl ist auf einem der nachstehenden Werte konstant zu halten:
• ¾ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl nicht höher als 5 000 min-1 ist,
• ½ Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl höher als 5 000 min-1 ist.
Nach Erreichen dieser konstanten Drehzahl ist der Gasdrehgriff schnell wieder in die Leerlaufstellung zu bringen. Der Geräuschpegel ist während dieses Betriebsablaufes zu messen, der ein kurzzeitiges Halten der konstanten Drehzahl sowie die Gesamtdauer des Drehzahlabfalls umfasst, wobei als Messwert die größte Anzeige des Messgerätes gilt.

Ergebnis der Messungen

Bei der Prüfung am stehenden Fahrzeug zur Kontrolle der im Verkehr befindlichen Krafträder sind die Ablesewerte um 5 dB(A) gegenüber den Angaben in den Kraftfahrzeugpapieren zu verringern, um Verzerrungen zu berücksichtigen, die sich durch das Prüfgelände, die Prüfbedingungen oder die Prüfgeräte ergeben können.
Wenn im Kfz-Schein eines Motorrades ein Wert von z.B. 94 dB(A) als Standgeräusch eingetragen ist, darf bei den Messungen ein Wert von 99 dB(A) nicht überschritten werden.

Durchführung der Abgasuntersuchung

Neben den Prüforganisationen werden künftig auch Kfz-Techniker- und Zweiradmechanikermeisterbetriebe die Prüfbescheinigung ausstellen dürfen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Im Rahmen der Abgasuntersuchung muss unterschieden werden zwischen Motorrädern ohne und mit Katalysator.
Motorräder ohne Katalysator müssen im Rahmen der CO-Messung einen Grenzwert erfüllen, der vom Fahrzeughersteller vorgegeben wird und im Rahmen der Typprüfung festgelegt wurde. Fehlt dieser Herstellerwert darf eine allgemeine Höchstgrenze von 4,5 % CO nicht überschritten werden.
Die Messung ist bei betriebswarmen Motor und Leerlaufdrehzahl vorzunehmen.
Motorräder mit Katalysator (unabhängig ob geregelter oder ungeregelter Katalysator) müssen strengere Grenzwerte einhalten. Der Grenzwert wird auch hier vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typprüfung ermittelt. Fehlt dieser Grenzwert gilt eine zulässige Höchstgrenze von 0,3 % CO bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2000 – 2500 min -1. Auch hier muss der Motor in betriebswarmen Zustand sein.

Nachweis der Abgasuntersuchung

Zum Nachweis der Abgasuntersuchung muss ein AU-Nachweis erstellt werden. Dieser AU-Nachweis erhält fälschungserschwerende Merkmale und kann mit Hand oder Maschine erstellt werden.
Der Nachweis enthält Angaben über den prüfenden Betrieb bzw. die prüfende Stelle und dessen Kontrollnummer, Fahrzeugspezifische Daten, das Untersuchungsergebnis, eine Information über abgasrelevante Mängel die im Rahmen der Untersuchung sofort behoben wurden (z.B. durch Einstellen der Gemischaufbereitung) und über Mängel der Abgasanlage die erkannt aber nicht behoben wurden.
Um Fälschungen der Nachweise zu erschweren (z.B. Bearbeitung des Dokumentes durch EDV oder Kopien) wird auf dem Nachweis ein Siegel durch die ausführende Stelle angebracht. Dieses Siegel wird zusätzlich durch eine Prägenummer (Au-Betriebsnummer) dreidimensional geprägt. Die Prüfstellen sind gehalten, nur Nachweise im Rahmen der HU anzuerkennen bei denen das Prüfsiegel unverletzt ist und die Prägenummer (mittels Prägezange aufgebracht) noch fühlbar ist.
Die Abgasuntersuchung durch den anerkannten Meisterbetrieb darf frühestens im Monat vor der Hauptuntersuchung stattfinden. Ist für die Hauptuntersuchung z.B. der April 2006 (04/06) vorgesehen, darf die Abgasuntersuchung frühestens nach dem 01.03.2006 erfolgen.
Der Nachweis über die erfolgreiche Abgasuntersuchung muss bei der HU dem Prüfer übergeben werden, der die Testergebnisse in den Prüfbericht der HU überträgt,
Am Fahrzeug erfolgt der Nachweis der erfolgreichen Abgasuntersuchung und der erfolgreichen Geräuschprüfung durch anbringen der HU Plakette. Eine gesonderte Prüfplakette wie beim PKW ist nicht vorgesehen. Die Abgasprüfung hat wie die HU eine Gültigkeit von 24 Monaten.

Grüße
Falcone
Gebt mir eine Kurve, ich will nicht trödeln!

uli estrella Offline



Beiträge: 7.547

24.11.2005 16:21
#2  Antworten

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

24.11.2005 16:39
#3 RE: Motorrad-AU Antworten

nun denne ... endlich haben sie mal wieder einen weg gefunden die HU teuer zu machen




ein Raucher, man glaubt es kaum,
verpestet einen ganzen Raum.
ein Säufer schafft, soviel ich weiß,
nur zwei Meter im Kreis

Falcone Offline




Beiträge: 113.817

24.11.2005 17:00
#4 RE: Motorrad-AU Antworten

Tja, die Steuer ist ja seit den 50er Jahren für Motorräder gleich geblieben (NOCH!), die Versicherungen sind immer billiger geworden - aber jetzt werden die HU immer teurer - fast jedes Jahr ein paar Cent bis Euro.
Drehzahlmesser braucht man übrigens nicht. So ein Originalteil ist oftmals eh nicht sehr genau. Das wird per Induktion abgenommen.

Grüße
Falcone
Gebt mir eine Kurve, ich will nicht trödeln!

bügler Offline



Beiträge: 1.286

24.11.2005 17:48
#5 RE: Motorrad-AU Antworten

Das Ganze klingt wie ein Empfehlungsschreiben fürs Landeskrankenhaus!

3-Rad Offline



Beiträge: 34.848

24.11.2005 18:12
#6 RE: Motorrad-AU Antworten

Hallo ,

habe mir gerade gestern vom Fachmann erklären lassen das die Messwerte beim Motorrad mit den Messsonden für Pkw nicht zu ermitteln sind.Die Temperaturen im Motorradaupuff sind wesentlich höher als beim PKW.
Eine Umrüstung der Messgeräte ist teilweise nicht möglich.Neugeräte sind vorläufig wohl nicht verfügbar.

Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Gruß Norbert
Wenn Gott gewollt hätte, das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.

PeWe Offline




Beiträge: 21.971

24.11.2005 18:35
#7 RE: Motorrad-AU Antworten

Hierzu fällt mir nur ein wieviel Lobbyarbeit der TÜV/DEKRA bei der Gesetzgebung geleistet haben muß und wieviel "Schmiergeld" da wohl wieder, für die totsichere, neue Einnahmequelle der Überwachungsvereine, geflossen ist..........

Du bist Deutschland !!!

Grüße PeWe
Freue Dich mit mir, es ist traurig sich alleine zu freuen.

uli estrella Offline



Beiträge: 7.547

24.11.2005 18:54
#8  Antworten

Falcone Offline




Beiträge: 113.817

24.11.2005 19:58
#9 RE: Motorrad-AU Antworten

In Antwort auf:
habe mir gerade gestern vom Fachmann erklären lassen das die Messwerte beim Motorrad mit den Messsonden für Pkw nicht zu ermitteln sind.

Das war leider kein Fachmann. Das stimmt schlicht nicht. Ich habe selbst ein Abgasmessgerät - und das funktioniert bei Auto wie bei Motorad mit und ohne Kat.
Grüße
Falcone

Gebt mir eine Kurve, ich will nicht trödeln!

Falcone Offline




Beiträge: 113.817

24.11.2005 20:07
#10 RE: Motorrad-AU Antworten

In Antwort auf:
Hierzu fällt mir nur ein wieviel Lobbyarbeit der TÜV/DEKRA bei der Gesetzgebung geleistet haben muß und wieviel "Schmiergeld" da wohl wieder, für die totsichere, neue Einnahmequelle der Überwachungsvereine, geflossen ist.

Hallo Pewe,

ganz so war es nicht. Abgasmesswerte für Motorräder wurden in der EU schon 1991 eingeführt. Das ging von Umweltministerien der Länder aus, allerdings nicht von Deutschland (Frau Merkel hate damals anderes zu tun).
Dass diese Grenzwerte irgendwann mal überprüft werden müssen, hat ebenfalls die EU vorgegeben. Natürlich haben die Prüforganisationen da nix gegen gehabt.
Wirkliche Lobbyarbeit hier wurde seitens der Werkstätten geleistet, denn die sahen die Felle schwimmen, weil man sich im Ministerium gedacht hat, dass zwei Plaketten doch eigentlich Blödsinn sind und die HU- und AU-Prüfungen (auch beim Auto) doch eigentlich gut an einem Termin stattfinden können. Was ja meist auch so gehandhabt wird.
Da merkten die Werkstätten, dass ihnen Kunden verloren gehen könnten. Insbesondere natürlich bei Motorrädern, da wohl sehr viele Motorradfahrer ihr Motorad zur HU nicht in die Werkstatt geben.
Und so kam die regelung zustande, dass innerhalb eines Monats vor der HU auch in Werstätten die AU gemacht werden kann.
Eine Verschlankung wurde durch gute (?) Lobbyarbeit torpediert - wie so oft.
Politik ist immer ein Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen. Und je kleiner der gemeinsame Nenner wird, desto schlechter ist´s für den Bürger ...

Grüße
Falcone


Gebt mir eine Kurve, ich will nicht trödeln!

3-Rad Offline



Beiträge: 34.848

24.11.2005 21:35
#11 RE: Motorrad-AU Antworten

Hallo Falcone,

schade eigentlich.

Du nimmst einem auch die letzte Hoffnung

Der Fachmann ist übrigens ein Tüv-Mensch der unseren Aufzug überprüft hat!?!?

Gruß Norbert


Wenn Gott gewollt hätte, das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.

Megges Offline



Beiträge: 1.763

24.11.2005 22:45
#12 RE: Motorrad-AU Antworten

Meine VTR hat serienmäßig U-Kat, der seit Montage der ABE- Devil im Keller steht.
Laut Infos im VTR- Forum dürfte das keine Probleme geben.
Es darf in diesem Fall nicht die strengere Untersuchung für Kat- Kräder angewendet werden, sondern die für ohne Kat.
Eine ABE wird durch die neuen Gesetze nicht ungültig.
So sollte es auch für ne neuere Kat-W kein Problem sein, mit einer alten Anlage ohne Kat die Prüfung zu bestehen.

Bernd Offline



Beiträge: 3.354

25.11.2005 08:18
#13 RE: Motorrad-AU Antworten

In Antwort auf:
Der Fachmann ist übrigens ein Tüv-Mensch der unseren Aufzug überprüft hat

Wass'n das für'n Aufzug? Mit Motor, Auspuff - muß der Fahrgast möglicherweise noch selbst Gas geben? Au ja, das geht so wie im Zirkus: Der Aufzugschacht ist rund, unten stehen die Motos bereit und wenn Du hoch willst, nimmt Du eins von den Moppeds und ab die Post.
Oder hab och jetzt was falsch verstanden?
Buffalo-Bernd
Der liebe Gott hat die Zeit gemacht, von Eile hat er nix gesacht!

Falcone Offline




Beiträge: 113.817

25.11.2005 08:57
#14 RE: Motorrad-AU Antworten

Hallo Megges,

das ist zwar noch nicht endgültig geklärt, vermutlich musst du aber mit Problemen rechnen.
Die EU-ABE deiner Auspuffanlage bezieht sich auf die Geräuschemmission. Diese Grenzwerte werden (hoffentlich) eingehalten. Die Abgaswerte, mit denen dein Motorrad homologiert wurden, werden aber mit dieser Anlage vermutlich nicht eingehalten. Ergo gibts keinen "TÜV". Nun könntest Du die Anlage aber eintragen lassen, wenn die für das Baujahr deines Motorrades vorgeschriebenen Mindestgrenzwerte für Abgase eingehalten werden. Möglicherweise kommst du dann in eine schlechtere Schadstoffklasse. Möglicherweise gibt es auch so etwas wie einen Bestandschutz für Fahrzeuge, die vor einem Stichtag mit anderen Schalldämpfern ausgerüstet wurden. Ich habe dazu aber noch keine Information.
Besitzer von Nachrüstanlagen reden sich derzeit das Thema schön und die Vertreiber dieser Anlagen ergeben sich mehr dem hoffnungsfrohen Glauben als dem Wissen - oft lügen sie aber auch schlicht.
Wenn die Emmissionsschutzgesetze streng ausgelegt werden, dann gibt´s Probleme mit Nachrüstanlagen.
Und die älteren W werden bei einer AU natürlich entsprechend der Grenzwerte ohne Kat gemessen und die neuen nach Grenzwerten mit Kat. Und wenn man an eine neue W einen Auspuff einer alten W anbaut, erlischt schlicht die Betriebserlaubnis, denn der ältere Auspuff hat eine andere Kennzeichnung und keine ABE oder Freigabe für die neuen W. Da gibt es gar kein Vertun oder Zweifel oder Spielraum!
Grüße
Falcone
Gebt mir eine Kurve, ich will nicht trödeln!

pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

25.11.2005 11:33
#15 "Subjektives Empfinden" Antworten

Am Allerbesten finde ich diesen Satz:

In Antwort auf:
...Hier vertraut der Gesetzgeber in erster Linie dem subjektiven Empfinden des Prüfers...

Noch besser (für mich) wäre es,wenn der Gesetzgeber auf mein subjektives Empfinden vertrauen würde...

Ich hoffe,das man irgendwann einmal seine Hauptuntersuchung,AU- oder sonstige Prüfung überall in Europa machen lassen kann - da würde sich einiges wieder angleichen...


Die alte Regel "Auge um Auge" hinterläßt auf beiden Seiten Blinde

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