habe ich seit kurzem dran und bin zufrieden. Habe ihn wegen
In Antwort auf:Helmschloß weg und Öler dran, kannste bei der Fahrt einstellen
einfach auf der anderen Seite montiert (also da wo das Helmschloss wäre, wenn es auf der anderen Seite...) So habe ich ein Helmschloss und kann als Rechtshänder den Scotti besser einstellen
In Antwort auf:Die Sache mit der PM habe ich noch nicht verstanden,
iss ganz einfach:
du hast die Möglichkeit, jedem Mitglied hier ne Private Mail zu schreiben. Dazu klickst du auf den Namen dessen, dem du sie schicken möchtest, hier also BRUNO, den findest du, wenn du oben in der Leiste auf Mitglieder klickst, und dir dann den Namen in der Liste suchst. Wennde dann auf das entsprechende Mitglied geklickt hast, findest du dort die Option "Private Mail senden".
Und wenn du eine gesendet bekommst, dann blinkt bei dir oben links neben Forums-Übersicht ein Briefumschlag auf.
Verstanden ??
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WWL-EhrenMitGlied Bleibt zu hoffen, dass das absehbare Ende des US-Imperiums nicht mehr all zu viele Kriege, Tote und weiteres unsägliches Leiden wie im Irak nach sich zieht.(clemens ronnefeldt)
und das im technik-forum. die verschweifungsablenkungsmanöver werden immer länger. er wollte doch nur wissen was das und vielleicht wo er das rücklicht welches ihm am besten gefällt herbekommt. schick dem BRUNO einfach eine persönliche mail und alles wird gut. achtung !!!!! beeilen , da dieses rücklicht schon wieder unter die absoluten auslauf-artikel gefallen ist. gibts dann nie wieder.es grüsst höflichst und helfend-wollend !!! BRUNO.
für mich die schönste variante ist das lucas-teil, wenn auch die absolut-retro-version von pelle wunderschön ist. hab das teil bei mir montiert. v.a. wichtig war mir, dass die riesen-original-blinker hinten und vorne weg kommen - die dingens sind einfach zu dominant.
mein motto war: mach schmaler und feiner. der originale rücklicht dingsbums hängt einfach zu weit nach hinten - da hätte gleich noch ein dritter platz gefunden - mit einem kissen unterm hintern!
liebe grüsse und viel spass im kommenden frühling!
danke für die schönen Bilder. Dein Rücklicht finde ich auch sehr gelungen. Besonders die verchromte Halterung passt ja wirklich gut zu dem Schutzblech. Ich habe noch eine Frage zu Deinen Blinker: Die sehen so aus, wie die Original-Blinker der ersten Honda CB's. Habe Deine die kantigen Schnapsglas-Gläser? Der Vorbesitzer meiner W hat auch schon neue Blinker montiert, Nachbauten der Honda-CB-Blinker, allerdings mit gerundeten Gläsern. Falls Du noch die kantigen hast, hast Du evtl. eine Bezugsquelle?
Wenn ich das Foto Deiner W von vorne betrachte, und mit meinem vergleiche, fällt auf, daß der Abstand deiner Blinker voneinander deutlich geringer ist als bei mir. Kennst Du oder einer der anderen Forumsmitglieder den einzuhaltenden Mindestabstand? (Ich gehe mal davon aus, das so etwas 'WICHTIGES' bei uns streng reglementiert ist, und nicht dem Geschmack des Einzelnen überlassen ist.)
meine blinker sind die runden aus alu - nicht die kantigen. hab die von vd-classic. und ja, der abstand ist zu klein bei meinem w-chen! aber was solls. wenn ich in einen kontrolle komme und die jungs ne ahnung haben finden sie schnell heraus, dass die nummer zu steil steht, das katzenauge fehlt, und eben die blinker zu nahe zusammen sind. und dann auch noch der sound aus den töpfen... hoffe, dass passiert nie.
aber was solls. heutzutage ist eh alles was spass macht verboten... s. bild!
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind 2. an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,".
Die alte Regel "Auge um Auge" hinterläßt auf beiden Seiten Blinde