von einem Geschäftspartner wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass "ziellos" spazieren fahren für einen seiner Freunde teuer wurde. Die Ordnungshüter nahmen es wohl sehr genau, 100.-- Flocken und einen Punkt hat es den Kollegen wohl gekostet.
Mir war es neu.
Sein Tipp, wenn Du angehalten wirst und gefragt wirst ...., ich bin auf dem Weg nach ... oder ins Puff. Auf keinen Fall: "ich gurke nur so rum oder fahre spazieren.
Meine eigenen Recherchen ergaben leider:
"Demnach sind Spaßfahrten zwar schwer nachzuweisen, aber aus zwei Gründen verboten: Lärmbelästigung Umweltverschmutzung Die Regelung gilt somit nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Motorrad-Fahrer. Die Sonntags-Spritztour durch die Region gilt somit streng genommen als Vergehen – es sei denn, die Fahrer steuern ein bestimmtes Ausflugsziel oder Restaurant zum Einkehren an.
das es wohl so ist wie mir beschrieben wurde.
Jetzt meine Frage, ist Euch das bekannt? War das schon mal Thema hier?
Bei der Verhängung von Strafen wegen unnötigen Fahrens steht weniger die Art des Fahrzeugs im Mittelpunkt als vielmehr die dadurch verursachte Lärmbelästigung und Luftverschmutzung. Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr kann zielloses Fahren mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro geahndet werden. Gerät man in eine Fahrzeugkontrolle, sollte man auf die Frage nach dem Ziel der Fahrt also besser eine Antwort parat haben. z.Bsp. Freunde besuchen, Ausflugsziel besichtigen, usw.
Das wurde uns schon in der Fahrschule beigebracht. Ursache waren in den 50er Jahren die Halbstarken, die immer und immer wieder auf ihren 50ern um die Häuserblocks gefahren sind. Dann geriet das Gesetz in Vergessenheit. Und inzwischen ist es aufgrund entsprechender Fahrten von Posern wieder ausgegraben geworden.
Zitat von Falcone im Beitrag #4.... inzwischen ist es aufgrund entsprechender Fahrten von Posern wieder ausgegraben geworden.
Wenn jemand seine Runden ständig um den Block fährt, wird eine anderer vermutlich lärm -oder sonstwie belästigt die Polizei gerufen haben, falls sie es nicht von allein in der Nähe mitbekommen hat, die den Rundendreher dann abgreift.
Bei Fahrten von irgendeinem A nach B und wieder zurück kann ich mir so einen Abgriff wegen einer Spazierfahrt hingegen nicht vorstellen.
So ist es in der Praxis auch. Kein Polizist wird ein Motorrad anhalten, das zum Beispiel abends mal eine Runde über seine Hausstrecke dreht. Da hätten sie viel zu tun, und das bei dem Personalmangel
Bin diesen Herbst mal auf der Passhöhe des Bernina von der Polizei rausgewunken und in ein "Aufklärungsgespräch" verwickelt worden. Und das kam so:
Beim Passieren der Zollstation "La Motta" war ich wohl einer Polizeistreife aufgefallen, die sich mir an die Fersen geheftet hat - ich hatte davon aber nix mitbekommen. Erst oben auf der Passhöhe, nachdem ich umgedreht hatte, um eine weitere Runde zu drehen, schoss ein Streifenwagen mit quietschenden Reifen um die Ecke und gab mir Signal, rechts ran zu fahren. Ein junges Polizistenpärchen stieg aus und gab mir durch ernste Minen zu verstehen, dass sie mit meiner Fahrweise nicht ganz einverstanden waren.
Es stellte sich heraus, dass sie die ganzen viereinhalb Kilometer versucht hatten, mich einzuholen, der Abstand aber immer größer geworden war. Ich solle hier kein Rennen veranstalten und Umdrehen und weitere Spaßfahrten seien ohnehin verboten. Außerdem hätte ich wohl eh jede Kurve geschnitten und sie würden hier keine Toten haben wollen. Ich gänzlich unbeirrt: "Kurven schneide ich generell nie, weil das ganz schlechter Stil und vor allem sehr gefährlich ist" und schneller als 80 sei ich nie gefahren. Außerdem sei ja wohl JEDE Fahrt mit dem Motorrad eine reine Spaßfahrt und selbstverständlich wüsste ich Gefahren, die durch den Betrieb eines Motorrads entstünden, richtig einzuschätzen und entsprechend zu vermeiden.
Die beiden mussten sich glaube ich ein Lachen verkneifen, aber da sie sich mit dem Kurvenschneiden verraten hatten (ich schneide diese tatsächlich nie), wusste ich, dass ihr Abstand zu groß gewesen war, um irgendetwas tatsächlich beobachtet zu haben. Der Mann am Steuer hatte vermutlich das Letzte aus dem Skoda-Dienstwagen heraus gequetscht und trotzdem nur ab und zu Sichtkontakt hergestellt - wenn überhaupt. Also blieb den beiden nur, mich mit gut gemeinten Ratschlägen für die Weiterfahrt zu empfehlen.
Das mit den verbotenen Spaßfahrten hat sie nicht weiter interessiert.
Hallo, ich dachte immer, daß zielloses Herumfahren nur innerhalb geschlossener Ortschaften verboten sei? Steht das nicht so im Paragraf? In welchem eigentlich? Grüße