Zitat von Andie Rasenkante im Beitrag #45Wird noch lustig wenn solche Jobs dann ab demnächst nur noch Deutsche machen dürfen.
Müll etcetera...
Jetzt lachst du noch... Warte mal ab, wenn Frau Weidel mit dem Elon (bussi) hier die Macht übernimmt, dann gibt es Dienstpflicht wie seinerzeit und die faulen Volksdeutschen werden mit nacktem Oberkörper und Spaten auf der Schulter morgens antreten. (Ist ja sonst keiner mehr da.)
Hallo, zum Thema Behörden hab' ich auch was: Bin vor einiger Zeit m it dem Fahrrad gestürzt. Auf dem Weg zur Arbeit, an einer Kreuzung hier im Dorf. Schreckbremsung. Erstaunlicherweise nix Schlimmes passiert, aber 'ne große Platzwunde überm Auge, hat geblutet wie die Sau. Eine Autofahrerin, die sich um mich gekümmert hat, hat (mit meiner Zustimmung) einen Krankenwagen gerufen. Und wer war schon vorher da, obwohl überhaupt nicht bestellt? Die Polizei. Haben komische Fragen gestellt ("Wie alt sind Sie?") und haben in meinem Rucksack nach meinem Ausweis gekramt. Ich war noch vom Unfall etwas schockiert und hatte kein Bedürfnis auf Austausch mit ihnen. Habe versucht, sie so gut es ging zu ignorieren. Die sind aber trotzdem bis zur Abfahrt dagewesen. Haben mir erklärt, sie müssen "den Fall aufnehmen". Nun kam das [[File:img20250116_19471553.pdf]] mit der Post. Die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren wegen OWi gegen mich ein! Da bin ich aber froh! Ich wußte erst gar nicht, um was es geht. Welche OWi wäre das denn gewesen, wessen hätte ich mich denn schuldig gemacht, indem ich gestürzt bin?? Da kann man nur hoffen, daß die Herrschaften genauso schnell da sind und genauso eifrig ermitteln, wenn wieder mal Nazis Leute verprügeln... Grüße
Katzenklo
Einer muß den Job ja machen!
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img20250116_19471553.pdf
Wenn ein Rettungswagen wegen eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden angefordert wird, kommt meines Wissens immer die Polizei. Dass sie schneller da war, ist dann eher Zufall. Ich denke, das war alles völlig korrekt, wenn auch schwer nachzuvollziehen.
Hallo, ich hak' nochmal nach, meine Frage war nämlich wirklich ernst gemeint. Welche OWi ist das denn, wenn man mit dem Fahrrad (Motorrad?) stürzt, ohne Fremdeinwirkung, ohne andere zu gefährden? Welches Vergehens macht man sich denn da schuldig? Grüße
Die ermitteln halt erstmal was passiert ist. Ist halt ein Standardding. Lustigerweise will mit denen keiner was zu tun haben, kann man die ja auch ignorieren.🙄 Unfallopfer, sehen die Situation eh anders als Aussenstehende. Leute die sich so verhalten, sind meistens die ersten, die wen sie sich im Recht sehen, nach der Polizei rufen und meckern das die nicht schnell genug kommen. Eine Zeugin, Ersthelfer in braucht auch keine Erlaubnis einen Sani zu rufen.
Hallo, also ich lass' nicht locker. Die Paragrafen, die in dem Schreiben zitiert werden, beziehen sich nur auf Gesetze, die regeln, unter welchen Gesichtspunkten Verfahren eingestellt werden können. Es steht nicht drin, was man mir evtl. vorwerfen wollte. Deshalb nochmal meine Frage ans Forum. Ich werde diese Frage umdrehen/umformulieren, vieleicht kann sie mir dann jemand beantworten. Also: Ist es verboten, auf einer öffentlichen Straße mit einem Zweirad zu stürzen? Wie heißt das Vergehen? Wie kann das bestraft werden, wenn es nicht eingestellt wird? Viele Grüße
Ist mir auch schon passiert. Mit dem Motorrad gestürzt, es ist niemand zu schaden gekommen außer mir. Die Polizei hat ebenfalls abkassiert. Keine Ahnung auf was für einer Grundlage. Vielleicht gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? Muss ich nochmal recherchieren. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt erstmal ganz andere Probleme.
Die Beamten werden dich deshalb nach deinem Alter gefragt haben um zu testen, inwieweit du ansprechbar und bei Sinnen bist.
Der Sturz muß ja auch eine Ursache haben. Davon schreibst du ja nicht wirklich was. Es hätte ja auch ein Fremdverschulden vorliegen können, oder du hast evt. irgendwelche Regeln oder Vorschriften verletzt. Es ist Aufgabe der Beamten, festzustellen, was genau passiert ist und wie der Unfallhergang war. Alles auch in deinem Interesse.
Dann gibt es eben eine Schema in der diese Vorgänge abgewickelt und bearbeitet werden. So ein Schema deckt eine möglichst große Bandbreite von Möglichkeiten ab. Das ganze wird dann abgearbeitet und dabei wurde halt festgestellt, das es für ein weiteres Vorgehen der Staatsanwaltschaft keinen Grund gibt.
Die Texte müssen eben juristisch einwandfrei sein und lesen sich für uns Laien schon mal nicht wirklich nachvollziehbar. Das wird schon alles gewesen sein.
Man könnte es sich auch einfach machen und bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, was Gegenstand des Verfahrens war. Aktenzeichen und Telefonnummer stehen ja auf der Einstellungsnachricht.