Klar, aber was soll man machen? Er hat nun mal die Hoheitsgewalt vor Ort
Wenn bei der HU keine Freigabe vorlegen kannst, liefe es im schlimmsten Fall wohl so: Gebühr bezahlen und heim fahren, erlaubte Schlappen drauf machen lassen, nochmal vorfahren und nochmal bezahlen!
Egal, dann ist der Road Classic halt gestrichen, für Conti CA/RA gibt's ja alle Freigaben. Früher konnte man bei Michelin noch einen (deutschen) techn. KD erreichen, heute gibt's nur noch eine internationale Hotline.
Tät mich mal interessieren, wieso die den Road Classic erst ab 2001 freigegeben haben und das A-Modell noch den alten Pilot Aktiv fahren soll - ist das womöglich nur eine interne "Panne"? Bei den anderen Herstellern geht's doch auch...
Mit den entsprechenden Gesetzestexten auflaufen und dem Herrn sanft beibringen, daß er sich irrt oder eben bei der TÜV Hauptverwaltung anrufen und dort sein Problem mit dem Mitarbeiter schildern. Kann ja nicht sein, daß ein TÜVer nach Gutsherrenart entscheiden kann, ob ein Fahrzeug die HU besteht oder nicht.
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Nochmal konkret: er gibt ja zu, dass es diese besagte Neuregelung bezüglich des Parameters „Reifenbauart“ gebe, aber sie gelte eben nicht für Motorräder, die seinerzeit mit einer Reifenbindung homologiert wurden (wie bsplw. die W-Erstserie). Dann müsse ein (anderer) Reifenhersteller halt eine Freigabe machen oder der Pneu sei nicht zulässig.
Hier nochmal der entscheidende Passus aus dieser „Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern..“:
Fall 1: Fahrzeuge mit einer EU-Typgenehmigung Bedingung ist, dass die Reifen über eine entsprechende Bauteilgenehmigung verfügen (UN-Regelung Nr. 75 bzw. früher 97/24/EG Kapitel 1) und das Fahrzeug ansonsten keine Veränderungen aufweist, welche Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben.
Was heißt „Reifen mit Bauteilgenehmigung“? Ich interpretiere das als die altbekannte HERSTELLERBESCHEINIGUNG FÜR REIFENUMRÜSTUNGEN AN KRAFTRÄDERN MIT ABE / EBE , wie sie z. B. im Fall Michelin Road Classic - aus welchen Gründen auch immer - erst für die W 650 Variante C (ab Bj. 2001) vorliegt.
Werde da mal bei Gelegenheit bei Michelin nachhaken und dann berichten.
Zitat von Gandalf im Beitrag #14Speziell an Paule gefragt: du hast doch auch eine A, oder liege ich da falsch? Hattest du nach Freigabe geschaut?
Ja, ich hab auch ne A-Version.
Aber der GTÜ-Mann meines Vertrauens hat kein Sterbenswörtchen über den von mir verwendeten Reifen (MICHELIN "Road Classic") verloren. Habe keine FREIGABE gebraucht !
Der hat mich nur darauf aufmerksam gemacht, dass mein Tacho wahrscheinlich kaputt sei.
Hi Maggi, es gäb schon noch andere Möglichkeiten, z. B. der örtliche TÜV-Süd oder alternativ bei einem Händler.
Es ist der klassische Zwiespalt: eigentlich war er ganz locker. Meine (nicht eingetragene) Lenkererhöhung und das kaputte Standlichtbirnchen hat er generös ignoriert. Das ist so ne typische kleine GTÜ-Bude, wo man ohne Termin aufkreuzen kann und idealerweise gleich dran kommt.
Würde gern die Michelin RC draufmachen, aber habe Bammel, ob er in 2 Jahren dann immer noch beratungsresistent ist und mich wegen fehlender Freigabe wieder heimschickt. Na ja, muss mir noch überlegen…
Wir haben hier ja auch eine kleine GTÜ Bude und der hat mich noch nie wegen der Reifen angemahnt und ich habe überall nur Reifen drauf, die nicht eingetragen sind.
Kommt halt immer auf den Prüfer an, wie gut der informiert ist.
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
In zwei Jahren ist der Michelin doch sowieso wieder abgefahren. Vermutlich ist doch dann schon wieder der übernächste Reifen drauf. Und wer weiß, was bis dahin ist. Es könnte ja sogar sein, dass derselbe Prüfer inzwischen seinen Wissensstand erweitert hat, z.b. in dem man ihm mal einen Link zu entsprechenden Seiten (gerne auch hier aus dem Forum) zukommen lässt.