Wie viel Watt hat eigentlich eine Sofitte für brmeslicht. ich fürchte, ich bin da bei meinem Hella Rücklicht etwas heftig rangegangen. Das ist angeschmurgelt.
Bremslicht hat 21 Watt. Soffitten gibt es mit 3, 5, 10, 15, 18 und 21 Watt. 3 und 5 Watt haben die gleiche Länge (es gibt auch kürzere 3-Watt-Soffitten), 10 Watt eine eigene Länge und 15 bis 21 Watt haben wieder die gleiche Länge. 15 und 18 Watt kommen aber im Grunde aktuell nirgendwo mehr vor. Wenn du also nicht mit Gewalt rangehst und die Halterungen verbiegst, kannst du eigentlich nur die richtige Soffitte einsetzen. 3 bis 10 Watt haben zudem geringere Durchmesser als die ab 15 Watt. Wenn das Hella-Rücklicht (da gibt es wohl zig veschiedene, welches hast du?) älteren datums ist, kann es noch für 15 Watt Bremslicht ausgelegt sein - ganz alte sogar für 3 Watt Rücklicht und 10 Watt Bremslicht.
Das ist ein (noch) aktuelles Rücklicht mit E-Zeichen und wird mit 21 Watt oben und 5 Watt unten betrieben. Wahlweise gelb als Blinker oder als Bremslicht (bis EZ 1.1.1984). Das sollte also eigentlich mit einer normalen 21 Watt-Soffitte auch dauerhaft funktionieren.
Ich hole den Fred nochmal hoch... Frage ans Allwissende Forum...ich kann keine Vorschrift für die vielzitierten max. 30 Grad Kennzeichenwinkel finden. In welcher Vorschrift ist dies festgehalten? Gilt die „RICHTLINIE 2009/62/EG“ noch? Die Polizei verweist auf diese Richtlinie. Laut Präambel (28) der „VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013“ sollte die Richtlinie 2009/62/EG aufgehoben werden...
Richtig, das ist die Folgefassung, in der sich bezüglich des Winkels aber nichts geändert hat. Die Empfehlung zur Aufhebung* habe ich auch gefunden, umgesetzt ist das bislang aber wohl nicht worden. Ich befürchte, du musst dich mit den 30° weiterhin abfinden.
* "Die folgenden Richtlinien sollten aufgehoben werden: Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen"
Ok, nun gibt es noch die VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013. Auch nicht umgesetzt...? Darin sollten die anderen Richtlinien aufgehoben werden, aber es wird nicht mehr von einem Kennzeichenwinkel gesprochen 168/2013