Die Schräglage ist dem Angstrand nach zu urteilen begrenzt, aber wenn das Ding auch mit dem Autoführerschein gefahren werden kann ... (was nebenbei bemerkt sachlich nicht zu begründen ist, da ein Dreirad mit Neigetechnik von der Physik her gleich fährt wie ein Motorrad).
Gruß Serpel
"DA SIND WIR LETZTES MAL AUCH GESESSEN MIT BLICK AUF DAS MURMELTIER!"
Ich denke, das mit dem Autoführerschein wird nix, allenfalls für Altinhaber. Dreiräder unterliegen nach der neuen EU-Norm doch grundsätzlich der Führerschein-Pflicht für Motorräder.
Das Teil darf mit Sicherheit nicht mit Autoführerschein gefahren werden, dazu ist der Abstand zwischen den Rädern zu gering, bei Führerscheinen vor 2013 muss die Spur mindesten 460 mm damit man das Dreirad mit B bzw 3 fahren darf, danach braucht man auch für breite Dreiräder Klasse A
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Zitat von Falcone im Beitrag #4Ich denke, das mit dem Autoführerschein wird nix, allenfalls für Altinhaber. Dreiräder unterliegen nach der neuen EU-Norm doch grundsätzlich der Führerschein-Pflicht für Motorräder.
Na, ganz so pauschal scheint es schon doch nicht ganz zu sein.
Gruß Serpel
"DA SIND WIR LETZTES MAL AUCH GESESSEN MIT BLICK AUF DAS MURMELTIER!"
Ja, die Sache ist schon verzwickt, denn es gab (ohne dass ich es bemerkt hatte) seit Anfang des Jahres schon wieder eine Neuregelung der Neuregelung.
Ich zitiere mal aus einer Mitteilung der Verkehrswacht: " Klasse B-Besitzer (Erwerb nach 18.01.2013) dürfen wieder dreirädrige Kfz führen, allerdings gestaffelt und nur im Inland. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr erlaubt es nur zum Führen von Kfz der A1 (max. 15 kW Motorleistung). Bei Umschreibung der Führerscheine (ausgestellt vom 19.01.2013 bis 26.12.2016) erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 194 im Führerschein! Für Erwerber der Klasse B nach dem 27.12.2016 gilt hierzu § 6 Abs. 3a der FeV."
Diese Schlüsselzahl 194 ist recht neu und im Internet auch noch nicht überall zu finden. In der FeV steht dazu: "Klasse B (also Autoführerschein) berechtigt im Inland (!) a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen KFZ der Klasse A1 b) nach Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A"
Oben erwähnter § 6 Abs. 3a der FeV besagt: "Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Leistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber mindestens 21 Jahre alt ist."
Ich war (siehe oben) als Dreiradbesitzer auch der Meinung, leistungsstarke Dreiräder dürfen von Führerscheinneulingen nur noch mit Motorradführerschein gefahren werden. Nun hat aber wohl die "Lex-Trike" dafür gesorgt, dass auch Dreiräder wieder mit Autoführerschein gefahren werden dürfen, allerdings erst ab 21 Jahren und nur innerhalb von Deutschland.
Eine echt seltsame Gesetzgebung.
Nun noch mal zu dieser Yamaha: Die ist aufgrund der geringen Spurbreite ein Motorrad, also auch nur mit Motorradführerschein zu fahren. Den Piaggio MP3 gibt es hingegen auch mit einer verbreiterten Spur und diese dürfen somit dann auch mit Autoführerschein gefahren werden.
Zitat von Falcone im Beitrag #12.... seit Anfang des Jahres schon wieder eine Neuregelung der Neuregelung.
Ich zitiere mal aus einer Mitteilung der Verkehrswacht: ....
die haben doch einen an der murmel - wer davon träumt wir bekommen mal ein übersichtliches Steuerrecht, der braucht sich blos mal ansehen was die idioten hier mal wider amok-geregelt haben um reif für die klapsmühle zu sein
ich werde mir mal den spass machen und mir bei einen Piaggio-Händler erklären lassen welchen roller ich fahren darf, wenn ich als alt-nur-Autofahrer meinen lappen verlohren habe und am 20.1.2013 neu gemacht habe
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Zitat von uwe.z im Beitrag #14das ding braucht kein mensch
würde ich jetzt nicht so pauschal sagen ... ich denke, das teil wird in zukunft ab und an mal in irgendwelchen SyFy Produktionen zu sehen sein (dort wird es also gebraucht) und zwar je häufiger des so seltener das teil auf der strasse zu sehen ist - letzteres wird recht sicher eintreten - als sammlerobjekt könnte es eine wertanlage werden.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen