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Dieses Thema hat 57 Antworten
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Wambo Offline




Beiträge: 2.713

16.06.2017 15:34
#31 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Zitat
. Vielleicht solltet ihr, die ihr dort in den Behörden in Lohn und Brot steht, einfach einmal in eurem verkommenen Rechtssystem eine verständliche und bürgernahe Ordnung schaffen?



Bulgaria is waiting for you, my dear.

Soulie Offline




Beiträge: 29.420

16.06.2017 15:41
#32 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Ich vermute mal - optimistisch - , dass man meinen Fall nicht verallgemeinern kann.
Aber krass finde ich das schon, wenn die Amtsperson zugibt, dass der Fehler im Computersystem der Behörde liegt.
Auch wenn ich annehme, dass es schlicht und einfach menschliches Versagen ist.
Und gleichzeitig sagt und schreibt sie immer wieder, dass ich keine Chance mit meinem Widerspruch habe.
Weder die Versicherungen noch ich haben irgendeinen Fehler gemacht. Und dann das Fahrzeug stilllegen lassen?
Dagmar: Wie würdest du denn reagieren? Den umgefallenen Sack Reis wieder aufrichten?

claudia Offline




Beiträge: 16.034

16.06.2017 17:13
#33 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Wir reden über 34 €? Dann waren die Internetgebühren für diesen Fred jetzt vermutlich schon höher...

--- WWL-Befugte und Anführerin des Pott-Chapters DOW ---
Neuerdings Zwölfe mit Zurr, Plöpp, doing, doing, doing

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Soulie Offline




Beiträge: 29.420

16.06.2017 17:20
#34 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Wir reden über Behördenmist, für den ich zahlen muss.
Und vermutlich - leider - mehr als das Doppelte.

Dagmar Offline




Beiträge: 1.973

16.06.2017 17:20
#35 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Ich finde es generell etwas schwierig zu einem Vorfall was zu sagen (bzw. sich gleich wieder reflexartig zu ereifern über die böse Staatsmacht), wenn nur ein paar Infofragmente geschildert werden. Ich will gar nicht abstreiten, daß die Behörde vielleicht einen Fehler gemacht hat, unflexibel reagiert, das Computersystem nicht richtig eingerichtet ist oder was auch immer.
Ich jedenfalls weiß immer noch nicht, worum es jetzt genau geht und was die Behörde nun eigentlich falsch gemacht hat (außer das irgendwas mit dem Computer nicht paßt, was auch immer es sei und welche Folgen das haben mag).

Dagmar

PS: Soulie, die Bemerkung mit dem Sack Reis war nicht an Dich gerichtet

Soulie Offline




Beiträge: 29.420

16.06.2017 17:27
#36 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Ich schreibs gern zum dritten Mal.
Hatte bereits in einem anderen Fred drüber geschrieben.
Aufforderung zur Stilllegung unseres Autos nach Versicherungswechsel.
Zufällig war die Vorversicherung die Tochter der jetzigen Itzehoer.
Deshalb die nahezu identischen Versicherungsnummern.
Von Versicherungsseite lief alles korrekt ab, inkl. Bestätigung vom Amt.
Ich hab die € 34 bezahlt - Verwaltungsgebühr für einen Vorgang,
den eindeutig die Behörde selbst losgetreten hat.
Das Fahrzeug war ununterbrochen versichert!
und jetzt heißt es, für den Bescheid über meinen Widerspruch
darf ich noch mal € 34 abdrücken. Es sei denn - und das soll aussichtslos sein -
man gibt meinemm Widerspruch statt.

Dagmar Offline




Beiträge: 1.973

16.06.2017 17:46
#37 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Sorry, wenn ich nicht alle Freds gewissenhaft studiere.

Aber was ich nicht verstehe, wieso sollte das Fahrzeug nach einem Versicherungswechsel stillgelegt werden? Und warum sollst Du wegen eines Versicherungswechsels Verwaltungsgebühren bezahlen? Und was hat das damit zu tun, daß die frühere Versicherung die Tochter der aktuellen Versicherung ist?
Ich gebe Dir Recht, da scheint in der Tat einiges schief gelaufen zu sein.

Dagmar

Soulie Offline




Beiträge: 29.420

16.06.2017 18:00
#38 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Als beim Amt die Kündigung der Erstversicherung ankam, interpretierte man es dort als Kündigung der neuen Versicherung,
die dem Amt zwei Wochen zuvor den Versicherungsbeginn mitgeteilt hatte.
Die erkennen nun mal nicht, dass die letzte Ziffer der Versicherungsnummer abweicht.
So was kommt laut der Itzehoer gelegentlich vor. Aber weder die Versicherungen noch ich haben einen Fehler gemacht.
Das ist das ärgerliche.

EstrellaMax ( gelöscht )
Beiträge:

16.06.2017 18:05
#39 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Das Rechtssystem ist nicht dazu da, dem (Untertanen) / Bürger einsehbare oder nachvollziehbare Bescheide oder Entscheidungen zu treffen.
Hier geht es
1. darum, die Juristen am Fressen zu halten und
2. darum, jegliche Verantwortung von "beamteten Sesselfurzern" (stammt von LaFontaine) fernzuhalten.

War selbst von 1966-1969 und von 1972 bis 2010 Beamter. Da bekommt man Einblick.
Ganz speziell ist ja immer, dass man als Laie wissen muss, warum, wogegen, weshalb, gegen wen, nach welchem Paragrafen, fristgerecht - aber bitte nicht zu früh!!! - man denn nun Widerspruch, Einspruch, Dienstaufsichtsbeschwerde ( fff = formlos, fristlos und fruchtlos), Klage etc. einreichen darf.
Selbst die Hausjuristen von Dutzenden NRW-Gemeinden waren letztes Jahr bei einer Klage gegen das Land offensichtlich damit überfordert, gegen welches Gesetz sie denn klagen müssten. Es war das Falsche - die Klage wurde in Münster abgewiesen.

Aber wir sollen alles richtig machen, fristgerecht natürlich und ohne Pardon.

Ihr wisst ja, dass ich voriges Jahr als Pensionär ein Schulhalbjahr an einer Schule eingesprungen war, da nicht nur öffentlich dafür geworben wurde, sondern auch die Schulleiterin anrief: "Wir brauchen Sie..."
Nach diesem Halbjahr dachte ich, oK, machen wir noch ein Halbjahr an einer Grundschule, die ja ganz besonders um Lehrkräfte "betteln" (und vielleicht auch mal einen weiteren Mann dort hätten brauchen können (3 Manns / 9 Weibs).

Irgendwie lief da schon im Vorfeld einiges schief. (Oder man kannte da schon jemanden ).
- Keine Eingangsbestätigung meiner Bewerbung
- Die Einladung zur Vorstellung kam nach dem Termin des Vorstellungsgesprächs bei mir an
- Das angekündigte Telefonat nach dem (tatsächlich stattgefundenen Gespräch) wurde nur in der Fantasie des Schulleiters geführt
- Das Kreisschulamt verweigerte bis zum Gütetermin beim Arbeitsgericht monatelang die Auskunft darüber, welche Qualifikation die eingestellte Dame denn hätte.
Exkurs: Laut amtlicher Ausschreibung wären zuerst einzustellen gewesen: Bewerber mit beiden Staatsprüfungen, danach mit nur einer Staatsprüfung und nur im Notfalle "sonstige Bewerber". Und natürlich der Hinweis, dass Schwerbehinderte vorrangig berücksichtigt würden.
Also Bewerber "Max" mit beiden Staatsprüfungen, 38 Dienstjahren Erfahrung + dem Halbjahr aktuell, Leitungsfunktion 27 Jahre und SB.
Das musste doch eine ganz besondere Bewerberin gewesen sein.

Bei der Güteverhandlung nagelte ich den Rechtsvertreter des Kreises zur Bewerberin. Die hatte tatsächlich keinerlei Staatsprüfung und ob sie denn schon mal unterrichtet hätte, konnten weder der Herr Rechtsrat, noch der Vertreter der Verwaltung mitteilen.
Der Richter meinte dazu, dass dies natürlich eine völlig fehlerhafte Einstellung gewesen sei, aber er könne darin keinerlei "Diskriminierung" meiner Person erkennen.
Ich hätte wegen einer anderen Sache klagen müssen.
Wogegen bitte?
Es sei nicht seine Sache, mir Rechtberatung zu geben.

Danke, ich habe die Angelegenheit zurückgezogen, damit meine Frau und ich nachts wieder ruhig schlafen können.

Ich, ich rege mich doch nicht auf, ich doch nicht...

Max

Dagmar Offline




Beiträge: 1.973

16.06.2017 18:23
#40 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Soulie, da ist einiges schief gelaufen. Aber wenn so eine Sache mal falsch abgebogen ist, kriegt man sie nur schwer wieder auf die richtige Spur.
Ich hätte mich auch geärgert über die 34 Euro für nichts und wieder nichts. Drücke mal die Daumen, daß das Kommunikationsproblem im Widerspruchsverfahren gelöst wird.

Dagmar

Das generelle Problem bei Verwaltungsentscheidungen ist die Sprache, die kein Mensch versteht. Aneinandergereihte Paragraphentexte und unverständliches "Behördensprech". Bei meinen Anklagen achte ich immer drauf, daß sich der Angeklagte nur verteidigen kann wenn er versteht, was ihm vorgeworfen wird. In klaren, deutlichen und vor allem verständlichen Worten.

Krozinger Offline




Beiträge: 1.550

17.06.2017 08:05
#41 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Kann es vielleicht sein, dass die Dich gar nicht einstellen wollten. Estrella Max ?

Krozinger

EstrellaMax ( gelöscht )
Beiträge:

17.06.2017 09:03
#42 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Zitat von Krozinger im Beitrag #41
Kann es vielleicht sein, dass die Dich gar nicht einstellen wollten. Estrella Max ?

Krozinger


Das wäre möglich gewesen, aber bei der vorhandenen "Bewerberlage" schon sehr merkwürdig und eben auch rechtlich so nicht möglich gewesen.
Da schien bereits vor meinem Vorstellungsgespräch alles klar für eine "Bekannte Person" gewesen zu sein. Warum sonst wurde die Einladung sooo spät verschickt?

Hier im Fred geht es ja ganz speziell auch um Rechtsfragen und Verwaltungshandeln.
Dass der eine oder andere meinen Post als Steilvorlage ansehen würden, war mir vorher klar.

Um noch einmal den Schwerpunkt herauszustellen:
Als 1. alter und 2. Mann und 3. mit Schwerbehinderung, aber sämtlichen sonstigen fachlichen Voraussetzungen kann man nie und nimmer diskriminiert werden.

Dazu muss man andere Eigenschaften haben, die ich hier nicht auflisten will. Gäbe sonst wieder die übliche Diskussion.

Max

Hans-Peter Offline




Beiträge: 26.594

17.06.2017 13:06
#43 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Zitat von Krozinger im Beitrag #41
Kann es vielleicht sein, dass die Dich gar nicht einstellen wollten. Estrella Max ?

Krozinger


Vielleicht hat er ja schon beim Einstellungsgespräch vom Jungvolk fabuliert...

Gruß
Hans-Peter

Hobby Online




Beiträge: 41.746

17.06.2017 14:19
#44 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Zitat
das irgendwas mit dem Computer



sag mal Soulie:
hast du das mit der Versicherung online gemacht ?
das eine "abgemeldet" und das andere "angemeldet" ?
oder hab ich wieder mal nur die Hälfte gelesen ?

.
.
Gruß Hobby

Soulie Offline




Beiträge: 29.420

17.06.2017 14:49
#45 RE: Die Behörde hat immer recht ... Antworten

Die erste war eine Online Versicherung. Die hatte dann aber den Beitrag verdoppelt,
weil sie den Freiheitsrabatt von Soulines Mopped nicht fürs Auto übernehmen wollte.
Also hab ich ganz konventionell übers Telefon den Wagen nach dem Kündigungstermin (12 Monate)
bei der Itzehoer versichert. Die akzeptierte den SFR.
Den Versicherungswechsel hab ich bereits ein halbes Jahr vor dem Wechseltermin eingetütet.

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