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Dieses Thema hat 111 Antworten
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manx minx Offline




Beiträge: 11.300

28.09.2016 18:13
#91 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

joggi:

Muck Offline




Beiträge: 8.502

28.09.2016 22:02
#92 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

Zitat von 3-Rad im Beitrag #69
Auf so einen netten Zeitgenossen wie dich haben wir gerade noch gewartet.

Jawoll!

PepPatty Offline




Beiträge: 8.730

28.09.2016 23:06
#93 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

und??
kommt hier noch was???

Grüße PepPatty

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

29.09.2016 09:47
#94 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

Das wollte ich nicht, ehrlich.

C4

Königswelle Offline




Beiträge: 477

29.09.2016 10:45
#95 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

Zitat von Zephyr im Beitrag #77
Nicht meine Absicht.
Nun müßte er doch erst Recht schäumen und mich als asozialen Schwarzparker brandmarken.
Was ich unterwürfig hinnehmen würde, solange es auf öffentlichen Verkehrsraum bezogen behauptet werden würde.

C4


Bist halt trotzdem ein Schmarotzer. Basta!

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

29.09.2016 11:02
#96 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

Darauf möchte ich mal ernsthaft einsteigen:

Natürlich kann man das Nichtbezahlen von Parkgebühren im öffentlichen Verkehrsraum als "Schmarotzerei" ansehen.
Muß man aber nicht.

Für jedes Fahrzeug wird eine KFZ Steuer erhoben. Bezahlt man, die erwirbt man das Recht, sein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen und auch abzustellen, denn viele haben keine Garage (ohne Steuer muß das eben auf Privatgrund bleiben).
Erhebt man nun Parkgebühren z.B. an Parkuhren usw , ist das eine Zusatzabzocke, die Besucher und Bewohner von enger Bebauung unangemessen benachteiligt. Deswegen habe ich kein schlechtes gewissen , genau diese Gebühren ab und an nicht zu zahlen.

C4

Falcone Offline




Beiträge: 113.684

29.09.2016 11:12
#97 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

Zitat
Bezahlt man (die KFZ-Steuer), die erwirbt man das Recht, sein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen und auch abzustellen



Nein, das stimmt nicht. Mit dem Bezahlen der Steuer erwirbst du keinerlei Rechte.

Grüße
Falcone

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

29.09.2016 11:38
#98 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

Jein.

Natürlich sind Steuern nicht zweckgebunden. Ohne Zulassung und der damit verbundenen Steuer kein Zugang zum öffentlichen Verkehr.

Für mich besteht da zumindest "gefühlt" ein direkter Zusammenhang.

C4

Kai Nehr Offline



Beiträge: 24

29.09.2016 15:15
#99 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

Zitat von Zephyr im Beitrag #98
Jein.[...]

Ist das der Versuch wenigstens ein wenig Recht zu haben?
Hast Du nicht!
Es liegt in der Natur einer Steuer, dass sie ohne Anspruch auf eine Gegenleistung erhoben wird.
Ferner ist die Steuer NICHT Vorraussetzung um am Strassenverkehr teilzunehmen. Es geht auch ohne.
Und dass Geschäfte kostenfrei Parkraum zu Verfügung stellen, gibt Dir auch nicht das Recht dort parken zu können wann immer Du willst, nur weil der Grundstücksbesitzer keine Möglichkeit hat dies zu ahnden.

Gruß
Claus

Zeugungsunfähigkeit ist vererblich;
Wenn Deine Eltern keine Kinder haben,
wirst Du wahrscheinlich auch keine Kinder haben.

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

29.09.2016 17:09
#100 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

Nein Kai, kein Versuch.
Ohne Steuer ist auf wenige Kfz beschränkt. Kannst ja mal versuchen, für Deine W die Steuer nicht zu zshlen.
Im Gegensatz zur Steuer sollte ja die Maut zweckgebunden sein. Gute Idee, dafür hat man gleich mal die Aufwendungen aus Steuergeldern reduziert.

Übrigens parke ich persönlich auf Privatgrund nicht gegen den Willen des Eigentümers, sondern halte mich an dessen Regeln. Im Eingangsbeitrag kannst Du die genaueren Ümstände nachlesen.

C4

thomasH Offline




Beiträge: 5.874

29.09.2016 18:09
#101 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

Moin!

Mal was anderes:

Der Supermarkt stellt Parkplätze zur Verfügung, weil sonst keine Kunden kommen.
Der Kunde parkt sein Auto auf diesen Parkplätzen, damit er die Tüten nicht nach
Hause schleppen muss. Manche gehen nach dem Einkauf noch ins Café nebenan oder
zur Post. Manche parken dort den ganzen Tag, um mit dem Bus nach Timbuktu Nord
zu fahren.

Nun hat der Herr Marktleiter ein berechtigtes Interesse daran, dass kein Kunde,
der in seinem Markt einkaufen will, vom Hof fährt, weil Plätze von Schwarzparkern
belegt sind. Weil er sowieso den ganzen Tag im Tiefflug ist und auch seine
Angestellten besseres zu tun haben, gibt er das an eines dieser ominösen
Unternehmen ab.

Und jetzt stellt sich die Frage, was die für ein Interesse an der ganzen Sache
haben. Klar: Kundenzufriedenheit! Aber Kunde ist in dem Fall der Markt, nicht
der Kunde des Marktes Und es ist in diesem Zusammenhang schon interessant, wie
die die bezahlt werden? Bekommen die eine Pauschale oder Fangprämie?

Hmmm... Also ich sehe das kritisch. Gegenüber von unserem Bürgeramt ist eine
Berufsschule. Jahrelang haben die Schüler auf dem Parkplatz des Bürgeramtes
geparkt. Jetzt ist dort eine Schranke, an der man ein Tiket zieht, dass später
an der Kasse freigeschaltet wird. Aber es ist ja sicher einfacher und billiger
die Hilfssheriffs zu rufen. Ob sich das am Ende für das Unternehmen auszahlen
wird, wage ich zu bezweifeln. Die Gefahr ist zu groß, Kunden grundlos zu
verärgen.

Viele Grüße
Thomas

Dagmar Offline




Beiträge: 1.984

29.09.2016 19:25
#102 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

Eine Zeitlang hat mal ein Unternehmen sein Unwesen getrieben, das (im Auftrag von Einzelhändlern) parkende Fahrzeuge abgeschleppt und die dann irgendwo im Stadtgebiet abgestellt hat. Wo genau hat der Eigentümer erst nach Zahlung eines deutlich über den üblichen Abschleppgebühren liegenden Obolus erfahren. Ich gehe mal davon aus, dass diese Abzocke nicht im Namen und im Interesse des Geschäftsbetreibers lag, der Kundenbindung dürfte es aber nicht zuträglich gewesen sein...... Zivilrechtlich ist ausgeurteilt, dass maximal die ortsüblichen Abschleppgebühren berechnet werden dürfen, das Strafverfahren ist nach Aufhebung des Urteil in 1. Instanz (verurteilt wegen Nötigung, die Staatsanwaltschaft strebt eine Verurteilung wegen Erpressung an, der Geschäftsführer will freigesprochen werden) noch nicht abgeschlossen.

Ausgeurteilt ist auch, dass eine Verpflichtung zur Nutzung einer Parkscheibe zivilrechtlich erfordert, dass ausreichend groß und deutlich darauf hingewiesen wird. Die üblichen Schilderchen wie "auf diesem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung" etc. pp reichen da nicht aus sondern es muß groß und fett erkennbar sein. Und, wie C4 schon zutreffend angemerkt hat, ist nicht der Fahrzeughalter sondern der Fahrer bei einem wirksamen Vertragsabschluß der Vertragspartner. Und den muß der Halter nur bei einer (zivilrechtlichen) Verurteilung zur Auskunftserteilung nennen (falls er sich denn noch erinnert, wer wann mal einkaufen gefahren ist).

Und mal im Ernst, ich fahre seit ca. 35 Jahren einkaufen. Bis jetzt habe ich noch immer auf einem Supermarktparkplatz, beim Baumarkt, im Möbelgeschäft oder wer auch immer einen Parkplatz anbietet, einen Parkplatz gefunden.


Dagmar

Marktleiter Offline



Beiträge: 8

29.09.2016 20:19
#103 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

Ja stimmt ja alles soweit.
Abgeschleppt wird bei uns keiner. Das ist nun doch zu übertrieben und bringt nur dem Abschleppdienst etwas.
Es sei denn wie bei uns im Sommer. 4 Leute stellen ihre Karre am hintersten Ecke ab und kommen nach 15 Tagen aus dem Urlaub wieder.
Bahnhof ist um die Ecke. Also unsern Parkplatz kostenlos genutzt. Nun hat einer ne Delle in der Tür und will nun Schadensersatz wegen... Keine Ahnung.
Diese Dauerparker lassen wir in Zukunft abschleppen nach 7 Tagen.

Das Unternehmen welches die parkerei überwacht erhält dafür ne Pauschale monatlich... Fangpramien gibt's nicht und keiner lauert auf fiebersenkende Parkvergehen.
Ich denke die meisten von euch kennen eben nicht das Problem von parplatzsuche wenn man eben nur mal schnell einkaufen will.
Aber es gibt dieses Problem eben. Bei uns ist das nun besser geworden und die meisten Pendler sind weg... Weniger Kunden haben wir nicht, aber mal wieder Platz.
Keiner unserer Kunden musste je fürs Parken bezahlen! Was mit den anderen ist die gerechtfertigt ne Vertragsstrafe bekommen ist mir egal ob die vor Gericht gehen oder nicht.

EH

Falcone Offline




Beiträge: 113.684

29.09.2016 20:23
#104 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

Elmar, was leitest du denn für einen Markt?

Grüße
Falcone

Königswelle Offline




Beiträge: 477

29.09.2016 21:20
#105 RE: Privates Parkknöllchen unwirksam Antworten

Zitat von Zephyr im Beitrag #100
Nein Kai, kein Versuch.
Ohne Steuer ist auf wenige Kfz beschränkt. Kannst ja mal versuchen, für Deine W die Steuer nicht zu zshlen.
Im Gegensatz zur Steuer sollte ja die Maut zweckgebunden sein. Gute Idee, dafür hat man gleich mal die Aufwendungen aus Steuergeldern reduziert.

Übrigens parke ich persönlich auf Privatgrund nicht gegen den Willen des Eigentümers, sondern halte mich an dessen Regeln. Im Eingangsbeitrag kannst Du die genaueren Ümstände nachlesen.

C4


Du hast schon eigenartige Ansichten. Vor allem Ansichten, die Du gerne nach Deinem Gusto biegst, Recht hin oder her. Hauptsache, es dient DIR ganz persönlich. Das nenne ich egoistisch.

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