Mal ganz erlich, früher habe ich immer gesagt, das es nur 5 Städte in Deutschland gibt, Hamburg Berlin das ruhrgebiet Frankfurt und gerade so noch Köln ... selbst München habe ich als großes Dorf eingestuft - inzwischen bin ich etwas gnädiger .... Aber so ab größe Hannover (500000) sollte sich sowas auch bei kleinen Parkplätzen mit Gewinn machen lassen
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Ach ja , Fair Parken... Von denen habe ich auch Post bekommen... Leider mussten sie noch die Mühsal der Halterermittlung auf sich nehmen... Erhöht deren Forderung um weitere 10€... Das Forderungsschreiben semiprofessionell mit Beweisfotos angereichert, auf denen man weder die angeblich fehlende Parkscheibe erkennen, noch eindeutig das Fahrzeug identifizieren kann... Ein, zwei Gerichtsurteile werden auch angeführt, um die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung zu untermauern ... Die RA Kanzlei Hollweck hat zum Thema einen erhellenden Beitrag auf ihrer Homepage ! Am Wochende werde ich mal ein passendes Schreiben verfassen, und ja, den Supermarkt werde ich auch darüber in Kenntnis setzen, dass ich ihn zukünftig zu meiden weiß... Schönen Wochenendeinkauf allerseits gewünscht :-)
Zitat``Nur mal so, Widerspruch war anscheinend erfolgreich, seit nunmehr 8 Wochen keinerlei Reaktion von fairparken ...´´
Swennie - Was hast du da genau geschrieben? Kann vielleicht auch mir helfen. Habe gestern beim Einkaufen im Penny so einen Zettel vom Fair Parken bekommen, und Penny Leiterin konnte-wollte nicht helfen. Danke.
So wie mir das bekannt ist, hat diese Erfassung über die Vertragsstrafe (da gibt es unterschiedliche Wortlaute) einen anderen Sinn. Der Betreiber möchte das Dauerparken vermeiden, was man ja irgendwie auch verstehen kann, denn im städtischen Raum ist Parkplatz ziemlich endlich. Beim ersten mal wirst du also erfasst und bist dem Betreiber bekannt. Beim weiteren Verstößen lässt er dich kostenpflichtig vom Parkplatz entfernen. Dafür braucht es auch keine Halterermittlung. Dagegen kann man sich auch juristisch erfolglos zur Wehr setzen. Also wenn man sein Auto nicht unbedingt braucht und der Meinung ist, dass es auf dem Verwahrungsgelände ja auch gut steht.
Feldweg-Streuner *erfahr dir die Welt* Ich bin das Schaf im Wolfspelz und möchte niemalsnicht zurück zur Herde. ***********************************************
Das leuchtet mir nicht so ganz ein, denn schließlich handelt es sich bei so einem Supermarktparkplatz um ein Privatgelände. Und als Privatgeländezurverfügungsteller kann ich den Falschparker zwar abschleppen lassen und kann den Anspruch auch gegen den Falschparker geltend machen aber wenn der keine Lust hat die Abschleppkosten zu berappen, dann hat der Betreiber des Parkplatzes Pech gehabt oder sehe ich das falsch. Zumindest wurde mir das immer so mitgeteilt als Pivatparkplatzbesitzer.
Ich hab damals auch zwei-dreimal Autos von unserem Kundenparkplatz abschleppen lassen. Letztendlich hab ich das selbst bezahlt. Da diese Dauerfalschparker aber jeden Tag unseren Parkplatz missbraucht haben war mir das egal. Und weil ich ein Abschleppunternehmen aus Bielefeld bestellt habe, war die Fahrzeugauslösung für die netten Leute etwas aufwändig. Hat auch geholfen.
Zitat von Maggi im Beitrag #52 Und als Privatgeländezurverfügungsteller kann ich den Falschparker zwar abschleppen lassen und kann den Anspruch auch gegen den Falschparker geltend machen aber wenn der keine Lust hat die Abschleppkosten zu berappen, dann hat der Betreiber des Parkplatzes Pech gehabt oder sehe ich das falsch.
Ja das siehst du etwas naiv. Der Parkplatzbesitzer zahlt den Abschleppwagen gar nicht. Den zahlt der Fahrer, wenn er sein Auto bei der Aufbewarungsstelle des Abschleppers abholen geht. Du musst aber nicht zahlen, bekommste dein Auto eben nicht. Mittlerweile gibt es da geradezu eine Flut von Abschleppdiensten, die ihre Dienste den "Parkplatzbetreibern" anbieten und sogar die Kontrolle der Parkplätze als Service gleich mit.
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Gut zu wissen, dann werde ich mal schauen ob's hier auch einen gibt.
Erfüllt das dann nicht den Tatbesrtand der Nötigung? Klar, die meisten möchten ihr Auto möglichst schnell wieder haben und zahlen aber, dass das rechtens sein soll?
ZitatErfüllt das dann nicht den Tatbesrtand der Nötigung?
Ja,deshalb habe ich es nie auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
Selbst wenn dich jemand direkt zuparkt, muß z.B. erst eine angemessene Zeit nach dem Fahrer suchen und einen wirklich wichtigen Grund haben um dann abschleppen zu lassen. Und dann mußt du auch immer erst mal zahlen. Kein Abscheppunternehmer würde das sonst machen. Viele machen das überhaupt nicht.
Zitat von Maggi im Beitrag #55Gut zu wissen, dann werde ich mal schauen ob's hier auch einen gibt.
Erfüllt das dann nicht den Tatbesrtand der Nötigung? Klar, die meisten möchten ihr Auto möglichst schnell wieder haben und zahlen aber, dass das rechtens sein soll?
Na dann versuch mal dein Auto aus der Werkstatt zurück zu bekommen, ohne das du gezahlt hast. OK der Vergleich hinkt geringfügig, aber das ist wie bei Inkassobüros, die arbeiten schon mal im Graubereich. Aber auch wenn die Stadt dich abschleppen lässt, bekommst du deinen Wagen bei der Aufbewahrungsstelle nur gegen Zahlung der Auslöse. Zumindest war das in Saarbrücken vor ein paar Jahren so. Und ich möchte da jetzt auch noch mal den Kreis zu dem privaten Knöllchen schließen. Der Abschlepper kommt vermutlich erst beim zweiten mal, also wenn der Wagen schon mal erfasst war. Den Parkplatzbetreibern geht es ja um die Dauerparker, nicht um den Kunden, der mal zu lange gestanden hat. Zu dem Thema gab's auch schon diverse Fernsehsendungen.
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ZitatNa dann versuch mal dein Auto aus der Werkstatt zurück zu bekommen, ohne das du gezahlt hast. OK der Vergleich hinkt geringfügig,
nicht nur geringfuegig. im ersteren fall hast du der werkstatt einen auftrag erteilt, dem sie nachgekommen ist und fuer den du entsprechend zu loehnen hast. im zweiten fall liegt kein auftrag von dir vor.
und wenn man statt auf die webseite eines abschleppunternehmens (denen ich mal ein gewisses interesse an der darstellung "alles kein problem, wir regeln das" unterstelle) woanders nachschaut, dann stellt sich der sachverhalt nicht ganz so einfach dar:
ZitatDie schnellste, aber sicherlich auch teuerste Lösung, ist der Anruf beim nächsten Abschleppdienst. Das Problem wird hierbei rasch behoben der Nachteil ist jedoch, dass der Auftraggeber die Abschleppkosten vorstrecken und dann im Nachhinein diese entstandenen Kosten wieder gerichtlich einklagen muss, was mit viel Ärger und Stress verbunden ist.
Zitatdass der Auftraggeber die Abschleppkosten vorstrecken
Das Abschleppunternehmen übernimmt ja das Inkasso, wahrscheinlich bekommt der Falschparker dann Besuch von mehreren zwei Meter großen, schlecht deutsch sprechenden Russen.