Deine EBC-Scheibe hat die KBA 61229 eingestanzt. Die hat ne ABE für die W650, wird aber mit dieser KBA nicht mehr angeboten..
Die aktuellen MD 4008x haben KBA 61329 eingestanzt, da wird nur die W800 in der ABE benannt.
Liebe Grüße Michael
______________________________________________________________________________________________________________ Fortschritt ist der Weg vom Primitiven über das Komplizierte zum Einfachen.
Ich habe mir dieses Jahr die selbe Bremsscheibe besorgt und anschließend die gleiche Feststellung gemacht. Daraufhin habe ich EBC diesbezüglich angeschrieben. Ich wurde darum gebeten eine Kopie meines Fahrzeugscheines zu EBC zu senden und beim nächsten Nachtrag der ABE würde die W650 mit aufgeführt werden. Man sagte mir die Aktualisierung der ABE dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit noch dieses Jahr erfolgen. Die Nichtberücksichtigung der W650 in der ABE soll angeblich ein Versehen gewesen sein.
KBA 61329 aus dem Jahr 2013 bezieht sich voll und ganz auf die 61229. http://media.mtsshop24.de/tam/NEU_ABE_61329_ProliteX.pdf Wenn also kein Bindestrich -01 hinter der Prägung auf der Scheibe steht, kannst Du Dich wenigstens darauf beziehen. Im Gutachten werden alle vergleichbaren Fahrzeuge mit einbezogen (Pkt. 4) Es gibt ja schließlich noch so etwas wie Bestandsschutz (auch für "ausgestorbene" Motorräder wie die W 650)
KBA 61329-01 aus dem Jahr 2014 hebt jedoch tatsächlich alle vorhergehenden Gutachten auf und macht keine weiterführenden Angaben zum Verwendungsbereich...
Sieht tatsächlich nach Schlamperei von EBC aus...
sonst eventuell hier eine günstige Lösung? DISC BRAKE
Zitat von inha1 im Beitrag #30Moin, als guter Deutscher weise ich den Herrn TÜV-Ingenör natürlich SOFORT drauf hin, das ich eine W650 mit ohne ABE fahre aber die ABE, die ich mit führen tu, nur für die W800 gilt.
Der TÜV ist nicht mal das Problem. Der Prüfer wird die Veränderung womöglich wirklich nicht bemerken.
Im Schadensfall und Eigen- oder Teilschuld bleibt man jedoch auf den Kosten sitzen. Das kann dann je nach Schadenshöhe den wirtschaftlichen Ruin bedeuten.
Liebe Grüße Michael
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Zitat von Sprinter7 im Beitrag #34KBA 61329 aus dem Jahr 2013 bezieht sich voll und ganz auf die 61229. http://media.mtsshop24.de/tam/NEU_ABE_61329_ProliteX.pdf Wenn also kein Bindestrich -01 hinter der Prägung auf der Scheibe steht, kannst Du Dich wenigstens darauf beziehen. Im Gutachten werden alle vergleichbaren Fahrzeuge mit einbezogen (Pkt. 4) Es gibt ja schließlich noch so etwas wie Bestandsschutz (auch für "ausgestorbene" Motorräder wie die W 650)
KBA 61329-01 aus dem Jahr 2014 hebt jedoch tatsächlich alle vorhergehenden Gutachten auf und macht keine weiterführenden Angaben zum Verwendungsbereich...
Sieht tatsächlich nach Schlamperei von EBC aus...
Hallo Sprinter,
ganz herzlichen Dank für diesen Hinweis. Den Pkt 4 in 61329 habe ich übersehen. Ich habe die 61329 ohne -1, somit hat meine Scheibe eine ABE.
Liebe Grüße Michael
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Ich habe gerade mit dem zuständigen Herrn für die ABE's bei EBC telefoniert.
Es ist so, dass weder die KBA 61229 noch KBA 61329 eine ABE für das Modell W650 beinhalten. O-Ton dieses Herrn: 'sie fahren momentan definitiv ohne Versicherungsschutz. Die W650 ist für den Nachtrag KBA 61329-02 angemeldet. Dieser Nachtrag wird aber nicht mehr in der laufenden Saison kommen, sondern im Zeitraum November 2015 bis Ende März 2016.
Die Scheibe mit ABE hat die KBA 61331. Diese Scheibe wird aber nicht mehr produziert.
@Sprinter7: kannst Du bitte mal ein Foto von Deiner ABE 61229 machen, wo man sehen kann, dass die W650 gelistet ist? EBC konnte diesen Eintrag in der von Dir genannten ABE nicht bestätigen. In der mir vorliegenden KBA 61229 vom 20.03.2012 wird die W650 ebenfalls nicht aufgeführt.
Liebe Grüße Michael
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Einen Termin für diesen Nachtrag kann ich Ihnen noch nicht nennen. Ich gehe allerdings von spätestens März nächsten Jahres aus.
mit freundlichem Gruß aus Stuhr"
Liebe Grüße Michael
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Zitatsie fahren momentan definitiv ohne Versicherungsschutz.
Immer wieder gerne kolportiert, aber dennoch falsch. Es sei denn, du hast keine Haftpflicht, was ich aber nicht glaube.
Lediglich wenn bei einem von dir verursachten Unfall die Bremse ursächlich war, kann die Versicherung dich unter Umständen in Regress nehmen, aber nur bis 5000 Euro. Ein Risiko besteht also durchaus, und ob man das eingehen will, muss man halt selbst abwägen. Legal ist es natürlich nicht, eine Bremsscheibe ohne ABE einzubauen, die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt damit, da es ein sicherheitsrelevantes Teil ist. Wirst du erwischt, kostet das natürlich Geld und bringt dir einen Punkt ein.
Laut einer Rücksprache heute Nachmittag erfuhr ich von Beringer, dass der betreffende TÜV-Ingenieur ab 5.9. aus dem Urlaub zurück ist... Ca. Oktober sei das Gutachten raus! Ich bekomme es dann direkt als pdf. Das Gutachten mit dem 4K-Bremssattel 48020 14 für die W650/W800 bezieht sich allerdings nur auf die Beringer Bremsscheibe K5RDF (oversized, rechte Seite, Einzelscheibe) und alternativ auf die Galfer DF168, nicht ausdrücklich auf die EBC 4022X. Anscheinend ist es nicht mehr wie bisher möglich, auf leistungsstärkere, schwerere Motorräder zu verweisen um eine individuelle Eintragung zu erlangen. Dies mache nun alles aufwendiger und das Einzel-TÜV-Gutachten erforderlich.